Stausperre

Stausperre
Künstlich angelegte Staustufe

Eine Staustufe ist eine Anlage zum Aufstauen eines Flusses zur Regelung des Wasserstandes flussaufwärts und flussabwärts. Meistens liegen in einem staugeregelten Flussabschnitt mehrere Staustufen hintereinander. Eine Staustufe, oberhalb derer ein Stausee entsteht, ist Teil einer Stauanlage.

Es handelt sich um eine Stauanlage, die im Wesentlichen nur den Fluss und nicht die ganze Talbreite absperrt. Sie besteht aus Absperrbauwerken (Wehr mit seitlichen Dämmen, ggf. einem Krafthaus und einer Schiffsschleuse) und der Stauhaltung.

Das Absperrbauwerk (Überlaufbauwerk) ist meist ein Wehr, seltener eine Staumauer oder ein Staudamm. Je nach Bauart wird zwischen verschiedenen Wehren unterschieden:

  • Steuerbare Wehre:
Durch Einbau von Steuerorganen, hierzu zählen Zug- und Drucksegment, Aufsatzklappe und Schütz, kann der Wasserstand im Oberwasser des Wehres bedarfsgerecht gesteuert werden. Eine Sonderform der regelbaren Wehre stellen die sogenannten Schlauchwehre dar. Diese bestehen aus einem mit Luft oder Wasser befüllbarem Schlauch, der an der Gewässersohle verankert wird. In Abhängigkeit vom Füllungszustand des Schlauchs wird eine gewisse Regulierbarkeit des Wasserstandes im Oberwasser ermöglicht. Im Hochwasserfall kann bei Schlauchwehren durch Entleerung der Schlauch beinahe vollständig gelegt und somit ein freies Abfließen des Hochwassers gewährleistet werden.
  • Nicht steuerbare Wehre:
Das Wehr besteht aus einem starren, nicht veränderbaren Wehrkörper ohne Regelorgane.

Die Form der Wehrkrone kann breitkronig, strömungsgünstig ausgerundet oder scharfkantig ausgeführt werden. Die Form beeinflusst sowohl die Abflussleistung bei gegebenem Oberwasserstand als auch mögliche Unterwassereinflüsse.

Staumauer der Lechstaustufe 13 bei Landsberg am Lech

Auf der Wehrkrone stellt sich im Allgemeinen ein Fließwechsel vom Strömen zum Schießen ein. Dieser Fließwechsel geht mit einer Beschleunigung des Abflusses auf dem Wehrrücken einher. Unter Umständen kann bei größeren Abflüssen und/oder bei geringen Wehrhöhen der relativ hohe Unterwasserstand für einen Rückstau auf der Wehrkrone sorgen. Der idealerweise vollkommene (durchs Unterwasser ungestörte) Überfall geht dann in einen unvollkommenen Überfall über, mit einer Anhebung des Wasserstandes im Oberwasser.

Größere Wehranlagen werden meist mit mehreren Wehrfeldern mit Regelorganen ausgerüstet, die getrennt voneinander bedient werden können. Aus Sicherheitsgründen sollten Wehre ein Feld mehr haben als erforderlich (n-1-Regel), damit eines gefahrlos infolge Revision oder Verklausung bei Hochwasserereignissen ausfallen kann.

Wehranlagen an schiffbaren Gewässern verfügen über Schleusen, um der Schifffahrt die Überwindung des Höhenunterschieds zu ermöglichen.

Um die Durchgängigkeit des Fließgewässers für aquatische Organismen zu gewährleisten, werden zunehmends Umgehungsgerinne bzw. Fischtreppen angeordnet oder ein Teil der Wehranlage als flach geneigte raue Rampe ausgeführt.

Beispiele für durch Staustufen geregelte Flüsse sind:

Sehr kleine Staustufen dienen der Abflussmessung (Pegel). Die Höhe des Wasserstandes über dem Überfall gibt Auskunft über die abfließende Wassermenge. Der Überfall eines Pegels enthält meist eine dreieckförmige Aussparung für kleine Wassermengen.

Im saloppen Ton von Radiomoderatoren ist eine Staustufe ein Gradmesser für einen Verkehrsstau auf der Straße.

Siehe auch

Weblinks


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