Studiengebühr

Studiengebühr

Ein Studienbeitrag, auch Studiengebühr, ist ein Beitrag, den Studenten regelmäßig entrichten müssen, um am Studium teilnehmen zu dürfen. Die Beiträge sollen die Kosten des Studiums reduzieren, die dem staatlichen oder privaten Träger der Hochschule entstehen.

Nicht vom Begriff Studiengebühr(en) sind andere Beträge erfasst, die ebenfalls bei der Rückmeldung regelmäßig erhoben werden, so der Sozialbeitrag (oft auch Semesterbeitrag genannt) für die Studierendenschaft oder das Studentenwerk.

Außerdem erheben einige Hochschulen aufgrund rechtlicher Vorgaben oder eigener Satzungen Gebühren für Prüfungen, die Bewerbung an den Hochschulen, Auswahlverfahren, Benutzung von Einrichtungen, Exkursionen oder für den Sachmittelverbrauch bei Praktika. Diese können in ihrer Höhe und Wirkung Studiengebühren gleichen.

Inhaltsverzeichnis

Begrifflichkeiten

Im juristischen Sinne wird eine Gebühr stets für eine in Anspruch genommene fremde Leistung bezahlt. Studienbeiträge sind nicht an eine tatsächliche Nutzung gebunden, sondern eröffnen den Zahlenden die Möglichkeit der Nutzung. Mit dem Studienbeitrag beteiligen sich Studenten an den Kosten ihres Studiums, die dem Träger der Hochschule entstehen. Diesen Kosten steht - meist - ein beiderseitiger Nutzen (jetziger und/oder zukünftiger) gegenüber: Angelehnt an das marktwirtschaftliche Modell des Humankapitals wird das Studieren als Investition begriffen, für die ein Gegenwert bezahlt werden muss. Dabei spielt die vom Studenten geleistete Arbeit keine maßgebliche Rolle.

Beispielsweise in Skandinavien wird diese von Studenten geleistete Arbeit entlohnt[1]), um die Herausbildung einer zukünftigen Arbeitskraft zu fördern.

Die DDR zahlte allen Studenten ein Grundstipendium.[2]

Beide Ideen - Bildung als Investition oder Bildung als zu vergütende Arbeit - widersprechend dem humboldtschen Bildungsideal, nach dem Bildung - ohne Renditeabsichten - Selbstzweck ist. Analog zur in Deutschland - noch weitgehend - kostenlosen öffentlichen Schulausbildung fordern viele,

  • auch für das Studium keine Studiengebühren oder ähnliches zu erheben
und / oder

Modelle

Da die Ansichten darüber divergieren, ob, wofür und unter welchen Umständen Studiengebühren angemessen sind, gibt es auch verschiedene Modelle, ob und wie sie erhoben und wann sie bezahlt werden sollen.

Finanzierung durch Kredite

Beispielsweise wird die Gebühr teilweise erst ab einer gewissen Studiendauer beispielsweise über Langzeitstudiengebühren oder einem Studienkonto oder bei fehlendem Studienerfolg erhoben. Um den häufig finanzschwachen Studenten die Bezahlung der Gebühren zu ermöglichen, sehen einige Modelle Studentenkredite vor: die Kreditnehmer können sie die Gebühren sowie Zinsen getilgen, sobald sie nach Studienende finanziell dazu in der Lage sind. Denkbar ist auch, eine Rückzahlung erst dann zu verlangen, wenn und solange eine gewisse Gehaltsgrenze überschreiten.

Ein realisierter Ansatz sind nachgelagerte Studiengebühren, wie sie 1989 in Australien unter dem Namen Higher Education Contribution Scheme (HECS) eingeführt wurden. Die Studenten erhalten ein zinsloses Darlehen und zahlen die Gebühren erst dann zurück, wenn sie ein Mindesteinkommen erreicht haben (in Australien ab 12.400 Euro Brutto-Jahreseinkommen). Alternativ ist eine Vorleistung des Studenten mit nachfolgender Erstattung durch staatliche Gelder möglich.

