Stadt- und Regionalplanung

Stadt- und Regionalplanung

Die Stadtplanung beschäftigt sich mit der Entwicklung der Stadt sowie mit den räumlichen und sozialen Strukturen in der Stadt. Darauf aufbauend erarbeitet sie Planungskonzepte, im Idealfall unter gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange mit dem Ziel der Konfliktminimierung. Sie ordnet sowohl die öffentliche als auch die private Bautätigkeit und steuert die raumbezogene Infrastrukturentwicklung in der Stadt. Stadtplanung steuert dabei im Rahmen der Bauleitplanung im Wesentlichen die Bodennutzung im Gemeindegebiet.

Inhaltsverzeichnis

Einführung

Die mit Stadtplanung beschäftigten Fachleute (meist Stadtplaner, Geographen, Architekten, Ingenieure, Landschafts- oder Raumplaner) werden als Stadtplaner bezeichnet; diese Berufsbezeichnung ist allerdings in fast allen Bundesländern gesetzlich geschützt und darf nur von den Fachleuten verwendet werden, die zwingend in der entsprechenden Liste der Stadtplaner- und Architektenkammern der Länder eingetragen sind. Stadtplaner arbeiten zum überwiegenden Teil in der öffentlichen Verwaltung der Kommunen und in freien Planungsbüros für Städtebau/Stadtplanung, teils aber auch in Architektur-, Landschaftsplanungs- und Ingenieurbüros, in intermediären Institutionen sowie an den einschlägigen Fachbereichen der Universitäten und Hochschulen. Die Stadtplanung ist eine Disziplin, die an einigen Hochschulen als eigenständiges Studienfach oder im Rahmen einer nahe verwandten Ausbildung wie der Architektur, der Geographie, dem Ingenieurwesen oder der Raumplanung gelehrt wird.

Aufgabe der Stadtplanung ist die Erzielung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung der Städte und Gemeinden sowie deren Teilgebiete. Dabei sind die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen. Eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozial gerechte Bodennutzung ist zu gewährleisten. Stadtplanung soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz. Darüber hinaus soll die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell erhalten und entwickelt werden. Grünordnung und Landschaftsarchitektur erhalten eine zunehmende Bedeutung im Rahmen der Stadt- und Dorfplanung und des Stadtumbaus.

Stadtplanung in Deutschland

Gesetzliche Grundlage für stadtplanerisches Handeln in Deutschland bildet das Baugesetzbuch (BauGB). Im BauGB werden förmliche Verfahren zur Aufstellung verschiedener Pläne geregelt. Das Baugesetzbuch unterscheidet in dem „Allgemeinen Städtebaurecht” und dem „Besonderen Städtebaurecht”.

Allgemeines Städtebaurecht

Den höchsten Stellenwert nimmt die Bauleitplanung ein, die zwei Planwerke von unterschiedlicher Detailschärfe und Verbindlichkeit unterscheidet:

  • Als vorbereitender Bauleitplan dient der Flächennutzungsplan (FNP), der das gesamte Gemeindegebiet umfasst und die Grundlage für die Ausarbeitung von detaillierten Plänen für Teile des Gemeindegebietes dient. Im FNP werden Aussagen über die zukünftig beabsichtigte Verteilung von Bodennutzungen getroffen, also die Verteilung und Zuordnung von Wohn-, Gewerbe-, Frei- und Sonderflächen sowie die Lage wichtiger Verkehrstrassen. Der FNP ist aus dem Regionalplan zu entwickeln und hat einen zeitlichen Planungshorizont von rund 15 Jahren. Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens mit intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird der Flächennutzungsplan vom Gemeinderat beschlossen. Der Flächennutzungsplan entfaltet gegenüber Privaten keine Rechtswirkung, sondern ist nur für öffentliche Stellen verbindlich.
  • Für Teilbereiche eines Gemeindegebietes werden als verbindliche Bauleitpläne Bebauungspläne als Satzungen aufgestellt. Nach dem Baugesetzbuch gibt es drei Arten von Bebauungsplänen: Qualifizierte Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne (Vorhaben- und Erschließungspläne) und einfache Bebauungspläne. Zu diesen drei Arten von Bebauungsplänen ermöglicht das Baugesetzbuch noch verschiedene Unterarten wie den Bebauungsplan der Innenentwicklung. Bebauungspläne haben neben den Aussagen zur Verteilung der Bodennutzungen auch gestalterische Festsetzungen und bestimmte Grundstücksrechte enthalten können. Bebauungspläne sind parzellenscharf. Sie durchlaufen bei ihrer Aufstellung im Regelfall das gleiche Verfahren zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wie der Flächennutzungsplan. Bebauungspläne werden vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Sie sind danach unmittelbar rechtswirksam gegenüber jedermann, insbesondere den Grundstückseigentümern im Plangebiet.

