- Standesvertretung
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Standesvertretungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die akademische Berufe vertreten und eine Form der Selbstorganisation dieser Berufe darstellen. Die Standesvertretungen erfüllen auch legislative Funktionen, indem sie das Standesrecht formulieren und Gesetze des Staates mit Richtliniencharakter mit Leben erfüllen.
Kammern
Beispielhafte Standesvertretungen sind:
- Ärztekammern
- Tierärztekammern
- Zahnärztekammern
- Psychotherapeutenkammern
- Apothekerkammern
- Rechtsanwaltskammern
- Notarkammern
- Steuerberaterkammern
- Kammern der Wirtschaftstreuhänder
- Ingenieurkammern
Diese freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Ihre Ausübung wird durch die Überwachung der Standesvertretungen geregelt.
Für einige der oben genannten Stände wird das Entgelt durch die entsprechenden Standesvertretungen in einer Gebührenordnung festgelegt. Meist wird diese als Verordnung der Verwaltungsbehörde erlassen und (selten) den sich ändernden Bedingungen angepasst. Durch die Regelung soll Willkür bei der Rechnungslegung vermieden werden.
Siehe auch
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