Insgesamt haben alle Ansätze grundsätzlich gemeinsam, dass sie entweder eine Mehrbelastung der Studenten oder ihre Verschuldung in Kauf nehmen.

Studiengebühren in verschiedenen Staaten

Australien

Siehe Hauptartikel HECS.

In Australien wurden Studiengebühren 1989 (wieder) eingeführt. Die Höhe betrug zunächst einheitlich 1.800 Australische Dollar pro Jahr, wurde seitdem jedoch angehoben und nach Fächern ausdifferenziert. Im Jahr 2000 betrug die Gebühr 3.463 bis 5.593 Australische Dollar pro Jahr. 2008 kostete ein anderthalbjähriges Masterstudium an der Australian National University ungefähr 15.000 AUD. (Steuer)-Ausländer zahlen in der Regel den doppelten Betrag, da ihre Eltern die australischen Hochschulen nicht über Steuern in Australien mitfinanzieren. Derzeit betragen die Studiengebühren für internationale Studierende ca. 6.000,- bis 10.000,- AUD pro Semester für ein Auslandssemester bzw. 10.000,- bis 13.000 AUD pro Semester für Programme mit einem akademischen Abschluss (z. B. Bachelor oder Master).[3]

Wer die Gebühr sofort bezahlt, bekommt 25 % erlassen. Für die Übrigen gibt es ein unechtes Kreditmodell, dessen Rückzahlungsmodalitäten an das Einkommen gekoppelt sind. Das so genannte Higher Education Contribution Scheme (HECS) ist im Kern ein Aufschlag auf die Einkommensteuer und in seiner Wirkung ein zinsloser Kredit, der jedoch an die Inflationsraten angepasst wird.

Darüber hinaus steht es den Universitäten frei, bis zu 25 % der Studienplätze gegen Sofortzahlungen von mehr als 10.000 Australischen Dollar jährlich anzubieten. Im Jahr 2001 machten bereits neun Hochschulen in Australien davon Gebrauch und stellen für die Zahler des höheren Betrags geringere Zulassungsvoraussetzungen (NC) auf. Damit gestaltet sich der Zugang zu den Hochschulen für finanziell besser gestellte Studenten deutlich einfacher.

Eine zentrale Kritik am Australischen Modell ist die Tatsache, dass Frauen erheblich länger ihre Studiengebühren zurückbezahlen als Männer[4]. Ferner besagt eine Studie der australischen Hochschullehrergewerkschaft, dass die Studiengebühren nicht zu einer besseren Ausstattung der Hochschulen geführt haben, da sich der Staat zunehmend aus der Finanzierung der Hochschulen zurückgezogen habe[5].

Dänemark

Das Studium an den dänischen Hochschulen ist in der Regel gebührenfrei. In einzelnen speziellen Bildungsangeboten wie dem MBA werden jedoch Studiengebühren fällig. Die Kosten hierfür liegen bei rund 26.000 Euro für einen einjährigen Vollzeit-MBA.

Dänische Studenten besitzen Anspruch auf ein Grundeinkommen, das sogenannte „Statens Uddannelsesstoette“. Einzige Voraussetzung für das „Statens Uddannelsesstoette“ ist die Vollendung des 18. Lebensjahrs und die Ausübung einer unbezahlten Ausbildung (z. B. ein Studium). Diese Förderung erhalten ca. 93 % der Dänischen Studenten. Das deutsche BAföG erhalten zum Vergleich nur ungefähr 25 % der Studenten. Die monatliche Förderung beträgt für bei den Eltern lebende Studenten 330 €, für auswärts lebende ca. 610 €. Die maximale Förderungsdauer liegt bei 70 Monaten. Zusätzlich zum Grundeinkommen sind staatliche Darlehen von maximal 310 € monatlich möglich.

