Sportwetten

Sportwetten

Eine Sportwette ist eine Wette, bei der Geldeinsätze auf das Eintreffen eines Sportergebnisses getätigt werden. Sportwetten werden entweder zu festen Gewinnquoten von einem Buchmacher angeboten oder zu variablen Quoten am Totalisator bzw. nach Art der Calcutta-Auktion abgeschlossen. Zusätzlich existieren so genannte Wettbörsen, bei denen die Benutzer über das Internet gegeneinander wetten können.

International bieten viele Wettfirmen täglich eine große Anzahl von Sportwetten an. Bei der traditionellen Form der Wettabgabe begibt sich der Kunde in ein Wettlokal, wo er einen Wettschein ausfüllt und den Wetteinsatz in bar hinterlegt. Heute jedoch ist die Wettabgabe per Internet die weitaus beliebtere Variante. Dies stellt insbesondere in Ländern ohne liberalisierten Glücksspielmarkt wie Deutschland bislang eine rechtliche Grauzone dar, da es dem Kunden möglich ist, eine Wette bei einem Online-Buchmacher abzugeben, der keine anerkannte Lizenz für das jeweilige Heimatland des Kunden besitzt. Viele Internet-Wettanbieter haben ihren Firmensitz in so genannten Steueroasen wie Malta oder Gibraltar, da sie dort nur vergleichsweise geringe Abgaben zahlen müssen.

Sportwetten werden seit einigen Jahren nicht mehr nur bei den dafür klassischen Sportarten wie Pferderennen oder Boxen ausgetragen. Heute dominiert die Fußball-Sportwette auf Spiele der europäischen Spitzenligen, der europäischen Pokalwettbewerbe und auf Länderspiele. Auch Hunderennen sind –- besonders in Großbritannien –- sehr beliebt; in den USA wird auch gerne auf Baseballspiele und American Football gewettet. In der Arabischen Welt, beispielsweise in Abu Dhabi, erfreuen sich Kamelwetten großer Beliebtheit.

Es sind außer der normalen Siegwette oftmals mehrere Wettmöglichkeiten für ein einziges Sportereignis möglich: So kann beispielsweise auch auf den Halbzeitstand, das genaue Ergebnis oder die Gesamtsumme der erzielten Punkte/Tore etc. gewettet werden.

Im Fußball-Wettskandal 2005 wurden u. a. von ehemaligen DFB-Schiedsrichter Robert Hoyzer Spiele aus der 1. Bundesliga, der 2. Bundesliga und der Regionalliga sowie dem DFB-Pokal manipuliert, um hohe Gewinne mit ungewöhnlichen Ergebnissen zu erzielen.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Bei klassischen Sportwetten wird dem Kunden eine feste Quote für jedes Ergebnis eines Sportereignisses angeboten, aus dieser lässt sich dann der mögliche Gewinnbetrag errechnen. Auf jeden der möglichen Ausgänge kann eine Wette platziert werden.

Beispiel

Ein typisches Wettereignis könnte auf dem Wettschein eines Buchmachers wie folgt aussehen:

FC Bayern München - Borussia Dortmund    1 1.80   0 3.20   2 4.00
Der Ausgang "1" repräsentiert hier einen Sieg der als erstes gelisteten Mannschaft (Bayern).
Die "0" (oft auch "X") steht für ein Unentschieden.
Die "2" steht für einen Sieg Dortmunds. Bei Fußballwetten und vielen anderen Sportarten wird die Heimmannschaft standardmäßig an erster Stelle genannt, die Auswärtsmannschaft als letztes. Bei Ereignissen, die keinen eindeutigen Heimteilnehmer haben (beispielsweise Tennismatches), obliegt die Auflistungsreihenfolge dem Buchmacher.

Schließen wir nun eine Wette auf einen Sieg von Bayern München

zu einer Quote von 1.80 und mit einem Einsatz von 15 Euro ab, erhalten wir im Gewinnfall unseren Einsatz multipliziert mit der Gewinnquote zurück. In diesem Falle betrüge der Gewinn 27 Euro (15 * 1,80). Aussagekräftiger ist es allerdings, den Reingewinn zu berechnen, denn die 15 Euro Einsatz behält in jedem Falle der Buchmacher. Der Reingewinn errechnet sich wie folgt: (Einsatz * (Quote - 1)), in unserem Beispiel entspricht dies (15 * 0,8) = 12 Euro. Bei einer Gewinnquote von 2 entspricht der mögliche Reingewinn genau der Höhe des getätigten Einsatzes.

