Steckbrief

Steckbrief
Fahndungplakat Rote Armee Fraktion vom Dezember 1986

Der Steckbrief ist ein öffentliches Ersuchen um Festnahmen einer zu verhaftenden Person, welche flüchtig ist oder sich verborgen hält. Diese Öffentlichkeitsfahndung ist ein Teil der Personenfahndung. Im übertragenen Sinne wird der Begriff Steckbrief heute überwiegend für eine knappe, listenartige Darstellungen der wichtigsten Daten zu einer Person oder einem Thema verwendet.

Oft, besonders in den USA, wird ein Kopfgeld für die Ergreifung des gesuchten ebenfalls genannt.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Ursprünglich war ein Steckbrief der Ladebrief eines Femegerichts an den Angeklagten, der in den Torriegel gesteckt wurde. Später wandelte sich die Bedeutung zum Sinne von Haftbefehl, da der zu Verhaftende anschließend ins Gefängnis gesteckt wurde. [1]

Ausstellende Behörden

Historischer Steckbrief von 1835, mit dem Georg Büchner gesucht wurde

Heute versteht man unter einem Steckbrief das schriftlich an alle Behörden, besonders aber an die Polizei ergehende Ersuchen, eine flüchtige oder sich verborgen haltende Person festzunehmen und der sie ersuchenden Strafverfolgungsbehörde zu übergeben.

Nach der deutschen Strafprozessordnung (§ 131) können Steckbriefe vom Richter, sowie von der Staatsanwaltschaft erlassen werden. Ohne vorgängigen Haftbefehl ist eine steckbriefliche Verfolgung nur statthaft, wenn ein Festgenommener aus dem Gefängnis entweicht oder sonst sich der Bewachung entzieht. In diesem Fall sind auch Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zum Erlass des Steckbriefs befugt.

Nach österreichischem Recht dürfen Steckbriefe nur vom Gericht in Verbrechensfällen erlassen werden. In der Schweiz entspricht das kantonale Recht in dieser Beziehung in etwa dem deutschen Verfahren.

Durchführung

Steckbriefe sollen die verfolgten Personen und Sachverhalte genau beschreiben und die verfolgte Tat angeben. Sie können durch an öffentlichen Plätzen aufgehängten Fahndungsplakate (Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag; vgl. § 134 StGB), Einstellung in das Internet und Lautsprecherdurchsagen sowie durch Rundfunk- und Fernsehdurchsagen veröffentlicht werden oder auch lediglich in Fahndungsblättern abgedruckt sein. Der Widerruf („Steckbriefserledigung“) erfolgt auf demselben Weg, auf dem er erlassen ist.

Neben der Publikation über Plakate wird seit der Verbreitung des Internets auch elektronische Methoden wie dem E-FIT (Electronic Facial Identification Technique via computer), PhotoFIT (Photographic Facial Identification Technique) verwendet. Liegt keine Fotografie des Gesuchten vor, bedient man sich eines Phantombildes als Hilfsmittel.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Duden 7 und dtv-lex. Bd. 17
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  • Steckbrief — (Fahndungsschreiben), ein vom Untersuchungsrichter erlassenes, an alle Behörden gerichtetes offenes Ersuchungsschreiben, in welchem das Ansuchen gestellt wird einen Angeschuldigten, dessen Verbrechen im Allgemeinen angeführt u. dessen Signalement …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Steckbrief — Steckbrief, öffentliches Ersuchen um Festnahme einer zu verhaftenden Person, die eines Verbrechens oder Vergehens beschuldigt oder flüchtig ist, oder aber eine ihr zuerkannte Freiheitsstrafe nicht antritt. Nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Steckbrief — Steckbrief, auf Grund eines Haftbefehls (bei Entsprungenen auch ohne diesen) erlassenes öffentliches Ersuchen an andere Behörden, eine näher bezeichnete Person festzunehmen und einzuliefern oder behufs der Abholung Nachricht zu geben… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Steckbrief — Sm std. (16. Jh.) Hybridbildung. Vermutlich nach dem Rechtsbrauch, die Ladung vor Gericht in den Torriegel zu stecken, wenn der Angeklagte nicht anzutreffen war (oder wenn die Ladung vor ein Femgericht nachts erfolgte).    Ebenso ndn. stikbrev,… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Steckbrief — Stẹck|brief 〈m. 1〉 öffentlich bekanntgegebene Personenbeschreibung (flüchtiger Verbrecher usw.) * * * Stẹck|brief, der [eigtl. = Urkunde, die eine Behörde veranlasst, einen gesuchten Verbrecher »ins Gefängnis zu stecken«]: 1. (Rechtsspr.) [auf… …   Universal-Lexikon

  • Steckbrief — der Steckbrief, e (Aufbaustufe) öffentliches Ersuchen um Festnahme einer zu verhaftenden Person Beispiel: Der Verbrecher wird durch Steckbriefe mit persönlichen Angaben zu ihm und Fotos verfolgt. Kollokation: einen Steckbrief gegen jmdn. erlassen …   Extremes Deutsch

  • Steckbrief — stecken: In der nhd. Form »stecken« sind zwei im Ahd. noch getrennte Verben zusammengefallen: ein duratives ahd. stecchēn »fest haften, stecken bleiben« (ähnlich wohl in ↑ ersticken) und ein Veranlassungswort ahd. stecchen »stechend befestigen« …   Das Herkunftswörterbuch

  • Steckbrief, der — Der Stêckbrief, des es, plur. die e, in den Gerichten, Briefe, welche man an andere Obrigkeiten ergehen lässet, worin man einen entwichenen Übelthäter beschreibt, und selbigen im Betretungsfall anzuhalten und in Verhaft zu nehmen bittet; der… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Steckbrief — Stẹck·brief der; eine kurze Beschreibung, die die Polizei von einem Verbrecher gibt, um ihn zu finden …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Steckbrief — Steckbriefm 1.Personenbeschreibung;Lebenslauf.EigentlichdieBeschreibung(dasFahndungsplakat)einespolizeilichgesuchtenVerbrechers.1920ff. 2.Wehrpaß.BSD1965ff. 3.erfreulicheNachricht.DieseNachrichtkannmanandenSpiegelstecken;vgl⇨Spiegel6.1900ff …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

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