Statut (Völkerrecht)

Statut (Völkerrecht)

Als Statut wird im Bereich des Völkerrechts zumeist ein solcher völkerrechtlicher Vertrag bezeichnet, der eine internationale Organisation, ein Gericht oder ein sonstiges außenpolitisches Instrument konstituiert (statuiert) und gleichzeitig dessen Verfahrensordnung oder das Recht auf eine eigene Geschäftsordnung festschreibt.

Beispiele für Statuten in diesem Sinne sind:

Nicht immer tragen diese Verträge das Wort Statut auch im Namen, obwohl sie Einrichtungen vorsehen, so etwa:

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