Quoten

Die Quoten repräsentieren die vom Buchmacher implizierte Wahrscheinlichkeit für jeden möglichen Ausgang eines Ereignisses abzüglich einer meist prozentualen Buchmacher-Marge, die die Quoten vermindert (siehe Buchmacher). Beim staatlichen Wettanbieter Oddset liegt diese Marge bei ca. 20 %. Andersherum lässt sich so die Ausschüttungsquote eines Buchmachers berechnen, sie beträgt hundert Prozent abzüglich der jeweiligen Buchmacher-Marge. Eine Auszahlungsquote von 80 % bedeutet: Würde man auf jeden Ausgang eines Ereignisses so viel Geld setzen, dass man bei jedem möglichen Ergebnis den gleichen Betrag erhält, bekäme man genau 80 % des eingesetzten Kapitals zurück. Der für den Kunden ideale Buchmacher hätte demnach eine Auszahlungsquote von 100 %, jedoch wäre eine solch hohe Ausschüttung für den Wettanbieter nicht mehr wirtschaftlich. Wettbörsen und so genannte asiatische Buchmacher erreichen oft Auszahlungsquoten von 95% und mehr.

Hält der Buchmacher den Eintritt eines Sportergebnisses für zu 50 % wahrscheinlich, errechnet er die Quote dafür wie folgt: (100 / 50 %) = 2. Diese Quote wird nun noch durch die Buchmacher-Marge geschmälert, sodass sie unter 2 liegen wird. Bei einer Auszahlungsquote von 80 % läge sie beispielsweise bei 1,60. Die Quoten für die weiteren Ergebnisse des Ereignisses errechnen sich nach demselben Schema. Natürlich muss die Summe der ursprünglichen Eintrittswahrscheinlichkeiten ohne Berücksichtigung der Buchmacher-Marge genau 100 % betragen. Läge sie darunter, würde es sich um eine Surebet, eine sichere Wette, handeln. Dies kommt in der Praxis nicht bei ein und demselben Buchmacher vor, sondern entsteht durch Quotenschwankungen zwischen verschiedenen Wettanbietern.

Für den Sportwetter sind die Quoten enorm wichtig, denn sie bestimmen den Gewinn im Falle eines richtigen Tipps. Ein gutes Vorgehen ist hierbei, sich zunächst ein Ereignis anzuschauen und selber Wahrscheinlichkeiten zu jedem Wettausgang zu erstellen (Beispiel: Bayern 70 %, Unentschieden 20 %, Dortmund 10 %). Nun vergleicht man diese Wahrscheinlichkeiten mit den durch die Quoten implizierten Wahrscheinlichkeiten der vom Buchmacher angebotenen Wette. Dazu rechnet man (100 / Quote), für obiges Beispiel im Falle von Bayern München resultiert daraus (100 / 1,80) = 55,55 %. Man selbst hält einen Sieg Bayerns für 70 % wahrscheinlich, die vom Buchmacher durch die Quote implizierte Wahrscheinlichkeit beträgt allerdings nur 55 %. Wenn man mit Sportwetten über einen längeren Zeitraum hinweg Gewinne erzielen will, dürfen nur Wetten gespielt werden, deren selbst erstellte Eintrittswahrscheinlichkeit höher als jene der durch die Quote implizierte ist. Je größer der Abstand zwischen diesen beiden Wahrscheinlichkeiten, desto lohnender die Wette für den Kunden. Natürlich gilt dieser Grundsatz nur, wenn diese Einschätzungen im Mittel den tatsächlich eingetretenen Ergebnissen entsprechen. Man nennt Wetten, deren selbst ermittelte Eintrittswahrscheinlichkeit größer als die vom Buchmacher durch die Quote implizierte Wahrscheinlichkeit ist, auch „Valuebets“ („wertvolle Wetten“). Der Spielraum für die Ermittlung solcher Wahrscheinlichkeitswerte ist natürlich sehr groß, da die Regeln der klassischen Wahrscheinlichkeitsrechnung nicht ohne weiteres auf Sportereignisse angewandt werden können.