Deutschland

Hauptartikel: Studiengebühren in Deutschland

Einen Zugang zur Hochschule ganz ohne Kosten gab es selbst vor Einführung der Studiengebühren nicht. Der Semesterbeitrag ist obligatorisch und wird im Härtefall erlassen. Die Studiengebühren sind hiervon klar zu trennen und werden zusätzlich erhoben. Semesterbeiträge sind Verwaltungsbeiträge. Sie beinhalten an vielen Universitäten auch Beiträge für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, in Form eines Semestertickets. Studiengebühren sind Mittel, die Studierende an die Universität zahlen. Die Studiengebühren unterliegen in einigen Bundesländern einer Zweckbindung. So dürfen Studiengebühren in Bayern ausschließlich zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt werden.

Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, den auch Deutschland unterzeichnet hat, fordert im Sinne des Rechts auf Bildung, dass „der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muß“ (Artikel 13.2.c).

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes schloss bisher allgemeine Studiengebühren aus. Gegen dieses im Jahr 2002 novellierte Gesetz klagten die unionsgeführten Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Hessen, Saarland, Hamburg, Bayern und Sachsen, die darin einen unzulässigen Eingriff des Bundes in die Gesetzgebungskompetenz der Länder im Kultusbereich sahen. Die klagenden Bundesländer führten als Grund ihres Ganges nach Karlsruhe an, dass der Bund seine Gesetzgebungskompetenz überschritten und in die Länderkompetenz eingegriffen habe. Bildung war und ist im föderalen System der Bundesrepublik Aufgabe der Länder. Aufgrund der sehr verschiedenen Ausgestaltungen im deutschen Hochschulbereich sah das Grundgesetz zum damaligen Zeitpunkt allerdings für den Bildungsbereich eine Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes vor, um „gleichwertige Lebensbedingungen“ zu wahren.

Das Bundesverfassungsgericht gab den klagenden Ländern am 26. Januar 2005 dahingehend Recht, dass der Bund ihnen nicht verbieten kann, Studiengebühren zu erheben. Seitdem ist der rechtliche Status von Studiengebühren in Deutschland unklar. Denn wenn auch der Bund den Ländern nicht verbieten kann, Studiengebühren zu erheben, ist noch nicht endgültig geklärt, inwiefern Studiengebühren internationalen sowie nationalen Richtlinien widersprechen. Hiermit befassen sich derzeit die Gerichte.

Nach der Urteilsverkündung wurden in bislang sieben Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland) Gesetze zur Einführung allgemeiner Studiengebühren verabschiedet. Die Studiengebühren waren ein beliebtes Angriffsziel der Opposition bei Landtagswahlen[6]. In den meisten Gebührenländern müssen die Studierenden ab dem Sommer 2007 pro Semester in der Regel 500 Euro an ihre Hochschule überweisen. Wirtschaftsverbände haben jedoch in der Vergangenheit noch weitaus höhere Gebühren (2.500 Euro oder mehr pro Jahr) gefordert. Mit dem Ziel, als erstes Bundesland die Studiengebühren wieder aufzuheben, hat der Hessische Landtag am 3. Juni 2008 einen entsprechenden Gesetzesentwurf angenommen, in dem der entscheidende Satz zur Abschaffung der Studiengebühren allerdings fehlte. Da das verabschiedete Gesetz damit nur die Abschaffung des Stipendiensystems zur Folge gehabt hätte, lehnte Ministerpräsident Koch eine Unterzeichnung zunächst ab.[7] Daraufhin wurde das Gesetz nachgebessert und am 17. Juni 2008 durch den Hessischen Landtag erneut beschlossen. Koch unterschrieb das Gesetz, welches am 1. Juli 2008 in Kraft trat.[8]

Ein neuer Gesetzesentwurf der Bayerischen Staatsregierung sieht vor, Hochschulen die Erhebung von Gebühren in Höhe von bis zu 2000 € für berufsbegleitende Studiengänge zu ermöglichen. Die maximale Gebührenhöhe soll nach dem Willen des Gesetzesentwurfes die Staatsregierung per Verordnung regeln.[9]

