Stadtpolizei

Stadtpolizei
Stadtpolizei Prag benutzt die Autokralle

Die Stadtpolizei ist eine kommunale Einrichtung, die, je nach Land unterschiedlich ausgeprägt, polizeiliche Aufgaben wahrnimmt. Meist setzt sie Gemeinderecht, gelegentlich aber auch übergeordnetes Recht, um. In vielen Ländern liegt die Zuständigkeit für polizeiliche Aufgaben auch bei den Verwaltungen der Städte und Gemeinden, die dann häufig über eigene uniformierte Polizeikräfte verfügen. Diese treten insbesondere dann besonders deutlich in Erscheinung, wenn sie (was die Regel ist) für verkehrs- und ordnungspolizeiliche Belange im Stadt- bzw. Gemeindegebiet zuständig sind.

In den meisten dieser Länder gibt es landesweit geltende Gesetze und Vorschriften, die den Rahmen der polizeilichen Zuständigkeit der Kommunen regeln und eine gewisse Einheitlichkeit in der Polizeiorganisation gewährleisten. Gerade in Äußerlichkeiten (etwa der Uniformierung) können sich die Polizeien einzelner Gemeinden in ein und demselben Land aber stark unterscheiden. Klassische Beispiele sind die italienische Polizia Municipale, die spanische Policía Local oder die schweizerische Gemeindepolizei. Aber auch in Deutschland gibt es seit neustem Stadt-/Kommunalpolizeien, die der kommunalen Verwaltung einer Gemeinde untergeordnet sind. Auch historisch gab es bundesweit noch in der jüngeren Vergangenheit eigene Polizeikräfte der Gemeindeämter.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Polizeibegriff und Polizeibehörde

In Deutschland wurden alle Stadtpolizeien, die teilweise erst nach 1945 aufgrund von Vorgaben der westlichen Besatzungsmächte entstanden waren, in den 1960er und 1970er Jahren verstaatlicht. In der Sowjetischen Besatzungszone bzw. DDR gab es keine kommunalen Polizeien. In Hessen und Nordrhein-Westfalen entwickelte sich in den letzten Jahren eine Diskussion, die Bezeichnung Stadtpolizei wieder einzuführen. Dies geschah vor dem Hintergrund, den Ordnungsämtern zu mehr Autorität zu verhelfen und eine geeignete gemeinsame Bezeichnung für den Außendienst der Behörden einzuführen. Zudem nahmen die kommunalen Ordnungsbehörden immer mehr polizeiliche Aufgaben wahr.

Baden-Württemberg

Abzeichen der Stadtpolizei Stuttgart

Bis in die 1970er Jahre gab es in einigen großen Städten in Baden-Württemberg, so zum Beispiel in Karlsruhe[1], Mannheim und Stuttgart, neben der Landespolizei jeweils eine Stadtpolizei. Die Stadtpolizei Stuttgart wurde als letzte baden-württembergische Gemeindepolizei verstaatlicht.

In Baden-Württemberg haben die Angehörigen des Gemeindevollzugsdienstes den Status eines Polizeibeamten, der Gemeindevollzugsdienst ist jedoch keine Stadtpolizei im eigentlichen Sinne. Seine Funktionen beschränken sich auf Aufgaben, die der Ortspolizeibehörde unmittelbar übertragen sind. Manche Ordnungsämter führen daher die Bezeichnung Ordnungspolizei.

Bayern

Abzeichen der Stadtpolizei München

Die Dienststellen der bayerischen Stadtpolizeien wurden in die Bayerische Landespolizei überführt. Zuletzt wurde zum 1. Oktober 1975 die Stadtpolizei der Landeshauptstadt München in das Polizeipräsidium München überführt.

Bremen

In Bremerhaven gibt es heute noch eine Ortspolizeibehörde als Teil der Landespolizei von Bremen. Sie gehört zur Bremer Polizei, untersteht jedoch zum Teil dem dortigen Magistrat. In der Öffentlichkeit und gegenüber dem Landes- und Bundesinnenministerium wird diese von der Bremer Polizei repräsentiert.