Besitzt eine Wette keinen Spielausgang, wird sie meist annulliert. Gründe dafür können z. B. ein Spielabbruch oder das krankheits- bzw. verletzungsbedingte Fehlen eines Tennisspielers sein. Jeder Buchmacher ist allerdings ermächtigt, das Vorgehen in diesem Falle in seinen AGB zu verankern.

Spezialwetten

Es können oft noch viele weitere Wetten als die klassische Siegwette (Sieg, Unentschieden, Niederlage) auf ein Ereignis abgeschlossen werden. Dies ist von Buchmacher zu Buchmacher unterschiedlich. Beispiele hierfür sind „Wer führt zur Halbzeit?“, „Fallen 0-2 Tore oder mehr?“, „Wie lautet das genaue Endergebnis?“ und so weiter. Der Sportwetter kann oft aus einer Vielzahl an Spezialwetten für ein- und dasselbe Ereignis auswählen.

Wettarten

Einzelwette

Die klassische Einzelwette (siehe Beispiel oben) besteht aus einer Wette auf den Ausgang eines einzelnen Ereignisses.

Kombinationswette

Auch kurz „Kombi-Wette“ genannt. Hierbei werden mehrere Wetten auf verschiedene Ereignisse in einen Wettschein aufgenommen. Die Quoten aller Ereignisse werden miteinander multipliziert und ergeben die Gesamtquote der Kombinationswette. Der Einsatz gilt für die gesamte Wette. Beispiel:

Wolfsburg - Nürnberg        1 1.60
Freiburg  - Bayern          2 1.90
Bielefeld - Kaiserslautern  X 3.30

Diese drei Wetten werden in die Kombinationswette aufgenommen. Die Gesamtquote errechnet sich durch das Multiplizieren der einzelnen Quoten miteinander: (1,6 * 1,9 * 3,3) = 10. Bei einem Einsatz von 15 Euro betrüge der mögliche Gewinn (15 * 10) = 150 Euro. Die Wette ist allerdings nur dann gewonnen, wenn jedes einzelne Ereignis der Kombinationswette richtig getippt wurde. Die hohe Quote ist oftmals verlockend, allerdings ist die Gewinnchance mit steigender Anzahl an Tipps entsprechend geringer. Kombinationswetten sind also nicht allgemein lukrativer als Einzelwetten. Die Anzahl der erlaubten Kombinationen ist von Buchmacher zu Buchmacher verschieden, oftmals können bis zu 10 oder mehr Spiele miteinander kombiniert werden.

Systemwette

Als Systemwette wird zusammengefasst eine Reihe sich ähnelnder Kombinationswetten bezeichnet. Eine Systemwette kann auch dann noch gewonnen werden, wenn einer oder mehrere Tipps falsch sind, jedoch verringert sich dann die Gewinnsumme. Systemwetten werden in der Form X aus Y beschrieben, beispielsweise 3 aus 5 oder 4 aus 7 (ähnlich 6 aus 49 im Lotto). Die erste Zahl bezeichnet hierbei die Zahl der Tipps, die für einen Gewinn mindestens richtig sein müssen. Die zweite Zahl bezeichnet die Gesamtzahl der getippten Spiele. Aus diesen Spielen werden nun so viele unterschiedliche Kombinationswetten wie möglich gebildet, jede Kombinationswette besteht dabei aus der Anzahl Wetten die mindestens richtig sein müssen. Es werden bei einer Systemwette 3 aus 5 aus den 5 Spielen alle möglichen verschiedenen Dreierkombinationen gebildet. Jede einzelne dieser resultierenden Kombinationswetten nennt man auch „Wettreihe“. Der Einsatz wird pro Wettreihe berechnet. Setzt man bei einer Anzahl von 10 Wettreihen je 2 Euro ein, beträgt der Gesamteinsatz 20 Euro. Beispiel:

Wolfsburg   - Nürnberg        1 1.60
Freiburg    - Bayern          2 1.90
Bielefeld   - Kaiserslautern  X 3.30
Manchester  - Chelsea         2 3.50
Real Madrid - Barcelona       1 2.00