Nach dem Bundesland Hessen schafften die Bundesländer Saarland und Nordrhein-Westfalen die Studiengebüren wieder ab. 2011 plant ebenfalls das Bundesland Hamburg die Studiengebühren wieder abzuschaffen.[10]

Irland

In Irland wurden Studiengebühren im Studienjahr 1996/97 abgeschafft. Zuvor waren dort die im europäischen Vergleich höchsten Studiengebühren erhoben worden. In der Folge stieg die Bildungsbeteiligung deutlich an: Hatten 1996 nur 31 Prozent der 25- bis 34-Jährigen einen Abschluss im Tertiärbereich, waren es 2001 schon 48 Prozent.

Israel

In Israel betragen die Studiengebühren ungefähr 2.000 US-Dollar pro Jahr, daher studieren viele Israelis im Ausland. Jedoch gibt es viele Stipendien für Angehörige bestimmter Volksgruppen, religiöser Kreise, politischer Richtungen etc., sodass hierdurch nicht nur die Studiengebühren, sondern meist auch Unterkunft und Verpflegung abgedeckt sind. Jedoch besteht keine Garantie, durch ein Stipendium gefördert zu werden.

Kuba

Kubanische Staatsangehörige zahlen keine Studiengebühren. Internationale Studenten zahlen zwischen 4000 und 7000 US-Dollar.

Österreich

Einnahmen aus Studiengebühren im Kalenderjahr 2007[11]
(Höhe der Studiengebühren mit 363,63 EUR/Semester seit Wintersemester 2001/02 unverändert)
Universität Mio. Euro
Universität Wien 44,5
Universität Innsbruck 14,3
Universität Graz 13,5
Wirtschaftsuniversität Wien 13,3
Technische Universität Wien 11,7
Universität Linz 8,6
Universität Salzburg 8,2
Technische Universität Graz 6,2
Medizinische Universität Wien 5,6
Universität Klagenfurt 4,8
Universität für Bodenkultur Wien 4,3
Medizinische Universität Graz 2,7
Medizinische Universität Innsbruck 2,6
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien 1,9
Montanuniversität Leoben 1,6
Veterinärmedizinische Universität Wien 1,4
Universität Mozarteum Salzburg 1,1
Universität für Musik und darstellende Kunst Graz 0,9
Universität für angewandte Kunst Wien 0,8
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz 0,6
Akademie der Bildenden Künste Wien 0,6
Gesamt 2007 149,2
(Gesamt 2005) (139,8)

In Österreich wurden allgemeine Studiengebühren in den Siebzigerjahren abgeschafft und 2001 als Studienbeiträge für öffentliche Universitäten wiedereingeführt. Im September 2008 wurden viele Studierende durch eine Gesetzesnovelle mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und den Grünen von den Studiengebühren befreit, die grundsätzliche Beitragspflicht besteht jedoch weiterhin. Die Studiengebühren sind einmal pro Semester zu entrichten und haben eine Höhe von 363,36 Euro pro Semester. Die Befreiung umfasst insbesondere Studierende, die ihr Studium in Regelstudiendauer plus zwei Toleranzsemester betreiben, berufstätige Studierende (mit einer Beschäftigung über der Geringsfügigkeitsgrenze), Studierende die sich vorwiegend um die Betreuung von Kindern vor dem Schuleintritt kümmern und behinderte Studierende. Studierende, die in Regelstudiendauer plus Tolerenzsemester betreiben müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, Angehörige eines EWR-Staates sein, anerkannte Konventionsflüchtlinge sein oder aufgrund sonstiger völkerrechtlicher Bestimmungen dieselben Rechte zum Berufszugang in Österreich haben wie Österreicher um von den Studiengebühren befreit zu werden. Die Österreichischen Fachhochschulen können Studiengebühren einheben, sind aber im Gegensatz zu den anderen tertiären Bildungseinrichtungen nicht dazu verpflichtet. Derzeit heben vier der 20 Fachhochschulen keine Gebühren ein.