Die Ortspolizeibehörde hat einen eigenen Führungsstab und ist weiter in Schutz-, Kriminal- und Verwaltungspolizei gegliedert. Dabei entspricht letztere dem Ordnungsamt der Gemeinden der Flächenländer und ist somit Teil der Stadtverwaltung und nimmt daher Aufgaben im Sinne einer Stadtpolizei wahr. In Bremerhaven gibt es vier Polizeireviere. Außerdem unterhält die Ortspolizeibehörde Bremerhaven eine eigene Verkehrspolizei mit eigenen Sonderfahrzeugen und ein Kriminalmuseum.

Hessen

Hauptartikel: Ordnungspolizei (Hessen)

Nach einer Änderung des Hessischen Gefahrenabwehrgesetzes wurde den Gemeindebediensteten, die als Hilfspolizeibeamte beliehen sind, gestattet sich „Ordnungspolizeibeamter“ zu nennen. Als Bezeichnung der Behörde wurde daher Ordnungspolizei für das Ordnungsamt eingeführt; viele Gemeinden änderten daraufhin die Fahrzeugaufschriften und Ärmelabzeichen der Uniformen.

Besonders in Frankfurt am Main und Darmstadt kam es jedoch zu Protesten gegen die Umbenennung, da der Begriff „Ordnungspolizei“ im Nationalsozialismus für eine Organisationsform der Polizei verwendet worden war. Die Aufschriften wurden daraufhin in Darmstadt in Kommunalpolizei und in Frankfurt am Main sowie später auch in Offenbach und in der Landeshauptstadt Wiesbaden in Stadtpolizei geändert.

Die Städte Gießen, Fulda, Kassel und alle andere Gemeinden in Hessen verwenden jedoch weiterhin den Begriff „Ordnungspolizei“. Viele Kommunen haben zwischenzeitlich andere Bezeichnungen gewählt, wie zum Beispiel „Ordnungsbehörde“ oder „Allgemeine Ordnungsbehörde“.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen wurde ebenfalls über die Bezeichnung „Stadtpolizei“ nachgedacht, da viele Gemeinden bereits uniformiert Vollzugsaufgaben aus ihrem Bereich wahrnehmen. Oft wird dieser Außendienst Kommunaler Ordnungsdienst genannt. Die entsprechende Gesetzesvorschrift ist noch nicht geändert. Deswegen wird weiterhin die Bezeichnung Kommunaler Ordnungsdienst verwendet.

Schweiz

Streifenfahrzeuge der Stadtpolizei Zürich

Die Aufgaben der uniformierten Polizeiorgane werden in der Schweiz von der Kantons- und der Gemeinde- oder Stadtpolizei wahrgenommen. Sie untersteht i. d. R. einem kommunalen Sicherheits- oder Polizeidepartement.

Die grösste Stadtpolizei der Schweiz ist die Stadtpolizei Zürich. Weitere Stadtpolizeien mit erweiterten Polizeikompetenzen sind Lausanne, St. Gallen und Lugano sowie die Stadtpolizei Winterthur. Die Stadtpolizeien von Lausanne, Winterthur und Zürich setzen eigene Kriminal- oder Ermittlungsdienste ein.

Polizeireformen

Kanton Aargau: Zu Beginn des neuen Jahrtausends bildete die Aargauer Regierung Regionalpolizeien, in deren Zentrum jeweils ehemalige Stadtpolizeien stehen: Wettingen, Baden, Aarau, Lenzburg und Zofingen. Hinzu kommt neu das Fricktal.

Kanton Bern: Mit einer Volksabstimmung vom 11. März 2007 beschloss das Berner Volk, auf den 1. Januar 2008 die Stadtpolizei Bern ins kantonale Polizeikorps zu integrieren. Bis ins Jahr 2011 sollen sämtliche kommunalen Korps im Kanton Bern in der Einheitspolizei Police Bern (der Kantonspolizei Bern) vereint sein.

Kanton Graubünden: Im großflächigen, stark kompartimentierten Kanton hat die kommunale Autonomie eine hohe Bedeutung und so auch die binnenkantonale Polizeihoheit. Bündner Stadtpolizeien: Chur (Coira), St. Moritz und Arosa.

Kanton Solothurn: Seit 2005 beschäftigte die Forderung nach einer Einheitspolizei die Regierung. Von dieser Idee wurde 2009 Abstand genommen, die Städte wollten ihre Polizeikompetenzen nicht abtreten. Ab Januar 2010 wird die Kantonalsolothurner Polizeiführung zwar gestrafft, die Stadtpolizeikorps Solothurn, Grenchen und Olten bleiben bestehen.