Besonderes Städtebaurecht

Das Besondere Städtebaurecht regelt die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen für Maßnahmen der Stadtsanierung, der besonderen städtebaulichen Entwicklung, des Stadtumbaus, der Sozialen Stadt und des Städtebaulichen Denkmalschutzes. Es legt die Rahmenbedingungen für weitere städtebauliche Private Initiativen fest.

Im Besonderen Städtebaurecht finden sich auch die Regelungen zur Aufstellung von Erhaltungssatzungen, Städtebaulichen Geboten, Sozialplänen und dem Härteausgleich.

Weitere Regelungen im Baugesetzbuch

Das Dritte Kapitel des BauGB regelt die Wertermittlung, Baulandangelegenheiten, Zuständigkeiten und Verwaltungsverfahren.

Aufgrund der Regelungen des Baugesetzbuches werden Rechtsverordnungen erlassen:

  • Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt für verschiedene Typen von Baugebieten Art und Maß, in der ein Grundstück genutzt werden darf und enthält Vorgaben über Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche.
  • Die Planzeichenverordnung (PlanzV) enthält Vorgaben für die plangraphische Darstellung von Bauleitplänen.
  • Die Wertermittlungverordung (WertV) für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken.

Bauordnungsrecht

Eng verzahnt mit dem Bauplanungsrecht nach dem BauGB ist das Bauordnungsrecht der Bundesländer. Auf der Grundlage der Landesbauordnungen können eine Reihe gestalterischer Festsetzungen in die Bebauungspläne übernommen werden.

Stadtplanung in Österreich

Siehe Hauptartikel: Gemeindeplanung

Das Prinzip der Stadtplanung wird in Österreich ähnlich umgesetzt, wie es in Deutschland der Fall ist. Selbst die Planungsinstrumente, wie etwa der Flächenwidmungsplan oder der Bebauungsplan, werden auf vergleichbare Weise angewendet. In Österreich wird das Verfahren unter dem Begriff Gemeindeplanung geführt, wobei der Wortteil „Gemeinde-” auch städtische Siedlungsstrukturen mit einbezieht.

Stadtplanung in der Schweiz

Das Verfahren der Stadtplanung ist in der Schweiz, im Vergleich zu Deutschland oder Österreich, in geringem Umfang durch Gesetze und Vorschriften geordnet. Die Belange der Stadtplanung werden mit den Instrumenten der Raumplanung bearbeitet. Dieser Zustand hat zu einer Zersiedlung von freien Flächen und zum unkoordinierten Wachstum schweizerischer Gemeinden geführt. Es haben sich daher Initiativen, wie beispielsweise die Eidgenössische Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)», gebildet, um die Einführung konkretisierter Raumplanungsgesetze voranzutreiben.

Informelle Pläne und Programme

Zu den Aufgaben der Stadtplanung gehört neben der Abwicklung formeller Planungsverfahren auch die Aufstellung informeller Planwerke und Programme. Unter informellen Plänen sind alle Pläne ohne gesetzliche Grundlage zu verstehen, die von der Planungsverwaltung freiwillig aufgestellt werden und daher lediglich behördenverbindlich sind. Sie dienen in der Regel zur Erarbeitung von Planungsalternativen und sollen bei der Aufstellung formeller Pläne beachtet werden. Obwohl informelle Pläne aller Art denkbar sind, haben sich einige Standard-Planwerke herausgebildet:

Daneben aber auch:

  • Stadtkernsanierung und Sanierungskonzepte
  • Stadtumbau, Stadtteil- und Quartierskonzepte
  • Dorferneuerung, Örtliche Entwicklungsplanung, Entwurf von Einzelmaßnahmen, Bauberatung und Betreuung öffentlicher und privater Baumaßnahmen
  • Entwicklungsplanung, Regionalstudien
  • Städtebauliche Nutzungsstudien zur Nachnutzung großflächiger Industriebrachen
  • Regionale Entwicklungskonzepte
  • Regionalmanagement

