Staatsausgaben

Staatsausgaben
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Staatsausgaben (einschließlich Sozialversicherungsausgaben) als Anteil des BIP
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grün 35-40%,
blau 30-35%

Die Staatsausgaben bzw. der Staatsverbrauch, in der Wirtschaftswissenschaft regelmäßig mit G abgekürzt, sind die Ausgaben der Gebietskörperschaften des Staates für Waren und Dienstleistungen. Alternativ für die Bundesrepublik Deutschland werden die Staatsausgaben als monetäre Ausgaben auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen in einem Haushaltsjahr definiert.

Inhaltsverzeichnis

Einordnung

Staatsausgaben umfassen alle Ausgaben sämtlicher Gebietskörperschaften (in Deutschland u.a.: Bund und Länder sowie Gemeinden und Gemeindeverbände). Unter öffentlichen Nettoausgaben wird die Aufrechnung gegenseitig aufgenommener finanzieller Verbindlichkeiten der einzelnen Gebietskörperschaften verstanden. Im weiteren Sinne umfassen die Staatsausgaben auch alle Ausgaben, die von der öffentlichen Hand getätigt werden. Dazu gehören neben den Ausgaben für die Gebietskörperschaften auch die Ausgaben der Sozialversicherung.

Haushaltsdefizit wichtiger Industriestaaten

Den Staatsausgaben im engeren Sinne stehen die Staatseinnahmen oder öffentliche Einnahmen gegenüber. Ihr größter Anteil wird durch Steuern eingenommen, unter anderem gehören hierzu aber auch Abgaben wie Gebühren, Beitrag oder Zuweisungen anderer Gebietskörperschaften oder die Aufnahme von Krediten. Die Einnahmen sind in der staatlichen Aktivität nicht zweckgebunden, sondern dienen ohne Einschränkung der Deckung der staatlichen Ausgaben. Der Saldo der Einnahmen über die Ausgaben des Staates ist die Ersparnisbildung des Staates. Diese ist in den meisten Industrienationen negativ (u.a. in Deutschland seit 1970), das heißt der Staat verschuldet sich. So lag der Saldo der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2006 zum Beispiel bei 24 Mrd Euro, welcher eine Nettokreditaufnahme in gleicher Höhe zur Folge hatte. Eine Reihe von Staaten weist jedoch auch ausgeglichene Haushalte auf.

Gliederung der Staatsausgaben

Funktionalprinzip

Staatsausgaben lassen sich nach verschiedenen Merkmalen gliedern, traditionell wird die Einteilung nach dem Ministerialprinzip und dem Funktionalprinzip vorgenommen.

Das Ministerialprinzip gliedert die Ausgaben nach den Verwaltungsbereichen, in denen Staatsausgaben getätigt werden. Ergänzend dazu werden die Ausgaben nach zusammengehörenden Sachgebieten betrachtet und unter dem Begriff des Funktionalprinzips zusammengefasst.

Es gibt eine Vielzahl von Einzelaufgaben, die von verschiedenen Verwaltungsbereichen erfüllt und für die Ausgaben getätigt werden müssen. Diese sind nach dem Funktionalprinzip in zusammengehörenden Sachgebieten zusammengefasst. Eine umfassende Auflistung der staatlichen Einzelaufgaben ist im Statistischen Bundesamt zu finden.

Beispiele für zusammenfassende Sachgebiete sind:

  • politische Führung und zentrale Verwaltungsausgaben
  • auswärtige Angelegenheiten
  • Verteidigung
  • öffentliche und soziale Sicherheit und Ordnung
  • Rechtsschutz
  • Bildung
  • Wissenschaft und Forschung außerhalb der Hochschulen
  • kulturelle Angelegenheiten
  • Gesundheit, Sport und Erholung
  • Wohnungswesen und Städtebau
  • Wirtschaftsförderung
  • Verkehr und Nachrichtenwesen
  • kommunale Gemeinschaftsdienste

Sachgebieteübergreifende Ausgaben bilden hier beispielsweise das allgemeine Grund- und Kapitalvermögen sowie Finanzzuweisungen, Zinsen oder Beihilfen. Eine genau aufgeschlüsselte Übersicht der Staatsausgaben Deutschlands kann im Finanzbericht des Bundesministeriums der Finanzen eingesehen werden (siehe Weblinks).

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird eine andere Aufteilung der Staatsausgaben vorgenommen. Außerdem werden hier neben den Gebietskörperschaften auch die Sozialversicherungen zum Staatssektor hinzugezählt. Sie werden unterteilt in folgende vier Kategorien:

  • Staatsverbrauch

Als Beispiel sind hier Personalausgaben zu betrachten, sie umfassen Dienstbezüge für aktive Beschäftigte und Versorgungsbezüge für ehemalige Beschäftigte und deren Angehörige sowie Beihilfen und Unterstützungen.

Unter Bruttoinvestitionen versteht man die Unterhaltung von unbeweglichem Vermögen, die Bewirtschaftung von Grundstücken sowie Mieten, Pachten und sonstige sächliche Verwaltungsausgaben (militärische Beschaffungen oder Geschäftsbedarf). Investitionsausgaben werden außerdem getätigt für Baumaßnahmen (zum Beispiel dem Bau von Schulen) und den Erwerb von beweglichen und unbeweglichen Sachvermögen oder von Beteiligungen.