Darin nicht enthalten sind 16,50 Euro für die Pflichtmitgliedschaft in der ÖH (Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft) sowie 0,50 Euro für die Unfallversicherung. Keine Studiengebühren zahlen auch weiterhin beurlaubte Studenten; eine Beurlaubung ist aber nur mehr in wenigen Fällen möglich. Studenten aus Entwicklungsländern erhalten die geleisteten Studiengebühren rückerstattet.[12]

Mit Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002 per 1. Januar 2004 fließen die Studiengebühren direkt den Budgets der Universitäten zu (zuvor dem allgemeinen Bundesbudget). Ihre Finanzsituation hat sich aber wegen zuvor durchgeführter Kürzungen insgesamt jedoch nicht verbessert. Die Studienbeiträge der Studierenden, die aufgrund der ihrer Studiendauer in Regelstudiendauer plus zwei Toleranzsemester vom Studienbeitrag befreit sind sowie von behinderten und berufstätigen Studierenden, die ebenfalls vom Studienbeitrag befreit sind, werden den Universitäten aus Bundesmitteln ersetzt.

Die 12 Privatuniversitäten in Österreich verrechnen üblicherweise etwa 10.000 Euro Studiengebühren pro Jahr. Darüber hinaus studieren über 10.000 Studierende in "Lehrgängen Universitären Charakters" oder "Universitätslehrgängen" (etwa MBA Programme), für die auch öffentliche Hochschulen teils sehr hohe Studiengebühren als Kostenersatz einheben dürfen. So kostet ein 14monatiger MBA an der WU Wien beispielsweise 37.000 Euro.

Während des Wahlkampfes 2006 hatte die SPÖ versprochen, Studiengebühren für öffentliche Unis im Falle eines Wahlsieges abzuschaffen. Dies scheiterte in der Folge am Widerstand der zweiten Regierungspartei ÖVP, woraufhin es zu spontanen Protesten in Wien und anderen Städten kam, in deren Rahmen unter anderem Teile der Bundesparteizentrale der SPÖ besetzt wurden. Im Frühjahr 2007 wurde daraufhin beschlossen, die Studiengebühren für Studenten zu erlassen, die pro Semester mindestens 60 Stunden Nachhilfe oder Studienberatung an Schulen leisten, was jedoch nur von etwa 20 Studierenden österreichweit in Anspruch genommen wurde.

Im Rahmen des Wahlkampfes 2008 wurde von SPÖ, FPÖ und Grünen ein Antrag auf weitgehende Abschaffung der Studiengebühren eingebracht, welcher am 24. September 2008, vier Tage vor der Nationalratswahl, im österreichischen Parlament beschlossen wurde. Ein gleichzeitig eingebrachter Entschließungsantrag der ÖVP zu diesem Thema ein Volksabstimmung abzuhalten, wurde in einer namentlichen Abstimmung mit 108 zu 72 Stimmen abgelehnt. Sowohl der damals amtierende Wissenschaftsminister Johannes Hahn, als auch seine spätere Nachfolgerin Beatrix Karl hatten sich in der Debatte gegen den Antrag ausgesprochen. Am 8. Oktober 2008 wurde das Gesetz auch im Bundesrat angenommen und trat somit am 1. Jänner 2009, dh. mit dem Sommersemester 2009, in Kraft.[13][14][15]

Im Juli 2011 wurden die Studiengebühren vom Verfassungsgerichtshof nach einer Klage eines außerordentlichen Studierenden, der von der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der TU Graz unterstützt wurde, per 29. Februar 2012 aufgehoben.[16][17] Seitdem gibt es eine heftige Debatte um die Wiedereinführung der Studiengebühren. Auf Vorschlag von Minister Karlheinz Töchterle sollen die Studiengebühren in Zukunft von den Universitäten selbst eingehoben werden und zwischen 0 und 500 Euro betragen. Bezieher von Studienbeihilfe, behinderte Studierende, Studierende mit Kleinkindern sollen befreit sein, auch Auslandsaufenthalte und längere Krankenstände sollen zur Befreiung der Studiengebühren berechtigen. Der Entwurf wird aber von der SPÖ weiterhin strikt abgelehnt, daher ist offen, ob die Studiengebühren an österreichischen Universitäten in Zukunft eingehoben werden.[18]