Kanton Tessin (Ticino): Lugano, Locarno, Bellinzona und mehrere Gemeinden haben eigene Korps.

Kanton Neuenburg (Neuchâtel): Die Stadtpolizei Neuenburg soll bis 2014 in das kantonale Polizeikorps integriert werden, so wie dies bereits mit den Stadtkorps von Le Locle und La Chaux-de-Fonds geschah.

Kanton Waadt (Vaud): Die Waadtländer Abstimmung zur Schaffung einer Einheitspolizei vom 27. September 2009 scheiterte: Der binnenkantonale Polizeiföderalismus wird zwar reorganisiert, die kommunalen Polizeikompetenzen bleiben jedoch weitgehend bestehen. Das bedeutendste Korps führt die Lausanne. Weitere Waadtländer Korps sind die Stadtpolizeien Yverdon, Montreux und Morges.

Kanton Wallis (Valais): Im zergliederten Bergkanton existieren zahlreiche Gemeindepolizeien. Städtische Korps sind Sitten (Sion), Martinach (Martigny), Siders (Sierre) und Brig.

Kanton Zürich: 2001 verwarfen die Wähler die Schaffung einer Einheitspolizei. Seither wirken neben der Kantonspolizei im Wesentlichen die Stadtpolizei Zürich sowie die Stadtpolizei Winterthur nach Maßgabe des Polizeiorganisationsgesetzes aus dem Jahr 2006. Zudem arbeiten rund vierzig weitere Stadt- und Gemeindepolizeien, darunter etwa diejenige von Uster auf ihren kommunalen Hoheitsgebieten.

Die genaue Anzahl konstituierter Schweizer Stadt- und Gemeindepolizeien kann nicht genannt werden, zu verschieden sind die Regelwerke und Organisationen. Tatsache ist jedoch, dass die Schweizerische Vereinigung städtischer Polizeichefs rund hundert Mitglieder zählt.

Österreich

Ärmelabzeichen der Stadtpolizei Feldkirch vor der Uniformumstellung von grau auf blau

Hauptartikel: Gemeindewachkörper

In Österreich können Gemeinden oder Städte einen eigenen Gemeindewachkörper gründen. Im SPG werden diese Wachkörper daher auch nicht als Stadtpolizei bezeichnet, die korrekte Bezeichnung lautet Gemeindewachkörper oder Gemeindesicherheitswache. Gegenwärtig bestehen Gemeindewachkörper in rund 50 Gemeinden. Gemeindewachkörper haben neben der Bundespolizei die vollen sicherheitspolizeilichen Befugnisse innerhalb ihres Einsatzbereiches - dem Gemeindegebiet. Sie sind nicht mit den auf Gemeindeebene bestehenden Polizeiinspektionen der Bundespolizei zu verwechseln.

Die Bediensteten sind Gemeindeangestellte und rekrutierten sich früher üblicherweise aus ehemaligen Bundesgendarmerie- oder Sicherheitswachebeamten, nun aus ehemaligen Bediensteten der Bundespolizei.

Städte, in denen eine Bundespolizeidirektion besteht (nicht zu verwechseln mit dem Wachkörper Bundespolizei), dürfen keine Gemeindewachkörper einrichten. Dies gilt für die meisten Statutarstädte, darunter alle Landeshauptstädte bis auf Bregenz, sowie die Bundeshauptstadt Wien. Daher sind die Ordnungswache Graz, die Ordnungswache in Wels[2] und der Ordnungsdienst in Linz (Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH)[3] keine Gemeindewachkörper, sondern besondere Einrichtungen, deren genaue Ausgestaltung und deren Befugnisse sich von Stadt zu Stadt stark unterscheiden.

Im Rahmen des Österreich-Konvents gab es auch Überlegungen, die Gemeindewachkörper abzuschaffen, mit der Begründung, tatsächlich einen einzigen, bundesweiten Wachkörper zu schaffen, um das Gewaltmonopol und damit die innere Sicherheit komplett in die Hand des Bundes zu legen. Diese Bestrebungen wurden aber aufgrund der Proteste von Seiten der Länder und des Städte- beziehungsweise des Gemeindebundes verworfen.

Drei Stadtpolizisten mit der Standarte der Straż miejska Szczecin
Motorroller der Policia Local Inca
Schild der Stadtpolizei Pisek

Andere Staaten

Frankreich

In Frankreich heißt die Gemeinde- oder Stadtpolizei police municipale und untersteht dem Bürgermeister.