  • Übertragungen

Übertragungen sind Transferzahlungen an private Haushalte in Form von sozialen Leistungen wie Wohngeld, Studienbeihilfe und Sozialhilfe und Transferzahlungen an Unternehmen in Form von Subventionen.

Zinsen sind Ausgaben, die für laufende Kredite der Gebietskörperschaften gezahlt werden müssen.

Eine weitere Aufteilung erfolgt in ordentliche und außerordentliche Ausgaben. Ordentliche Ausgaben sollen durch Steuereinnahmen finanziert werden, während sich der Staat für außerordentliche Ausgaben verschulden muss.

Staatsausgaben in Deutschland

Entwicklung der deutschen Staatsausgaben in Euro (ohne Versicherungsausgaben; Inflation nicht rausgerechnet)

Die öffentlichen Ausgaben (die Staatsausgaben mit den Sozialversicherungen eingeschlossen) betrugen in Deutschland nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes 2009 geschätzt 47,6 % des BIP (BIP = 2.407 Mrd. Euro), Die Einnahmen aus Steuern, Abgaben und Beiträgen 44,3 % des BIP (Mitgliedstaaten der Europäischen Union-Durchschnitt: 50,7 %; 44,0 %).[1] Die Sozialquote (u.a. Gesundheitssystem, Familie, Arbeitslosenversicherung) betrug 2006 rund 30,3 % des BIP.[2] Die Tendenz der relativen Ausgaben und Einnahmen des Staates (einschließlich Sozialversicherungen) ist dabei sinkend.[3] Die Ausgaben und Einnahmen des Zentralstaates betrugen 2007 696 bzw. 703 Mrd. Euro.[4]

Die realen (inflationsbereinigten) Staatsausgaben in Deutschland sind im Vergleich zu 1991 in den Bereichen Umwelt, Freizeitgestaltung, Sport und Kultur gesunken. Die Bildungsausgaben sind anfangs gestiegen und stagnieren seit 1996, im Bereich öffentliche Ordnung und Sicherheit sind die Ausgaben im Vergleich zu 1991 real deutlich gestiegen und stagnieren jedoch seit 2002.[5]

Staatsausgaben in der Wirtschaft

Staatsausgaben stellen im Bereich der Finanzpolitik ein wichtiges Instrument des Staates zur Beeinflussung der Wirtschaft und der Konjunktur dar.

Geht man vom Fiskalismus (nachfrageorientierte Finanzpolitik) aus, so kann zum Beispiel die Zahlung von Subventionen an Unternehmen als eine solche Maßnahme bezeichnen. Mit Hilfe der Subventionen vom Staat haben Unternehmen die Möglichkeit beispielsweise in neue Produktionseinheiten oder Forschung und Entwicklung zu investieren. Dadurch können die Unternehmen mehr Produkte, möglicherweise auch zu günstigeren Preisen, anbieten, wodurch der Konsum der Nachfrager wächst. Somit erzielen Unternehmen mehr Umsatz und die Gewinne steigen. Durch höhere Gewinne müssen Unternehmen mehr Steuern zahlen und davon profitiert letztlich der Staat in Form von steigenden Staatseinnahmen.

Als Gegenstück des Fiskalismus steht der Monetarismus (angebotsorientierte Geldpolitik), welche sich nicht wie beim Fiskalismus mit der Erhöhung der Nachfrage, sondern mit der Erhöhung des Angebotes beschäftigt.

Verwendung der Staatsausgaben bei Berechnungen

Die Staatsausgaben dienen ihrer Höhe und Struktur nach als Indikator für den Umfang der Staatstätigkeit. So wird beispielsweise die Staatsquote durch die anteiligen Staatsausgaben am Bruttoinlandsprodukt berechnet.

G = CG + IG + Z + S
Staatsquote= {G \over BIP}

wobei: BIP – Bruttoinlandsprodukt, CGKonsum des Staates, IG – Investitionen des Staates, S – Ausgaben für Sozialtransfers und Subventionen, Z – Zinsausgaben, G – Staatsausgaben

Im Themengebiet des Gütermarktes werden Staatsausgaben bei den Berechnungen ebenfalls mit berücksichtigt, so zum Beispiel bei der Güternachfrage:

N = C + I + G + XIM

wobei: N – Güternachfrage, C – privater Konsum, I – private Investitionen, G – Staatsausgaben, X – Exporte, IM – Importe

Siehe auch

Literatur

  • Volker Stern, Georg Werner: Durch Einsparungen die Lasten mindern – Notwendigkeit und Möglichkeiten zur Begrenzung der Staatsausgaben, Heft 89, Karl- Bräuer- Institut des Bundes der Steuerzahler e.V., Wiesbaden 1998
  • Oliver Blanchard, Gerhard Illing: Makroökonomie, 4.Auflage, Pearson, München 2006, ISBN 3-8273-7209-7, S.81ff

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bereitstellung der Daten zu Defizit und Verschuldung 2009 - erste Meldung (Link nicht mehr abrufbar), Destatis, 22. April 2010
  2. Entwicklung der Sozialleistungsquote in Deutschland von 1960 – 2006, nach Zahlen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (PDF-Datei; 98 kB)
  3. Bofinger: Deutscher Staat verliert massiv an finanziellen Ressourcen und Entscheidungskompetenzen, WSI Mitteilungen 30. Juli 2008
  4. Einnahmen und Ausgaben des Zentralstaates, Destatis
  5. FDT: Krugman will mehr Staat, 10. August 2010

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