Laut einer von Wissenschaftsminister Töchterle veröffentlichten Rechtsstudie, ist es den Universitäten bereits mit Stand vom Okt. 2011 erlaubt, Studiengebühren in beliebiger Höhe zu verlangen.[19]

Polen

Das Studium ist für EU-Bürger an staatlichen Universitäten grundsätzlich kostenlos, sofern sie den täglichen Studienbetrieb wählen und die in Polen an Universitäten normale Einstufungsprüfung bestehen. Wochenendstudiengänge sind kostenpflichtig; die Kosten für einen solchen Studiengang belaufen sich auf ca. 5000-8000 Złoty (ca. 1200-2000 Euro) pro Studienjahr. Studierende aus Ländern außerhalb der EU müssen einen Zuschlag bezahlen, der in der Regel 70-90 Euro beträgt.

Schweden

In Schweden gibt es keine Studiengebühren für Studenten, die Bürger der Europäischen Union, eines weiteren Lands des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sind. Dies gilt auch für Personen, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Schweden haben, die nicht für Studien ausgestellt wurde, und in weiten Teilen auch für deren Angehörige.

Von Studenten, auf die diese Kriterien nicht zutreffen und die nach dem 1. Juli 2011 ein Studium in Schweden aufnehmen möchten, werden Studiengebühren verlangt. Die Höhe variiert je nach Hochschule, teilweise auch je nach Fachrichtung. Gebühren in Höhe von 80.000 schwedischen Kronen pro Jahr und mehr sind üblich. In manchen Studiengängen, z.B. Architektur, können diese auch über 200.000 schwedische Kronen betragen. Von gebührenpflichtigen Studenten wird zudem eine Bewerbungsgebühr von 900 schwedischen Kronen verlangt, damit ihre Bewerbung angenommen wird.[20]

Die Einführung von Studiengebühren hat bei den üblicherweise englischsprachigen Masterstudiengängen und anderen internationalen Kursen zu einem massiven Rückgang bei den Bewerberzahlen geführt. So reduzierte sich die Zahl der Bewerber für Masterstudiengänge um 71% vom Herbstsemester 2010 zum Herbstsemester 2011. Internationale Kurse hatten 82% weniger Bewerber im gleichen Zeitraum. Die Zahl der Masterstudenten ging um 58% zurück, die Zahl der Studenten in internationalen Kursen um 64%.[21]

Verschiedene Hochschulen haben Stipendienprogramme eingeführt.

Finnland

In Finnland gibt es keine Studiengebühren. Die Bildungsbeteiligung ist dort im europäischen wie weltweiten Vergleich sehr hoch: Im Jahr 2001 besuchten rund 70 Prozent eines Jahrgangs eine Hochschule.

Schweiz

An allen Schweizer Hochschulen sind Studiengebühren zu bezahlen, die zwischen 425 (Neuenburg) bis 1040 (St. Gallen) Franken pro Semester liegen. Eine Ausnahme bildet die Università della Svizzera italiana (USI) in Lugano mit 2.000, teilweise bis zu 2.500 Franken pro Semester.

An den Universitäten Freiburg, Neuenburg, St. Gallen, Zürich und Lugano werden ausländischen Studenten zusätzliche Gebühren in Höhe von 100 Franken abverlangt. Der Betrag bewegt sich zwischen 100 und 275 Franken, wobei in Lugano an der Università della Svizzera italiana 2.000 Franken zusätzliches Entgelt für ausländische Studenten pro Semester verlangt wird.[22]

Ungarn

Durch eine Volksabstimmung wurden in Ungarn die Studiengebühren wieder abgeschafft. Seit dem 1. April 2008 ist das Studium in Ungarn für Inländer wieder gebührenfrei.[23] Ausländer müssen beispielsweise für ein Semester an der Universität Corvinus in Budapest bis zu 3300 € zahlen.