Gestaltungsplanung für den öffentlichen Raum

Zum Aufgabengebiet der Stadtplanung gehört auch noch die Gestaltungsplanung für die unterschiedlichen Bereiche. Es sind diese:

Darüber hinaus gibt es in der Stadtplanung eine lange Tradition von Planungswettbewerben. Für besonders anspruchsvolle städtebauliche (oder auch architektonische oder ingenieurtechnische) Vorhaben werden Ideenkonkurrenzen nach bestimmten Regeln durchgeführt, die zu einer Vielzahl an Lösungsvorschlägen führen. Aus den eingereichten Arbeiten ermitteln unabhängige Jurys den jeweils bestgeeigneten Entwurf.

Aktuelle Themen der Stadtplanung

Durch gesellschaftliche Veränderungen ändern sich auch die Aufgabengebiete der Stadtplanung. Während ursprünglich die Bereitstellung geeigneter Flächen für Wohn- und Gewerbenutzung im Vordergrund stand, beschäftigt sich die Stadtplanung heute auch mit anderen Aufgaben:

  • Schrumpfende Stadt: Seit einigen Jahren beschäftigt sich Stadtplanung mit so genannten „Shrinking Cities“, also schrumpfenden Städten. Sie sind ein Phänomen krisenhafter Stadtentwicklung, das durch Strukturkrisen, Abwanderung und generellen Bevölkerungsrückgang durch das Ungleichgewicht von Geburtenrate und Sterberate verursacht wird. Hierbei muss Stadtplanung nicht auf Wachstum orientiert agieren, sondern sich mit den Problemen auseinandersetzen, die sich durch die immer dünner besiedelten Kommunen und dem Brachfallen ganzer Stadtquartiere ergeben. Ein dreijähriges Initiativprojekt der Kulturstiftung des Bundes setzte sich bis 2006 mit dem Thema der Shrinking Cities auseinander und versuchte Lösungsansätze herauszuarbeiten.
  • Stadtumbau: Der Umgang mit bestehenden Stadtquartieren bekommt einen wachsenden Stellenwert in der Stadtplanung, da vielfach die vorhandenen Siedlungsstrukturen nicht mehr den heutigen Anforderungen genügen und planerische Maßnahmen erfordern. Das Problem des Stadtumbaus stellte sich zunächst in Ostdeutschland, wo die Abwanderung aus den „Plattenbausiedlungen“ Umstrukturierungen notwendig machte. Inzwischen wurden die Förderprogramme ausgedehnt, so dass bundesweit unter den Programmtiteln „Stadtumbau Ost“ und „Stadtumbau West“ nunmehr umfassende Maßnahmen zur Neuordnung bestehender Stadtteile oder Stadtquartiere und zum geordneten Rückbau nicht mehr benötigten Wohnraums umgesetzt werden können.
  • Soziale Stadt: Bereits 1999 haben Bund und Bundesländer unter dem Programmtitel „Soziale Stadt“ ein Förderprogramm für „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf“ aufgelegt. Ziel dieses Programms ist es, der sich verschärfenden sozialen und räumlichen Spaltung in den Städten gegenzusteuern. Im Vordergrund steht die Einbeziehung der betroffenen Bevölkerungsgruppen und den lokalen Akteuren in den Stadtteilen (siehe Quartiersmanagement). Angestrebt wird ein ganzheitlicher Planungsansatz, der über rein baulich-gestalterische Maßnahmen hinaus geht.
  • Festivalisierung: Wie die Bewerbungen um die Ausrichtung der Kulturhauptstadt 2010 in Deutschland zeigten, werden wesentliche Fragen über die Zukunft von Stadträumen aktuell durch die Planung großer Events aus den Bereichen Musik, Freizeit oder Sport geprägt. Hoffnungen auf Wachstumsimpulse und Ausstrahlungseffekte durch Unternehmen der Kulturwirtschaft finden sich in fast jedem Leitbild städtischer Planungen wieder. Mit großem finanziellem Aufwand werden insbesondere Innenstadträume auf derartige Veranstaltungen vorbereitet und umgestaltet. Durch gezielte nationale Kulturförderung aus Mitteln der staatlichen Lotterie ist diese Entwicklung in Stadtzentren Großbritanniens besonders anschaulich zu beobachten (Millennium-Projekte). Kennzeichnend für die Umsetzung derartiger Großvorhaben sind Kooperationsstrukturen, welche die Kommune mit der lokalen Privatwirtschaft und einzelnen Akteuren eingeht. Positivbeispiele für eine sich selbst tragende Entwicklung der Stadterneuerung im Zeichen der Festivalisierung finden sich in der Belebung der Stadtkerne von Manchester, Wolfsburg und Lille.
  • Die menschengerechte Stadt ist eine Idee des Städteumbaus, die auf Grund schlechter Lebensbedingungen, ökologischer Probleme und mangelnder Infrastruktur entstanden ist. Man versucht durch das Vorbild einer menschengerechten Stadt einer Entfremdung und Anonymisierung der Gesellschaft, Verarmung vieler Stadtgebiete und deren Bevölkerung sowie einer allgemeinen Segregation vorzubeugen. An vorderster Stelle steht hier, dass ein hoher Standard gewahrt wird. Auch das Gefühl der Gemeinschaft wird von Forschern als wichtiges Kriterium für eine menschengerechte Stadt festgestellt. Alle Menschen sollen in ihrem Wohnviertel Arbeit, Versorgung, Wohnungen und Erholung vorfinden. Eine große Rolle spielt auch das Wohnumfeld. Parkanlagen, Spielflächen und andere Plätze sollen ausreichend Platz zur Erholung und Freizeitbeschäftigung haben. Auch Kinderfreundlichkeit spielt eine Rolle. Umweltforscher fordern nicht nur im Sinne der Natur eine Verbesserung des Städteklimas, Reinigung des Oberflächen- und Grundwassers, Einschränkung der Versiegelung und der E- und Immissionen sondern auch für menschengerechte Lebensbedingungen. Außerdem soll das ganze Stadtleben für alle Lebensformen und geschichtliche Hintergründe geöffnet sein. Die Infrastruktur soll durch überschaubare, untergliederte und naturnahe Strukturen gegliedert werden.

