Stempelmarke

Stempelmarke
Wechselsteuermarken von 1988
Nordrhein-Westfälische Justizkostenmarke von 2003, 1 €

Eine Stempelmarke ist eine Art, Steuern oder Abgaben bargeldlos zu entrichten. Die so entrichtete Gebühr ist die Stempelsteuer.

Inhaltsverzeichnis

Situation in Österreich

In Österreich wurden früher an die 450 Amtshandlungen mit einer Stempelmarke bezahlt, 6  Mio. Schilling Gebühren flossen auf diesem Wege jährlich in die österreichische Staatskasse.

Die 1. Ausgabe der Österreichischen Stempelmarken umfasste 21 Werte von 1 Kreuzer bis 20 Gulden Es gab zahlreiche Änderungen und Nachauflagen bis 1869. Ab 1875 erfolgte eine Änderung des Formats und des Inhalts. Die neue Serie bestand aus 28 Werten, von 1/2 Kreuzer bis 20 Gulden in 2 verschiedenen Formaten. Die nächste Änderung erfolgte 1877, ebenfalls mit 28 Werten. Es wurde nur die Farbe und die Jahreszahl verändert. Ab 1879 gab es neue Zeichnungen in sieben verschiedenen Ausführungen mit der Jahreszahl 1879 Auch diese Serie umfasste 28 Werte. Bei der nächsten Ausgabe zum 1. Januar 1881 wurde nur die Jahreszahl ausgetauscht. Die Ausgabe vom 1. Januar 1883 brachte außer der Änderung der Jahreszahl auch Farbänderungen mit sich. Die nächste Serie wurde am 1. Januar 1885 herausgegeben. Zeichnung, Druck und Papier blieben gleich, die Jahreszahl und die Farben änderten sich. Die Ausgabe zum 1. März 1888 brachte in Zeichnung, Druck und Papier keine Änderung, außer der Änderung der Jahreszahl und der Farben. Die nächste Änderung erfolgte zum 1. Juni 1893. Zeichnung und Druck wie zuvor, Jahreszahl und Farbe geändert. Mit der Änderung der Währungsbezeichnung von Gulden auf Kronen, erfolgte zum 1. Oktober 1898 eine Veränderung der Markenbilder. Die neue Zeichnung beinhaltete den Kopf von Kaiser Franz Josef I. Die Stückelung erfolgte von 1 Heller bis 50 Kronen und umfasste 35 verschiedene Werte. Bei der nächsten Änderung zum 1. Januar 1910 wurde außer der Jahreszahl das Format vereinheitlicht.[1]

Die Stempelmarken waren jeweils auf Formulare, wie Anträge oder Ansuchen, sowie auf etwaige Beilagen zu kleben und galten damit als Beweis der Entrichtung der notwendigen Gebühr. Es gab diese Marken, ähnlich wie Briefmarken, mit dem jeweiligen Aufdruck des Wertes. Um den korrekten Betrag zu erreichen, war es oft notwendig, durch Stückelung mehrere Marken aufzukleben. Sie mussten entweder durch das Amt, bei dem man etwas einreichte, oder durch die eigene Unterschrift entwertet werden.

Für die Entrichtung von Gerichtsgebühren gab es eigene Stempelmarken mit dem Aufdruck Justiz (so genannte Gerichtskostenmarken).

Zu kaufen gab es die Stempelmarken auf Finanzämtern oder in Trafiken. Gerichtskostenmarken waren bei Gerichten erhältlich.

Auch die Kraftfahrzeugsteuer wurde ursprünglich mit normalen Stempelmarken, die in die Steuerkarte geklebt wurden, entrichtet. In den 1970er Jahren wurden für die Kraftfahrzeuge eigene Steuermarken mit dem Aufdruck KFZ für die einzelnen Steuerkategorien eingeführt. Dadurch entfiel das Kleben von mehreren Marken für einen bestimmten Betrag und die Steuerkarte konnte kleiner gestaltet werden.

Eingeführt wurde die Stempelmarke bereits 1854 in Österreich, abgeschafft wurden die letzten Verwendungen in Österreich mit der Euroumstellung 2002. Seitdem erfolgt die Entrichtung dieser Gebühr durch Einzahlung bei der Amtskassa oder Überweisung auf ein Konto der Behörde. In einigen Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns (z.B. Tschechien) sind Stempelmarken nach wie vor in Verwendung.

Deutschland

Die zum 1. Januar 1992 abgeschaffte Wechselsteuer wurde in Form von eigens dafür gedruckten Wechselsteuermarken bezahlt, die an Postämtern erhältlich waren.

Außerdem wurden bis 2004 Gerichtskostenmarken gedruckt.

Einzelnachweise

  1. Erler/Hagn: Katalog der Fiskalmarken von Österreich

Weblinks

 Commons: Stempelmarken – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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