Slowakisches Steuerrecht

Slowakisches Steuerrecht

Das Steuerrecht gilt in der Slowakei als ein Teilgebiet des Finanzrechts, und damit des Öffentlichen Rechts.

Das derzeitige slowakische (und tschechische) Steuerrecht wurde nach der Samtenen Revolution von 1989 grundsätzlich nach deutschem und österreichischem Vorbild geschaffen, war jedoch von Anfang an deutlich einfacher konzipiert und erfuhr dann 2004 im Zuge einer großen Steuerreform, mit der einige Steuern abgeschafft und eine Flat-Tax eingeführt wurde, weitere Vereinfachungen.

Inhaltsverzeichnis

Steuersystem

Das slowakische Steuersystem umfasst derzeit (seit 2005; Stand 2008) folgende Steuern:

  • Staatliche Steuern:
  • Lokalsteuern:
    • Immobiliensteuer (daň z nehnuteľností; dies war bis vor kurzem eine staatliche Steuer):
      • Grundsteuer (daň z pozemkov)
      • Gebäudesteuer (daň zo stavieb)
      • Wohnungssteuer (daň z bytov)
    • Hundesteuer (daň za psa)
    • Steuer für die Nutzung öffentlichen Raums (daň za užívanie verejného priestranstva)
    • Unterkunftsteuer (daň za ubytovanie)
    • Verkaufsautomatensteuer (daň za predajné automaty)
    • Steuer für Nichtgewinnspielgeräte (daň za nevýherné hracie prístroje)
    • Steuer für die Einfahrt und das Verbleiben eines Kfz im historischen Teil einer Stadt (daň za vjazd a zotrvanie motorového vozidla v historickej časti mesta)
    • Kfz-Steuer (daň z motorových vozidiel; diese ersetzte 2005(?) die staatliche "Straßensteuer" - cestná daň)

In den letzten Jahren wurden folgende direkte Steuern zur Gänze abgeschafft:

Steuersatz

Das slowakische Steuerrecht kennt eine Flat Tax von 19 Prozent bei der Umsatzsteuer (10 % nur für Medikamente und Bücher), Einkommensteuer und Körperschaftssteuer. Die Flat Tax wurde am 1. Januar 2004 im Zusammenhang mit einer Steuerreform eingeführt.

Steuerreform 2004

Die Steuerreform verursachte große Veränderungen im Slowakischen Steuerrecht. Die Einkommenssteuer wurde vereinfacht und die fünf Steuersätze von 10, 20, 28, 35 und 38 Prozent auf einen einzigen Satz von 19 Prozent reduziert. Die Körperschaftssteuer wurde ebenfalls von 25 auf 19 Prozent gesenkt. Ebenso wurden bei der Umsatzsteuer die bisherigen zwei Steuersätze von 14 und 20 Prozent durch den von 19 Prozent ersetzt. Daneben waren die Aufhebung einer Vielzahl von Ausnahmen und Abzugsmöglichkeiten sowie die völlige Abschaffung der Dividenden-, Schenkungs-, Erbschafts- und Grundverkehrssteuer ein wichtiger Eckpfeiler der Reform.

Durch die Erhöhung der Umsatzsteuer und dem Wegfall von Steuerbegünstigungen wurden die Verluste durch die verminderte Einkommenssteuer kompensiert. 2006 und 2007 waren die Einnahmen durch die Einkommenssteuer weit höher als erwartet, was allerdings nicht nur auf den tiefen Steuersatz und die Vereinfachung der Steuergesetze, sondern vor allem auf das starke Wirtschaftswachstum das Landes, das auch schon vor der Steuerreform bestand, zurückzuführen ist.


Weitere Entwicklung seit 2006

Da im zuge der Steuerreform 2004 der verminderte Umsatzsteuersatz von 14% abgeschafft wurde, erhöhte sich die Besteuerung von u.a. Lebensmitteln, Büchern und Medikamenten erheblich, was die Lebenshaltungskosten spürbar verteuerte. Auch deshalb konnte der damalige Oppositionsführer Robert Fico die Parlamentswahlen 2006 mit dem Versprechen gewinnen, die Steuern sozial gerechter zu gestalten. Bislang wurden aber nur moderate Änderungen vorgenommen Bilanz nach dem ersten Regierungsjahr.

Von der neuen Regierung wurde wieder ein verminderter Steuersatz von 10% bei der Umsatzsteuer eingeführt. Für Medikamente erfolgte dies mit Wirkung zum 1. Januar 2007 und für Bücher zum 1. Januar 2008.

Zugleich wurde der Steuerfreibetrag bei der Einkommensteuer für monatliche Bruttoeinkommen von über 47900 SKK abgeschmolzen, was sich als Steuererhöhung für Steuerzahler mit höheren Einkommen auswirken soll.


