Stauanlage

Stauanlage
Beispiel Wehr: Niddawehr
Beispiel Talsperre: Diemeltalsperre

Stauanlagen sind Anlagen, die ein Fließgewässer aufstauen, Wasser, Geschiebe, Schlamm, Treibeis oder Lawinenschnee speichern oder der Absetzung von Schwebestoffen (z. B. Sand) dienen.[1] Nach DIN 19700, die diese Bezeichnung trägt, wird unterschieden zwischen Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken, Staustufen (Wehren), Pumpspeicherbecken und Sedimentationsanlagen.

Stauanlagen setzen sich aus einem Absperrbauwerk – Talsperre, Staustufe oder Wehr – und einem Stausee oder Staubecken zusammen. Sie können sich in oder neben einem Fließgewässer befinden (Hauptschluss oder Nebenschluss). Weitere Bauformen und -teile findet man unter Stauanlagenbau.

Während Talsperren über den Querschnitt des Wasserlaufs hinaus den ganzen Talquerschnitt absperren, sperren Staustufen im Wesentlichen nur den Fluss und nicht die ganze Talbreite ab.

Der Bau und Betrieb von Stauanlagen benötigt in Deutschland eine wasserrechtliche Genehmigung. Je nach Art der Stauanlage können von ihr biologische, chemische oder physikalische Beeinträchtigungen der Eigenschaften eines Gewässers und seiner Aue ausgehen. Beim Neubau einer Stauanlage muss der Eingriff in Natur und Landschaft durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden.

Inhaltsverzeichnis

Sicherheit

Hauptartikel: Talsperre: Sicherheit

Das Versagen von Stauanlagen, insbesondere Talsperren-Katastrophen, kann enorme Schäden verursachen. Deshalb werden hohe Anforderungen an die Projekte, den Bau und den Betrieb sowie an die Kontrolle großer Stauanlagen gestellt und die Gesetzgebung schreibt in der Regel umfassende Sicherheitskonzepte vor.

Literatur

  • DIN 4048-1 Wasserbau, Begriffe, Stauanlagen, Januar 1987
  • DIN 19700 Stauanlagen, Beuth Verlag, Berlin, 2004-07

Weblinks

Quellen

  1. Botschaft des Schweizerischen Bundesrates zu einem Bundesgesetz über die Stauanlagen, Bundesblatt 2006 6037, S. 6040 (gemeinfreier Text).

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