Venezuela

Unter dem linksgerichteten Präsidenten Hugo Chavez wurden Studiengebühren in Venezuela abgeschafft.

Vereinigtes Königreich

Im Vereinigten Königreich wurden 1998 allgemeine Studiengebühren in zunächst einheitlicher Höhe von 1000 Pfund (etwa 1300 €) eingeführt. Dieser Betrag ist zum Januar 2005 auf eine Höchstgrenze 3000 Pfund angestiegen. Die Hochschulen dürfen auch geringere Gebühren verlangen, wählen aber überwiegend den Höchstbetrag.

In Schottland wurden diese Gebühren im Zuge der Gewährung weitgehender Autonomie in Bildungsfragen im Jahr 2000 in nachlaufende Gebühren mit einkommensabhängiger Zahlung von bis zu 2048 Pfund (etwa 2700 €) für das gesamte Studium unabhängig von der Dauer umgewandelt. Bei einer durchschnittlichen Studiendauer von vier Jahren ergibt sich damit mit (inflationsbereinigt) etwa 430 Pfund im Jahr ein wesentlich geringerer Betrag als in England, Wales und Nordirland. Diese Gebühren wurden damals erst ein Jahr nach dem Studienabschluss fällig.

Diese unterschiedlichen Modelle lassen sich an der Entwicklung der Studentenzahlen ablesen: Von 1999 auf 2000 stieg die Anzahl der Studenten in Schottland um zehn Prozent (England: 1,6 %) und von 2000 auf 2001 erneut um fünf Prozent (England: 2,3 %).

Im Jahre 2007 wurden die Studiengebühren in Schottland für EU-Bürger und Schotten (nicht aber für Engländer) komplett abgeschafft – rückwirkend auch für Absolventen des Jahres 2007.

2010 kam es zu wochenlangen Demonstrationen, nachdem die neue britische Regierung angekündigt hatte, die Studiengebühren stark anzuheben. Diese sollen erst nach dem Studium fällig sein und auch nur dann, wenn man mehr als 21.000 Pfund im Jahr verdient.[24]

Vereinigte Staaten von Amerika

In den Vereinigten Staaten werden von jeher Studiengebühren erhoben. Diese reichen von etwa 3.000 bis hin zu mehr als 40.000 US-Dollar pro Jahr. Dabei variiert die Qualität der angebotenen Studiengänge zwischen den verschiedenen Einrichtungen ebenfalls stark. Als Folge der hohen Gebühren verschuldet sich der durchschnittliche Student dort während seines Studiums mit durchschnittlich 22.900 US-Dollar[25] . Der Anteil dieser Gebühren an der Gesamtfinanzierung der Hochschulbildung liegt nur bei etwa 20 %. Der Rest wird zum größten Teil staatlich und davon der größte Teil von den Bundesstaaten finanziert. Private Spenden kommen auf einen Anteil von sieben bis acht Prozent.

Hierbei sind erhebliche Unterschiede zwischen staatlichen und privaten Hochschulen zu beachten. Bei Letzteren ist der Anteil der staatlichen Finanzierung erheblich geringer, was durch einen höheren Gebührenanteil und stärkere eigenwirtschaftliche Aktivitäten ausgeglichen wird. Die Studiengebühren steigen deutlich überproportional zum Einkommen.[26].

Internationale Rechtslage

Im „International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights“ (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, IPwskR), den auch die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete und der im Jahre 1976 in Kraft trat, haben sich die Unterzeichnerstaaten unter anderem im Artikel 13 Absatz 2 c) verpflichtet, „den Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich zu machen“. Hierbei dürfe nach Absatz 4 keine Bestimmung dieses Artikels „dahin ausgelegt werden, dass sie die Freiheit natürlicher oder juristischer Personen beeinträchtigt, Bildungseinrichtungen zu schaffen und zu leiten“ die nach Absatz 1 c) auch weiterhin unentgeltlich sind.

