Soldatenhandel

Soldatenhandel
Hessische Truppen in britischem Sold im amerikanischen Unabhängigkeitskrieg

Soldatenhandel war das Vermieten von militärischen Kontingenten an fremde Staaten.

Inhaltsverzeichnis

Verfahren

Vor allem Fürsten der ehemaligen Kleinstaaten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation betrieben den Soldatenhandel. Zum Teil, um Bündnisverpflichtungen nachzukommen, zum Teil um Einnahmen zu erzielen. Dazu wurden ursprünglich Soldaten angeworben, ausgebildet und ausgerüstet und die aus ihnen gebildeten militärischen Einheiten an befreundete Mächte vermietet. Im späteren 18. Jahrhundert wurden neben den angeworbenen Soldaten auch Wehrpflichtige eingesetzt. Dieses Verfahren erzielte hohe Gewinne. Einer der größten „Militärunternehmer“ dieser Art war der Landgraf von Hessen-Kassel.

Geschichte

Den Soldatenhandel begann Christoph Bernhard von Galen, Bischof von Münster, 1665; ihm folgte Johann Georg III. von Sachsen, der 1685 für 120.000 Taler 3.000 Mann an Venedig zum Krieg auf dem griechischen Peloponnes vermietete. Diesem Beispiel folgte Landgraf Karl von Hessen-Kassel 1687[1], der damit die Tradition seines Hauses für Geschäfte dieser Art begründete.

Den größten Umfang nahm der Soldatenhandel während des Amerikanischen Unabhängigkeitskriegs an: etwa 30.000 Mann wurden dazu aus Deutschland (vor allem aus Hessen-Kassel, Nassau, Waldeck, Ansbach-Bayreuth, Braunschweig und Anhalt-Zerbst) für Großbritannien gestellt, das dafür den Fürsten dieser Staaten etwa 8 Millionen Pfund Sterling zahlte. Ein größeres Kontingent davon entstammt dem Soldatenhandel unter Landgraf Friedrich II. von Hessen-Kassel. Landgraf Wilhelm VIII. von Hessen vermietete während des österreichischen Erbfolgekriegs Truppen sowohl an England als auch an Kaiser Karl VII., also an beide Kriegsgegner. Er vermietete dazu nahezu 17.000 Soldaten für 1,254 Millionen Pfund Sterling. Die vermieteten Soldaten wurden oft unter ihnen ungewohnten geographischen und klimatischen Bedingungen eingesetzt.

Bewertung

Der Soldatenhandel war bis ins 18. Jahrhundert allgemein akzeptierte Praxis[2]. Er traf dann aber in der Aufklärung auf Widerspruch; u.a. thematisierte ihn Christian Friedrich Daniel Schubart in seiner Zeitschrift Teutsche Chronik (ab 1774) und Friedrich Schiller in seinem Drama Kabale und Liebe (1784).

Siehe auch

Literatur

  • Rainer Christoph Friedrich von Hessen: Erbprinz Wilhelm (als Kurfürst Wilhelm I.) von Hessen-Kassel (1743–1821) und der Soldatenhandel in der Grafschaft Hanau. In: Fürstenhof und Gelehrtenrepublik. Hessische Lebensläufe des 18. Jahrhunderts. Hessische Landeszentrale für Politische Bildung, Referat VI, Wiesbaden 1997, S. 42–52 (Kleine Schriften zur hessischen Landeskunde 5, ZDB-ID 2290647-2).
  • J. R.: Über Soldtruppen. Vortrag, dem Offiziercorps gehalten den 18. März 1881. Mittler, Berlin 1884 (Militair-Wochenblatt. 8. Beiheft, ZDB-ID 207819-3).
  • Max Jähns: Heeresverfassungen und Völkerleben. Eine Umschau. Allgemeiner Verlag für deutscher Literatur, Berlin 1885.
  • Friedrich Kapp: Der Soldatenhandel deutscher Fürsten nach Amerika. (1775 bis 1783). Verlag Duncker, Berlin 1864 (Digitalisat).
  • Philipp Losch: Soldatenhandel. Mit einem Verzeichnis der Hessen-Kasselischen Subsidienverträge und einer Bibliographie. Bärenreiter-Verlag, Kassel 1933 (Fotomechanischer Nachdruck. Hamecher, Kassel 1974, ISBN 3-920307-19-4).
  • Hans Philippi: Die Landgrafschaft Hessen-Kassel 1648–1806. Elwert, Marburg 2007, ISBN 978-3-7708-1303-2 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen : Kleine Schriften 46, 8).

Einzelnachweise

  1. Philippi, S. 21.
  2. Philippi, S. 79.

Weblinks


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