Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien

Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien
Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien
Logo der Stiftung GRS Batterien
Rechtsform Stiftung
Gründung 1998
Sitz Hamburg
Leitung Georgios Chryssos (Vorstand)
Mitarbeiter 7 (2010)
Branche Recycling
Website www.grs-batterien.de

Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien mit Sitz in Hamburg wurde von Batterieherstellern und dem ZVEI (Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.) gegründet und übernimmt seit In-Kraft-Treten der Batterieverordnung im Oktober 1998 in Deutschland die unentgeltliche Batterierücknahme und -entsorgung. Das Non-Profit-Unternehmen ist das vom Bundesumweltministerium festgestellte Gemeinsame Rücknahmesystem für Gerätebatterien (gemäß § 6 BattG).

GRS Batterien stattet den Handel, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Gewerbetriebe und öffentliche Einrichtungen unentgeltlich mit Sammel- und Transportbehältern für Batterien aus. Anschließend übernimmt GRS Batterien das Abholen, Sortieren und die Entsorgung der Gerät-Altbatterien. Darüber hinaus bietet die Stiftung individuelle Lösungen für die Rücknahme von Industriebatterien. Finanziert werden alle diese Leistungen aus den Entsorgungskostenbeiträgen der inzwischen über 2.400 Batteriehersteller und -importeure, die Vertragspartner von GRS Batterien sind.

Seit GRS Batterien seine Tätigkeit aufgenommen hat, lassen sich beim Verwertungsanteil jedes Jahr Zuwächse verzeichnen: 1999, im ersten vollständigen Geschäftsjahr von GRS Batterien, wurden 19 Prozent der zurückgegebenen Batterien recycelt. 2003 meldet GRS Batterien einen Verwertungsanteil von 72 Prozent, 2005 dann 82 Prozent. 2006 sammelte GRS Batterien 13.138 t Gerätebatterien, von denen 88 % verwertet wurden. Heute werden über 99 % aller eingesammelten Altbatterien recycelt. Möglich wurde die Steigerung des Verwertungsanteils einerseits durch den kontinuierlichen Rückgang des Anteils quecksilberhaltiger Alkali-Mangan- und Zink-Kohle-Batterien im Abfallstrom, sowie andererseits durch die Verfügbarkeit von Verwertungsanlagen, die schwach quecksilberhaltige Batterien zu verträglichen Kosten verwerten können. Die europäischen Batteriehersteller verwenden schon seit den 90er Jahren kein Quecksilber mehr bei der Herstellung dieser beiden Batteriesysteme. Seit 2001 ist es verboten, quecksilberhaltige Batterien in Verkehr zu bringen. Ausgenommen sind lediglich Knopfzellen.

2010 gab jeder Deutsche im Schnitt 178 Gramm zurück. Das entspricht ca. acht Batterien. Über 14.500 Tonnen gebrauchte Batterien und Akkus wurden im vergangenen Jahr von GRS eingesammelt, davon mehr als 99 % verwertet. Durch das Recycling gebrauchter Batterien und Akkus werden vor allem Zink, Eisen, Nickel, Blei und Cadmium zurückgewonnen. Die Rückgabe ist an ca. 170.000 Sammelstellen möglich – im Handel, auf Recyclinghöfen und in vielen Universitäten, Schulen und öffentlichen Einrichtungen ist die Rückgabe möglich. Über 110.000 Tonnen Altbatterien und Akkus wurden von der Stiftung seit 1998 in Deutschland zurückgenommen. Mit Inkrafttreten des Batteriegesetzes ist der Markt geöffnet für neue Rücknahmesystem sowie auch für herstellereigene Systeme. Es gelten grundsätzlich für alle Systeme die gleichen gesetzlichen Vorgaben.

Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien setzt sich dafür ein, alle Altersgruppen über das Batterie-Recycling zu informieren, und Kinder und Jugendliche mit Spaß und Experimentierfreude für das Thema Energie und Umwelt zu begeistern. Die Non-Profit-Organisation bietet Informationsmaterialien an, die kostenlos heruntergeladen werden können.

Batteriegesetz

Das Batteriegesetz trat zum 1. Dezember 2009 in Kraft. Es setzt die europäische Altbatterierichtlinie in nationales Recht um und beinhaltet erstmals verbindliche Sammelziele für handelsübliche Altbatterien – 35 Prozent bis 2012 sowie 45 Prozent bis 2016. Darüber hinaus sind Beschränkungen für die Verwendung von Cadmium und Quecksilber festgelegt. Das vom Umweltbundesamt geführte Melderegister sorgt dafür, dass Hersteller im Sinne des Gesetzes ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Batterien wahrnehmen. Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren dürfen ab dem 1. Dezember 2009 diese nur noch dann in Verkehr bringen, wenn sie dies gegenüber dem beim Umweltbundesamt geführten Register angezeigt und dort entsprechende Angaben zur Wahrnehmung ihrer Produktverantwortung hinterlegt haben. Das Register des Umweltbundesamtes ist öffentlich einsehbar.

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