Strafrichter

Strafrichter

Das Wort Strafrichter kann im weiteren oder im engeren Sinne verwendet werden.

Inhaltsverzeichnis

Strafrichter im weiteren Sinne

Im weiteren Sinne sind Strafrichter alle Richter, die Fälle im Bereich Strafrecht (so genannte Strafsachen) bearbeiten.

Strafrichter im engeren Sinne (Deutschland)

Zudem bezeichnet das Wort Strafrichter auch einen Fachbegriff aus dem deutschen Strafprozessrecht. Dieser ist deutschen Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) definiert.

In diesem Sinne ist der Strafrichter ein mit nur einem Richter (nämlich einem Berufsrichter) besetzter Spruchkörper am Amtsgericht. Dagegen besteht beispielsweise der andere Spruchkörper am Amtsgericht, das Schöffengericht aus einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern.

Der Strafrichter ist für Strafsachen zuständig, die dem Amtsgericht zugewiesen sind (§ 25 GVG), soweit nicht das Schöffengericht zuständig ist.

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Höhe der zu erwartenden Strafe und ob es sich bei den Straftaten um Vergehen oder Verbrechen handelt (Deliktscharakter, siehe § 12 StGB). Der Strafrichter ist berufen, alle Vergehen abzuurteilen, bei denen die Straferwartung unterhalb einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren liegt und keine Unterbringung oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu erwarten ist.

Dagegen kann der Strafrichter die gleichen Rechtsfolgen verhängen wie das Schöffengericht (§ 24 Abs. 2 GVG), insbesondere eine Strafe von höchstens vier Jahren Freiheitsstrafe (zu den weiteren Grenzen siehe ebenfalls § 24 Abs. 2 GVG). Der Strafrichter muss einen Fall also nicht abgeben, wenn sich erst später herausstellt, dass die Strafe über zwei Jahren, aber unter vier Jahren liegen wird.

Gegen die Urteile des Strafrichters gibt es die Rechtsmittel der Berufung und der Revision. Die Berufung findet vor dem Landgericht, die Revision vor dem Oberlandesgericht statt.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Strafrichter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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