Namibia

In Namibia wurde 2004 in der Hauptstadt Windhoek die Stadtpolizei Windhoek gegründet. Sie nimmt polizeiliche Aufgaben zum Erhalt der allgemeinen Sicherheit und der Verkehrssicherheit wahr.

Italien

In Italien heißt die Gemeinde- oder Stadtpolizei Polizia Municipale und untersteht dem Bürgermeister oder einem Stadtrat. Für die rechtliche Regelung sind in diesem Bereich die italienischen Regionen oder die autonomen Provinzen (zum Beispiel Südtirol) zuständig. Die alte, nicht mehr gebrauchte Benennung lautet Vigili Urbani.

Polen

In Polen heißt die Stadtpolizei straż miejska und die Gemeindepolizei straż gminna, und ist landesweit unter der Telefonnummer 986 zu erreichen. Sie untersteht dem jeweiligen Gemeinderat.

Spanien

In Spanien verfügen zahlreiche Städte und Gemeinden über lokale Polizeikräfte, oft Policía Local oder Policía Municipal genannt. Erwähnenswert ist die Guardia Urbana in Barcelona mit ihrer an britische Polizeiuniformen erinnernden Erscheinung.

Auf den Balearen, hier Mallorca, gibt es eine Vielzahl von Policia-Local-Dienststellen. Auf der Straße fallen sie auf, weil die Fahrzeuge dieser Polizeien in den Farben der mallorquinischen Nationalflagge lackiert worden sind. Untere Hälfte Gelb, dann ein lilafarbener Streifen und ab Fenster nach oben in Rot gehalten. Jeder Bezirk auf Mallorca ist polizeilich auf dem Fahrzeug zu identifizieren. Unter dem großen Schriftzug Policia Local steht in kleiner Schrift der entsprechende Bezirk. Bekannt sind Ajunament de (Ad) Campanet, Ad Llucmajor, Ad Sta. Eugenia, Ad Inca, Ad Escora, Ad Ariany, Ad Capdepera, Ad Sant Joan, Ad Bunyola, Ad Sta. Margalida, Ad Valdemossa, Ad Santanyi, Ad Alcudia, Ad Soller.

Die Guardia Civil ist an ihren (in militärischem Grün gehaltenen) eher schlichten Fahrzeugen auszumachen und die Stadt- und Verkehrspolizei an ihren blauen Pkw. Dazu kommen noch einige Einheiten, die auf Motorrollern (vornehmlich Palma) und Motorrädern unterwegs sind.

Tschechien

In Tschechien heißt die Stadtpolizei městská policie (umgangssprachlich měšťáci) und die Gemeindepolizei in kleine Gemeinden obecní policie. Sie unterliegt dem jeweiligen Gemeinderat. Die Befugnisse der Gemeindepolizei sind, verglichen mit denen der Staatspolizei, beschränkt. Die Hauptaufgaben der Gemeindepolizei liegen in der Durchsetzung lokaler Rechtsvorschriften (besonders Parkverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen) sowie von Nachtruhe und öffentlicher Ordnung in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt. Die Stadtpolizei ist landesweit unter der Telefonnummer 156 zu erreichen (Staatspolizei 158).

Slowakei

In der Slowakei heißt die Stadtpolizei městská polícia und die Gemeindepolizei in kleinen Gemeinden obecná polícia. Die gesetzlichen Grundlagen und die Aufgaben der slowakischen Stadtpolizei ähneln denen der tschechischen Stadtpolizei. Landesweit ist die Stadtpolizei unter der Telefonnummer 159 zu erreichen (Staatspolizei 158).

Einzelnachweise

  1. bis 1972, siehe karlsruhe:Stadtpolizei Karlsruhe
  2. Neue Ordnungswache in Wels. In: ORF. Abgerufen am 4. Dezember 2010.
  3. Stadtwache: Linzer Ordnungshüter angelobt. In: Oberösterreichische Nachrichten. Abgerufen am 4. Dezember 2010.

Weblinks

Literatur

Lehmann, Fritz: Der Polizeikompass - Eine Orientierungshilfe in der föderalistischen Polizeilandschaft der Schweiz. 2007, Neuchâtel. Verlag Schweizerisches Polizei-Institut. ISBN 978-2-940385-10-2.


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