Diese Wette könnte nun als Systemwette 3 aus 5 gespielt werden. Es werden nun alle möglichen unterschiedlichen Dreierkombinationen aus diesen 5 Spielen gebildet, in diesem Beispiel insgesamt 10 Kombinationen. So könnte eine dieser Kombinationen aussehen:

Wolfsburg   - Nürnberg        1 1.60
Bielefeld   - Kaiserslautern  X 3.30
Real Madrid - Barcelona       1 2.00

Dies ist eine von 10 möglichen Kombinationswetten. Sind nur 2 oder weniger der 5 Tipps richtig, ist die gesamte Wette verloren. Sind 3 Tipps richtig, ist folglich eine der 10 Wettreihen richtig. Bei obigem Beispiel betrüge der Gewinn (2 * 1,6 * 3,3 * 2,0) = 21,12 Euro. Bei 4 oder 5 richtigen Tipps erhöht sich auch die Anzahl der richtigen Tippreihen, bei 5 richtigen Tipps wären alle 10 Reihen richtig. Systemsportwetten sind durchaus mit Lotto zu vergleichen - die Gewinnsumme steigt mit der Anzahl richtiger Tipps an, bei einer geringen Zahl richtiger Tipps bekommt man meist nur etwas mehr als den Spieleinsatz zurück.

Live-Wette

Live-Wetten sind eine Erweiterung des traditionellen Wettangebots, dessen mögliche Abgabe mit dem Beginn des Ereignisses (plus einer eventuellen Annahme-Karenzzeit) endet. Hierbei kann noch während des laufenden Spiels auf viele verschiedene Ereignisse gewettet werden. Der Reiz für den Wettenden liegt in der schnellen Abfolge der Wettmöglichkeiten und der vermeintlich besseren Einschätzbarkeit des Ereignisses anhand des gesehenen Ablaufs. Live-Wetten werden sowohl im Internet als auch in Wettlokalen angeboten, allerdings hat nicht jeder Anbieter derartige Wetten im Angebot und oft sind Live-Wetten im Vergleich zum traditionellen Wettangebot auf ausgewählte Sportereignisse beschränkt. Der Grund liegt darin, dass für jedes Live-Ereignis ein oder mehrere Buchmacher eingestellt werden müssen, die die Quoten während der laufenden Spielzeit anpassen oder die Wettabgabe aussetzen, wenn beispielsweise ein Tor erzielt oder eine rote Karte gegeben wurde.

Besonderheiten in Deutschland

In Deutschland werden täglich einige Sportwetten vom staatlich lizenzierten Wettanbieter ODDSET angeboten. Die Sportwette wird in einer der vielen ODDSET-Annahmestellen in Deutschland, per WWW-Angebot oder auch in einem speziellen Wettbüro abgeschlossen.

Darüber hinaus gibt es private Anbieter, sowie eine Vielzahl kleinerer Wettvermittler, die im Auftrag Sportwetten vermitteln. Die privaten Sportwettenanbieter reklamieren ihre Legitimität teils aufgrund von Lizenzen der letzten DDR-Regierung, die wegen des Einigungsvertrages in ganz Deutschland Gültigkeit erlangt hätten, teils aufgrund europarechtlicher Gültigkeit einer legalen Lizenz in einem anderen Mitgliedsland der EU.

Der Wettanbieter ODDSET ist dagegen der Auffassung, er sei derzeit der alleinige legale Anbieter von Sportwetten in Deutschland. Das Anbieten von Sportwetten ist in Deutschland genehmigungspflichtig, jedoch aufgrund des geltenden "Staatsvertrags zum Lotteriewesen in Deutschland" nicht genehmigungsfähig - das Veranstalten ohne Lizenz und die Teilnahme an derartigen Sportwetten in Deutschland ist strafbar nach §§ 284, 285 Strafgesetzbuch. Neue Erlaubnisse werden jedoch von den Bundesländern seit Jahren nicht mehr erteilt - und wurden in den alten Bundesländern für private Unternehmen auch nie erteilt - wodurch ODDSET quasi eine Monopolstellung einnimmt, die jedoch von den privaten Anbietern von Sportwetten in Frage gestellt wird. Dabei wird insbesondere auf den Vorrang des Europarechtes vor deutschem Recht Bezug genommen.

