Sozialhilfe (Österreich)

Sozialhilfe (Österreich)

Die Sozialhilfe in Österreich ist eine staatliche Mindestsicherung auf der untersten Ebene. Sie soll hilfebedürftigen Menschen die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen.

Jedes der neun österreichischen Bundesländer regelt die Sozialhilfe durch ein eigenes Sozialhilfegesetz. Damit haben sich die Gesetze verschieden entwickelt und weisen zum Teil erhebliche Unterschiede auf. Gewährt wird dabei allgemein das sozio-kulturelle Existenzminimum. Ab 1. September 2010 wurde als gemeinsame Leistung aller Bundesländer die bedarfsorientierte Mindestsicherung als Ersatz für die Sozialhilfe eingeführt.[1]

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Allen neun Landesgesetzen gemein ist die Unterscheidung nach

  • Geldleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen (kein Rechtsanspruch)
  • Soziale Dienste (kein Rechtsanspruch)

Subsidiarität

Die Sozialhilfe wird nach dem Prinzip der Subsidiarität gewährt, also nur dann, wenn der Lebensunterhalt weder aus eigener Kraft oder durch familiäre Hilfe noch aufgrund eines sozialversicherungsrechtlichen oder sonstigen Leistungsanspruchs gesichert werden kann.

Die meisten Arbeitslosen haben im Anschluss an das Arbeitslosengeld einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf die als Versicherungsleistung konzipierte Notstandshilfe (staatlich finanziert). Die Sozialhilfe ist daher im Wesentlichen für dauernd nicht arbeitsfähige Personen von Bedeutung oder als Aufstockung für Familien und damit quantitativ eher von geringer Bedeutung.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. esf.at: » Ein Jahr Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Zugriff am 11. September 2011
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