- Sold
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Der Sold ist Bezahlung für bestimmte Dienste (Lohn), heute vor allem für Wehrdienstpflichtige.
Besoldung ist die Bezeichnung für die Vergütung der Beamten und Richter. Der deutsche Bundespräsident erhält anstelle eines Ruhegehalts einen sogenannten Ehrensold.
Das Wort Sold leitet sich ab vom lateinischen solidus, der von Severus Alexander (222-235 n. Chr.) eingeführten Goldmünze, welche den viermonatlichen Lohn des Kriegers ausmachte. Vom Wort Sold wiederum leiten sich die Wörter Söldner und Soldat ab.
Bei den Griechen beginnt die Soldzahlung unter Perikles, bei den Römern schon unter den Königen, aber aus den Gemeindekassen, aus der Staatskasse erst seit 406 n. Chr. halbjährlich oder jährlich. Der bare Sold, das Salarium (Geld für Salz) eingerechnet, entsprach dem Lohn der ländlichen Arbeiter. Bei den Deutschen beginnt die Soldzahlung vereinzelt unter Karl dem Großen und war durch die Hanse im 13. Jahrhundert in England um 1050 vollständig entwickelt.
Nach dem Verfall des Heerbannes, der Lehnsfolge und des Rittertums bildeten bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts geworbene Söldner die Masse der Heere. Geregelte Soldzahlung begann erst mit dem Aufkommen der stehenden Heere. Bis zum Ersten Weltkrieg erhielten Mannschaften und Unteroffiziere eine dekadenweise im Voraus bar ausgezahlte Löhnung ("Löhnungsappell"), Offiziere hingegen waren Empfänger eines monatlichen Gehalts. Die Zahlungshöhe und die Auszahlungstermine wurden im Soldbuch festgehalten.
Eine andere frühere Bezeichnung für die Entlohnung der Soldaten ist Traktament oder Traktement.
Der deutsche Gesetzgeber regelt für Soldaten der Bundeswehr sog. Soldgruppen, nach denen sich die Höhe der Leistungen bestimmt, dies gilt ebenso für Zivildienstleistende nach § 35 Abs. 2 ZDG.
Weblinks
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