Aus- und Weiterbildung

Studium der Stadtplanung in Deutschland

Stadtplanung kann in Deutschland in Studiengängen mit verschiedenen Vertiefungsrichtungen studiert werden. Das Studium schließt mit dem akademischen Grad Diplom-Ingenieur (Dipl.-Ing.) bzw. in Zukunft mit Bachelor und Master ab. An einigen deutschen Hochschulen, sowie in Österreich und der Schweiz werden Teile der Stadtplanung als Vertiefungsrichtung der Architektur, Geographie oder anders lautender Studiengänge angeboten.

An folgenden deutschen Universitäten werden Vollstudiengänge im Fach Stadtplanung angeboten:

Darüber hinaus existieren weitere Universitäten und Fachhochschulen, an denen Stadtplanung als Aufbau- oder Vertiefungsrichtung angeboten wird (hier eine beispielhafte Auswahl):

Weiterbildungsmöglichkeiten in Deutschland

Nach erfolgreichem Studienabschluss besteht mit dem städtebaulichen Referendariat die Möglichkeit der beruflichen Weiterqualifikation für Stadtplaner. Das Referendariat ist einerseits ein Vorbereitungsdienst für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst, andererseits eine umfassende praxisorientierte Zusatzausbildung. Ziel des Referendariats ist die Vermittlung umfassender Kenntnisse auf den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Menschenführung, die weit über das im Studium vermittelte Wissen hinausgehen.

Die Ausbildung gliedert sich in informatorische Tätigkeiten und praktische Mitarbeit bei unterschiedlichen Dienststellen der öffentlichen Verwaltung, wobei der Schwerpunkt in der Planungs- und Bauverwaltung liegt. Daneben bestehen üblicherweise regelmäßige wöchentliche Arbeitsgemeinschaften der Referendare, bei denen in Form von Vorträgen, Referaten und Fachexkursionen umfangreiches Fachwissen vermittelt wird. Ergänzt wird die Ausbildung durch verschiedene längere Fachlehrgänge. Zum Abschluss des zweijährigen Referendariats sind mündliche und schriftliche Prüfungen abzulegen, danach sind die Absolventen berechtigt, den Titel „Bauassessor” zu tragen.

