Sporteln

Sporteln

Sporteln (Singular Sportel; von lat. sportula, Geschenk) waren ursprünglich das Entgelt, das Untertanen für gerichtliche Handlungen oder sonstige Amtshandlungen zu entrichten hatten. Sie wurden lange Zeit ganz oder teilweise den die Staatstätigkeiten ausführenden Beamten überlassen. Sporteln können als ältester Geldbestandteil der Besoldung angesehen werden.

Dieses Besoldungswesen unterstand dem Prinzip, dass das Amt und damit die Einwohner des Gebietes den Beamten zu unterhalten hatten.

Manchenorts in der Schweiz ist das Betreibungswesen Personen übertragen, welche für die Vornahme von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Sporteln erheben dürfen. Eine Konkursbetreibung hierfür ist ausgeschlossen (Art. 43 Ziff. 1 SchKG).

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  • Sporteln — Sporteln, die Gebühren, welche für Besorgung der bei den Behörden anhängig gewordenen Geschäfte, insbesondere der bei den Gerichtsbehörden eingeleiteten Rechtsstreitigkeiten von den betheiligten Parteien an die Behörde zu bezahlen sind. Für die… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sporteln — (lat.), Gebühren für Amtshandlungen, die nach gesetzlich festgestellter Norm (Sporteltaxe) entrichtet werden; namentlich Bezeichnung für die Gerichtskosten (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sporteln — (lat.), Gebühren für Amtshandlungen, früher geregelt durch Sporteltaxen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Sporteln — Sporteln, Gerichts , Amtsgebühren, von den Parteien zu bezahlen, gewöhnlich nach gesetzlichen S.tarifen (S.taxe); vom lat. sportula, Körbchen, in welchem vor Zeiten den Clienten von dem Patrone ein Geschenk an Lebensmitteln verabreicht wurde,… …   Herders Conversations-Lexikon

  • sporteln — trainieren; Sport treiben; (sich) ertüchtigen; (sich) körperlich ertüchtigen * * * spọr|teln 〈V. intr.; hat; umg.〉 ein wenig Sport treiben * * * Sporteln   [von lateinisch sportella, eigentlich »Körbchen (in dem man eine Speise als Geschenk… …   Universal-Lexikon

  • Sporteln, die — Die Sporteln, sing. inusit. diejenigen Gebühren, welche die Gerichtspersonen von den klagenden Parteyen für ihre Bemühung mancherley Art erhalten, in Ansehung dieser Gerichtspersonen, da sie in Rücksicht beyder Gebühren heißen. Es ist aus dem… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • sporteln — spọr·teln; sportelte, hat gesportelt; [Vi] gespr; (zum Vergnügen) Sport treiben …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • sporteln — spọr|teln (nebenbei Sport treiben); ich sport[e]le …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Sportel — Sporteln (Singular Sportel; von lat. sportula, Geschenk) waren ursprünglich das Entgelt, das Untertanen für gerichtliche Handlungen oder sonstige Amtshandlungen zu entrichten hatten. Sie wurden lange Zeit ganz oder teilweise den die… …   Deutsch Wikipedia

  • Korrupt — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

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