Einkommens- und Körperschaftssteuer

Die Körperschaftssteuer und die Einkommenssteuer werden im slowakischen Recht gemeinsam in einem einzigen Gesetz unter dem Titel "daň z príjmov" (wörtlich "Einkommenssteuer") behandelt. Beide Steuern werden also in der Slowakei formal als "Einkommenssteuer" bezeichnet. Im Wortlaut des Gesetzes wird jedoch genauer zwischen einer "Einkommenssteuer еiner natürlichen Person" (d.h. der deutschen Einkommenssteuer) und einer "Einkommenssteuer einer juristischen Person" (d.h. der deutschen Körperschaftssteuer) unterschieden.

Einkommenssteuer

Wie oben beschrieben, wurde die Einkommenssteuer von fünf Steuersätzen auf einen reduziert. Neben der erhöhten Mehrwertsteuer wäre dies eigentlich sehr benachteiligend für finanziell schwache Personen, aber durch die Erhöhung des Steuerfreibetrags wurde dieses Problem beseitigt. Der maximale Steuerfreibetrag ist für das Jahr 2007 auf 95616 SKK (ca. EUR 2900) pro Jahr festgesetzt. Bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 47900 SKK (ca. EUR 1450) kann der volle Betrag geltend gemacht werden. Der Steuerfreibetrag wird dann bis zu einem monatlichen Einkommen von 87400 SKK (ca. EUR 2650) stufenweise reduziert und bei höheren Einkommen entfällt er. Der Steuerfreibetrag wird jedes Jahr an das gesetzlich verankerte Existenzminimum (das jedes Jahr erhöht wird) angepasst.

Beispiel (unselbständig Erwerbstätiger 2007; Arbeitgeberanteile werden hier ignoriert):

Bruttolohn pro Jahr:	                               480000 SKK
abzgl. Pflichtversicherungen (13,4%*):	               - 64320 SKK
abzgl. Steuerfreibetrag (=19,2xExistenzminimum 2007*):	- 95616 SKK 
= steuerbares Einkommen:	                          320064 SKK
abzgl. Einkommenssteuer (19%):	                        - 60812,16 SKK
= Einkommen nach Steuern:	                          259252 SKK

(*) Der Prozentsatz der Pflichtversicherungen sowie der Steuerfreibetrag sinkt ab einer gewissen Grenze (bei überdurchschnittlichem Einkommen)

Körperschaftssteuer

Die seit 1991 florierende Automobilindustrie ist ein wesentliches Standbein der slowakischen Wirtschaft Entwicklung der Autoindustrie in der Slowakei. Der Grundstein der Automobilindustrie wurde durch eine aggressive Subventionspolitik gelegt. Bedingt durch das sehr niedrige Lohnniveau und einem Investitionszuschuss (der nach Schätzungen 50% der Investitionskosten betrug) konnte die Slowakei in 1991 VW dazu überzeugen eine Produktionsstätte zu errichten. Ein weiterer Erfolg war die Anwerbung einer Produktionsstätte von Toyota Peugeot im Jahre 2003 zu ähnlichen Bedingungen. Da seit dem EU-Beitritt die Vergabe von Subventionen erschwert ist, wurde 2004 eine Flat Tax mit einem Steuersatz von 19% eingeführt, wodurch die Steuern für Unternehmen gesenkt wurden. Ziel ist es weiterhin Investitionen anzuziehen.

Die Körperschaftssteuer wird auf den Reingewinn eines Unternehmens erhoben und beträgt seit 2004 19 Prozent. Eventuelle Verluste der vergangenen 5 Jahre können vom Reingewinn abgezogen werden.

Für die Abschreibung von Wirtschaftsgütern gibt es im internationalen Vergleich relativ kurze Abschreibungszeiträume: 4 Jahre (zB Lkw, Pkw, Computeranlagen), 6 Jahre (zB Betriebs- und Geschäftsausstattungen, Maschinen), 12 Jahre (zB für Elektromotoren) und 20 Jahre für Gebäude. Geringwertige Wirtschaftsgüter d.h. Wirtschaftsgüter im Wert von bis zu 750 € sind im Anschaffungsjahr voll abschreibbar.

Der Betriebsausgabenabzug unterliegt keinen Einschränkungen. Eine Ausnahme bilden lediglich Werbegeschenke, Repräsentations- und Bewirtungsaufwendungen.

Quellen

  • Dr. Wassermeyer, Rolf und Röhle, Helmut. Investitionen und Steuern in der Slowakei. Berlin; Herne: Verlag neuer Wirtschaftsbriefe, 2004
  • Králik, Jozef und Jakubovič, Daniel. Finančné právo. Bratislava; VEDA vydavateľstvo SAV, 2004 [Finanzrecht]
  • Flückiger, Paul (2007). „Slowakei: Radikaler Weckruf für die Nachbarländer“ [1]
  • TPA Horwart. „Steuerfreibetrag für natürliche Personen» [2]

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