Am 28. März 2006 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Staatsmonopol für Sportwetten mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist, sofern es nicht konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist. Es hat dem Gesetzgeber aufgegeben, die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben bis zum 31. Dezember 2007 neu zu regeln. Dabei könne ein verfassungsmäßiger Zustand sowohl durch eine konsequente Ausgestaltung des Wettmonopols erreicht werden, die sicherstellt, dass es wirklich der Suchtbekämpfung dient, als auch durch eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Veranstaltung durch private Wettunternehmen. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das gewerbliche Veranstalten von Wetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden (dort war das Verfahren anhängig), weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden dürfen. Dies bedeutet, dass private Sportwettbüros zwangsweise durch die zuständigen Behörden geschlossen werden dürfen. Ob in der Übergangszeit bis zu einer gesetzlichen Neuregelung eine Strafbarkeit nach § 284 StGB gegeben ist, unterliegt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Entscheidung der Strafgerichte.

Insbesondere zum gemeinschaftsrechtlichen Aspekt hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil darüber hinaus bestätigt, dass die Anforderungen des deutschen Verfassungsrechts parallel zu den vom Europäischen Gerichtshof zum Gemeinschaftsrecht formulierten Vorgaben laufen. Nach dessen Rechtsprechung ist die Unterbindung der Vermittlung in andere Mitgliedstaaten mit dem Gemeinschaftsrecht nur vereinbar, wenn ein Staatsmonopol wirklich dem Ziel dient, die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern, und die Finanzierung sozialer Aktivitäten mit Hilfe einer Abgabe auf die Einnahmen aus genehmigten Spielen nur eine nützliche Nebenfolge, nicht aber der eigentliche Grund der betriebenen restriktiven Politik ist (vgl. EuGH, Urteil vom 6. November 2003 -- C-243/01[1] -- Gambelli und andere, Slg. 2003, I-13076, Rn. 62). Die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts entsprechen damit denen des Grundgesetzes.

Die Praxis seit dem Urteil des BVerfG hat jedoch gezeigt, dass die Rechtslage seitdem keineswegs geklärt worden ist. Zum einen wird nun von seiten der privaten Anbieter von Sportwetten sehr genau beobachtet, wie weit ODDSET die in dem Urteil vom 28. März 2006 genannten Verpflichtungen (Werbeverbot, Information über Suchtgefahren) erfüllt. Zum anderen wird die Verletzung von Europäischem Recht durch ein rein nationales Sportwettenmonopol für ODDSET ins Spiel gebracht, d.h. konkret ein Verstoß gegen die auf europäischer Ebene nach dem EG-Vertrag bestehende Dienstleistungsfreiheit. Die in Deutschland bis zum 25. Oktober 2006 vorliegenden höchstrichterlichen und obergerichtlichen Entscheidungen bestätigten jedoch alle das Wettmonopol (siehe z.B. [2][3][4][5][6][7]). Am 14. Oktober 2008 hat sich das Bundesverfassungsgericht erstmals mit den neuen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) befasst.[8] Nach Auffassung des Gerichts sind die Vorschriften des GlüStV und insbesondere das Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet (§ 4 Abs. 4 GlüStV) sowie die hierzu getroffene Übergangsbestimmung für das Jahr 2008 (§ 25 Abs. 6 GlüStV)zumutbar und damit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die strafrechtliche Bewertung des Sachverhalts ist davon völlig unabhängig zu sehen (siehe z.B. [9]).

Siehe auch

Literatur

  • Vasileios Petropoulos: Die Strafbarkeit des Sportwettens mit festen Gewinnquoten – Zugleich Besprechung von BVerG, Urt. v. 28. März 2006 – 1 BvR 1054/01 – In: wistra. Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 25. Jg., 2006, S. 332-336.
  • Johannes Dietlein, Manfred Hecker, Markus Ruttig - Kommentar zum Glücksspielrecht, C.H.Beck Verlag, München 2008.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. November 2003
  2. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006
  3. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2006
  4. Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Juli 2006
  5. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 2006
  6. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 7. September 2006
  7. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. September 2006
  8. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2008
  9. http://www.isa-casinos.de/articles/13918.html

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