- Staatsrat (Beamter)
-
Staatsrat ist in manchen Staaten oder Bundesländern ein Titel für einen politischen Beamten.
Hamburg und Bremen
In den Stadtstaaten der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen ist ein Staatsrat der höchste Beamte eines Senatsressorts (einer Behörde, die einem Landesministerium vergleichbar ist), mithin ein Mitglied der Verwaltung und gleichzeitig als politischer Beamter Vertreter des Senators im Amt. Er ist mit dem (beamteten) Staatssekretär der übrigen Länder und der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar.
In Bremen gehören einige Staatsräte zugleich dem Senat der Freien Hansestadt Bremen an. Sie sind ressortmäßig einem Senator untergeordnet, haben aber im Senat das gleiche Stimmrecht.
In der Verfassung Hamburgs vom 6. Juni 1952 werden Staatsräte als Senatssyndici bezeichnet. Seit Einführung der Verfassung hat sich jedoch außer der Bezeichnung auch der Stand eines Senatssyndicus (siehe dort) geändert.
Baden-Württemberg und ehemalige Länder Preußen und Württemberg
In einigen Regierungen wird der Titel Staatsrat auch für Minister ohne Portefeuille verliehen, die damit Stimmrecht im jeweiligen Kabinett erhalten.
So ist im Bundesland Baden-Württemberg ein Staatsrat ein ehrenamtliches Regierungsmitglied. Der Dirigent und Intendant Wolfgang Gönnenwein war von 1988 bis 1992 Staatsrat für Kulturfragen in der baden-württembergischen Landesregierung. Von 2001 bis 2006 war dort Konrad Beyreuther als Staatsrat für Lebenswissenschaften vertreten. Zurzeit ist Claudia Hübner Staatsrätin für Demographischen Wandel und Senioren.
Auch im ehemaligen Königreich Preußen und in Württemberg gab es solche Staatsräte. So war beispielsweise der Dirigent Wilhelm Furtwängler von 1933 bis 1938 Preußischer Staatsrat ehrenhalber, was ihm später als besondere Nähe zum Nationalsozialismus ausgelegt wurde. Auch der Schauspieler und Intendant Gustaf Gründgens trug ab 1936 den Ehrentitel Preußischer Staatsrat.
Wikimedia Foundation.