- Staatsbesuch
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Ein Staatsbesuch ist der Besuch eines Staatsoberhauptes in einem anderen Staat in seiner Funktion als Staatsoberhaupt.
Inhaltsverzeichnis
Besonderheiten
Beim Staatsbesuch werden alle Ehrungen des diplomatischen Protokolls voll ausgeschöpft. Dies bedeutet insbesondere den Empfang mit militärischen Ehren sowie ein Staatsbankett.
Besuchern wird bei Fahrten meist aus Sicherheitsgründen freie Fahrt und Begleitschutz durch die Polizei gewährt (Eskorte).
Früher statteten Monarchen anderen Staaten nur einen einzigen Staatsbesuch ab. Heute werden aber auch die Folgebesuche von allen Beteiligten als Staatsbesuch bezeichnet. Die britische Königin Elisabeth II. hat der Bundesrepublik Deutschland bereits vier Staatsbesuche abgestattet.
Abgrenzungen
Von Staatsbesuchen abgegrenzt werden offizielle Besuche, Arbeitsbesuche und Terminbesuche, die sich jeweils durch eigene Protokollelemente unterscheiden.[1]
Ebenfalls vom Staatsbesuch abzugrenzen ist der Begriff des Staatsempfangs, der zu Ehren anderer von einem Staat empfangener Personen - beispielsweise auch eigener Bürger - gegeben wird.
Usanzen in bestimmten Ländern
Vatikan
Der Papst stattet keine Staatsbesuche (gemäß Sprachgebrauch des Heiligen Apostolischen Stuhls - Pastoralbesuche) ab, jedoch werden diese Besuche vom „empfangenden“ Protokoll so behandelt, denn der Papst ist ein Völkerrechtssubjekt (als Person, definiert als „Heiliger Stuhl“).
Schweiz
Der Schweizer Bundespräsident wird üblicherweise mit dem Prozedere eines Staatsbesuchs empfangen, obwohl er nicht Staatsoberhaupt ist. Solche Besuche kommen aber selten vor, da der Bundespräsident während seines Amtsjahres üblicherweise das Land nicht verlässt.
Einzelnachweise
- ↑ Hrsg.: Enrico Brandt, Christian F. Buck (Hrsg.): Auswärtiges Amt - Diplomatie als Beruf. 4. Aufl. 2005, ISBN 3531147234, S. 37.
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