Zudem verpflichtet sich nach Artikel 2 Absatz 1 jeder Vertragsstaat „nach und nach mit allen geeigneten Mitteln, vor allem durch gesetzgeberische Maßnahmen, die volle Verwirklichung der in diesem Pakt anerkannten Rechte zu erreichen.“ Zudem sei nach Artikel 2 Absatz 1 zu gewährleisten, „dass die in diesem Pakt verkündeten Rechte ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status ausgeübt werden“ und haben sich nach Artikel 3 verpflichtet, „die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Ausübung der in diesem Pakt festgelegten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sicherzustellen.“

Weiter gelten nach Artikel 28 „Die Bestimmungen dieses Paktes ohne Einschränkung oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaates.“ Nach Artikel 4 erkennen die Vertragsstaaten an, „dass ein Staat die Ausübung der von ihm gemäß diesem Pakts gewährleisteten Rechte nur solchen Einschränkungen unterwerfen darf, der gesetzlich vorgesehen und mit der Natur dieser Rechte vereinbar sind und deren ausschließlicher Zweck es ist, das allgemeine Wohl in einer demokratischen Gesellschaft zu fördern.“

Die Einführung von Studiengebühren im Vereinigten Königreich ist von der zuständigen Berichterstatterin der Vereinten Nationen (UNO) gerügt worden, was bisher keine Folgen gezeigt hat, da die britische Regierung darauf beharrt, dass die Gebühren in der jetzt gültigen Form den Zielen des Paktes nicht entgegen stünden. Auch Deutschland wurde bisher nicht belangt.

Einzelnachweise

  1. Studienkosten und -finanzierung im internationalen Vergleich In: FAZ vom 24. Januar 2005
  2. [1] ddr-schulrecht.de
  3. Studiengebühren in Australien
  4. Studie von N.O. Jackson: HECS on the family
  5. Studie: Students Pay More, Unis Get LEss, the Government Pockets the Difference
  6. Studiengebühren-Satire des grünen Landtagskandidaten Henning Schürig (Baden-Württemberg 2006)
  7. Christoph Hickmann: Koch führt Ypsilanti vor. In: sueddeutsche.de, 5. Juni 2008 (Süddeutsche Zeitung, 6. Juni 2008).
  8. Studenten-Presse.com: Koch unterschreibt Gesetz gegen Studiengebühren.
  9. http://www.studis-online.de/HoPo/art-1125-salamitaktik-bayern.php
  10. Spiegel:Auslaufmodell Bezahlstudium
  11. APA-Grafik in Der Standard, 28. August 2008, S. 8.
  12. weblink: Informationen zum Studienbeitrag an Universitäten: Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
  13. oe24.at: Studiengebühren sind abgeschafft
  14. parlament.gv.at: Studienbeiträge mit S-F-G-Mehrheit abgeschafft
  15. parlament.gv.at: Antrag 890/A Broukal, Graf, Grünewald
  16. derstandard.at: [2]
  17. derstandard.at: [3]
  18. [4]
  19. Studiengebühren am März
  20. Englischsprachige Internetseite für internationale Bewerber: www.universityadmissions.se
  21. Statistik des Verket för Högskoleservice (schwedisch)
  22. weblink: Crus-Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten: Das universitäre Hochschulstudium in der Schweiz
  23. http://www.uebergebuehr.de/nc/de/aktuell/news/meldung/ansicht///ungarn-studiengebuehren-durch-volksabstimmung-gekippt/
  24. Deutschlandfunk 6. Januar 2011: Großbritannien und das Sparprogramm. - Von Jochen Spengler
  25. Number of the Week: Class of 2011, Most Indebted Ever
  26. Entwicklung Studiengebühren USA 1982-2007

Weblinks

Wikinews Wikinews: Portal:Studiengebühren – in den Nachrichten

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