Einige öffentliche und private Planungsträger, zum Beispiel Stadtverwaltungen oder Projektentwicklungs-Gesellschaften, bieten zur Weiterqualifizierung von Stadtplanungsabsolventen auch eigene Trainee-Programme an. Ähnlich dem Referendariat erhalten die Kandidaten dabei die Gelegenheit, Verwaltungsabläufe kennen zu lernen, Fachwissen zu vertiefen und sich praxisnah einzuarbeiten.

Studium der Stadtplanung in Österreich und der Schweiz

In Österreich kann Stadtplanung an der Universität Wien (Geographie/Raumforschung und Raumordnung), an der Universität für Bodenkultur (Landschaftsplanung) in Wien sowie an der Technischen Universität Wien studiert werden. In der Schweiz ist das Studium der Stadtplanung an zwei Hochschulen möglich: als Nachdiplom-Studium an der ETH Zürich oder an der Hochschule für Technik Rapperswil.

Berufsverbände/Kammern

In Deutschland ist es notwendig Mitglied der Architektenkammer zu sein um die Berufsbezeichnung „Stadtplaner/Stadtplanerin” führen zu dürfen. Für den Bereich der Stadtplanung bestehen in Deutschland zwei Berufsverbände:

In der Schweiz heißt der Berufsverband

Siehe auch

Literatur

  • Gerd Albers: Stadtplanung. Eine praxisorientierte Einführung. Darmstadt 1996, ISBN 978-3-89678-002-7.
  • Uwe Altrock, Ronald Kunze, Elke Pahl-Weber, Ursula von Petz, Dirk Schubert (Hg.): Jahrbuch Stadterneuerung. Berlin 1990 bis 2007 (jährlich; Jahrbuch 2007: ISBN 978-3-7983-2029-1. www.jahrbuch-stadterneuerung.de)
  • Frank Betker: Einsicht in die Notwendigkeit. Kommunale Stadtplanung in der DDR und nach der Wende [1945-1994], Reihe Beiträge zur Stadtgeschichte und Urbanisierungsforschung Bd. 3, Stuttgart Steiner 2005, ISBN 3-515-08734-6
  • Frank Betker: Ökologische Stadterneuerung. Ein neues Leitbild der Stadtentwicklung?. Aachen 1992, ISBN 978-3-89399-155-6.
  • Gerhard Curdes: Stadtstruktur und Stadtgestaltung. Stuttgart: Kohlhammer 1993. 2. Auflage 1996, ISBN 978-3-17-014294-7.
  • Gerhard Curdes: Stadtstrukturelles Entwerfen. Stuttgart: Kohlhammer 1995, ISBN 978-3-17-012627-5.
  • Ronald Kunze, Hartmut Welters (Hg.): Das Praxishandbuch der Bauleitplanung. konkrete Vorgehensweise, aktuelle Rechtsprechung. Kissing 2008, ISBN 978-3-8277-8189-5.
  • Florian Marten: Kaputtgeplant: das Elend der Raum- und Stadtplanung. Frankfurt/Main [u.a.] : Campus-Verl., 1997, ISBN 978-3-593-35702-7.
  • David Pinder: Visions of the City; Utopianism, Power and Politics in Twentieth Century Urbanism. Routledge, New Ed. ,2006, ISBN 978-0-415-95311-5.
  • Marianne Rodenstein: Wege zur nicht-sexistischen Stadt. Architektinnen und Planerinnen in den USA. Kore, Freiburg 1994.
  • Klaus Selle (Hg.): Planung neu denken. Zur räumlichen Entwicklung beitragen. Konzepte. Theorien. Impulse. Dortmund 2006, ISBN 978-3-939486-01-5.
  • Jürgen Schmitt: „Wer plant hier für Wen...?“. Reihe Stadtforschung aktuell, Bd. 98, Wiesbaden 2004, ISBN 978-3-8100-4118-0.
  • Bernd Streich: Stadtplanung in der Wissensgesellschaft - Ein Handbuch. Wiesbaden 2005, ISBN 978-3-531-14569-3.
  • Dieter Frick: Zur Entwicklung des Studiengangs und des Instituts für Stadt- und Regionalplanung - Artikel zur Genese der Stadt- und Regionalplanungsausbildung an deutschen Hochschulen. Berlin 1997. (Volltext)

Weblinks

Verbände und Vereinigungen

Programme und Initiativen

Forschungsprojekte


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