Sklaverei im antiken Rom

Sklaverei im antiken Rom
Sklavenmarkt in Rom, Gemälde von Jean-Léon Gérôme

Die Sklaverei im antiken Rom bestand bis ins 2. Jahrhundert v. Chr. als Schuldsklaverei, in geringem Maße wurden im Römischen Reich jedoch auch Kriegsgefangene versklavt. Die Schuldsklaverei wurde im 2. Jahrhundert v. Chr. verboten, offiziell auf Druck der Bevölkerung. Tatsächlich kamen zu jener Zeit wegen der Eroberungsfeldzüge der Römer immer mehr Kriegsgefangene als Sklaven nach Rom, wodurch die Schuldsklaverei zunehmend uninteressant wurde. Zeitweise waren ein Viertel bis mehr als ein Drittel der Einwohner Roms Sklaven.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsstatus

Der Sklave (lateinisch zumeist servus, aber auch mancipium, ancilla („Magd“) und andere Termini) war nach römischem Recht keine Person und besaß somit auch keine Rechtsfähigkeit, sondern unterstand mit den untergeordneten Mitgliedern der zugehörigen Familie der Außenvertretung des Oberhauptes des Hauses (patria potestas). Er war als bloße Sache Gegenstand des Handels. So wurden z. B. Sklavenmädchen zwangsweise infibuliert, um Schwangerschaften zu unterbinden und den Marktwert zu erhöhen. Sklavenkinder waren von Geburt an Sklaven; dem Herrn (dominus) stand prinzipiell das Recht über Leben und Tod des Sklaven zu. Was der Sklave verdiente, war Eigentum des Herrn. Zu den berühmtesten Schriften, welche die Sklaverei zum Thema haben, gehören Senecas „Sklavenbriefe“. In diesen spricht er von Menschen (homines), wohingegen Cato maior noch von Dingen (res) sprach.

Schon früh nachweisbar ist das Pekulienwesen, das dem Sklaven gestattete, aus seinem Nebenverdienst eigenes Vermögen (peculium) zu bilden, das gleichwohl juristisch Eigentum des Herrn blieb, der es seinem Sklaven lediglich freiwillig beließ. Das peculium eröffnete diesem jedoch die Möglichkeit, sich loszukaufen. Es gab verschiedene Arten der Freilassung (manumissio) von Sklaven. Möglich waren unter anderem:

In Rom hatten freigelassene Sklaven (liberti) zwar die Bürgerrechte – im Gegensatz zu vielen griechischen Staaten –, waren als Klienten aber immer noch von dem Patron, der sie freigelassen hatte, abhängig und beschützt.

In der frühen Kaiserzeit nahm die Zahl der Freilassungen so stark zu, dass Kaiser Augustus Gesetze erließ, welche die Freilassung einschränkten (der Sklave musste zum Beispiel mindestens 30 Jahre alt sein, um freigelassen zu werden). Trotzdem stieg die Zahl der Freigelassenen weiter an.

Die Behandlung der Sklaven gab durch Willkür und Grausamkeit wiederholt Anlass zu blutigen Sklavenaufständen und drei Sklavenkriegen. Insbesondere war es der Spartacus-Aufstand (73 bis 71 v. Chr.), der für Rom gefährliche Ausmaße annahm.

Andererseits gab es in der römischen Rechtsprechung den Begriff des Scheinsklaven (bona fide serviens), eines Freien, der sich als Sklave ausgab, um schlechten Lebensumständen oder dem Militärdienst zu entgehen.

Milderungen der Sklaverei sind schon sehr früh nachweisbar, anfangs über die soziale Kontrolle durch andere Sklavenherren, später zunehmend durch rechtliche Beschränkungen der Herrengewalt. Seit der Spätantike ging die Sklaverei in Mitteleuropa zurück und wurde teilweise vom Kolonat abgelöst, das sich durch Vermischung des bei den Germanen herrschenden Systems aus Freien und Unfreien zum System der Leibeigenschaft weiterentwickelte. Leibeigenen Bauern, die von einem Adligen abhingen, war es verboten, ihr Land zu verlassen. Sie waren zu zahlreichen Arbeitsleistungen und hohen Abgaben gegenüber ihrem Herrn verpflichtet.

Wege der Versklavung

Es gab verschiedene Wege der Versklavung. Eine wichtige Quelle waren die Kriegsgefangenen der zahlreichen römischen Eroberungskriege, die als Sklaven verkauft wurden. Das war die Herkunft der meisten römischen Sklaven. Auch Piraterie trug ihr Teil dazu bei, den Nachschub nicht versiegen zu lassen: Räuber oder Piraten entführten nicht selten Reisende und Händler und verkauften sie auf Sklavenmärkten. Ein weiterer Weg war die Schuldsklaverei: Schuldner mussten ihren Körper, ihre Arbeitskraft und ihre Freiheit verkaufen, um ihre Schulden zu begleichen. Die Schuldsklaverei wurde im 2. Jahrhundert vor Christus verboten. Auch als Strafe für bestimmte Verbrechen wurde Versklavung eingesetzt. Außerdem bekamen Kinder von Sklaven automatisch ebenfalls den Status ihrer Eltern. Man konnte aber auch durch Straftaten Sklave werden.

Verschiedene Gruppen und Klassen von Sklaven

Sklaven wurden in verschiedenen Bereichen eingesetzt und hatten dadurch z.T. sehr unterschiedliche Lebensbedingungen. So gab es Feldsklaven, die in der Landwirtschaft arbeiteten. Sie wurden von Aufsehern beaufsichtigt, die auch straften. Alles (Essen, Trinken, Schlafen, Kleidung der Sklaven) zielte darauf ab, die Sklaven bis zum Äußersten zu fordern, damit sie möglichst viel Geld einbrächten. „Das schlimmste für den Betrieb waren untätige Sklaven, weil sie etwas kosten anstatt etwas einzubringen und so beschäftigte sich Cato intensiv mit der Frage, welche Arbeiten bei schlechtem Wetter erledigt werden können.“(Andreas Reißmann,1999)

Anders sah es für Haussklaven aus: Sie gehörten zur familia ihres dominus. Sie waren für die Erledigung aller Aufgaben im Haushalt zuständig, wie Kochen, Putzen, Waschen. Bei Festgelagen bedienten, musizierten und tanzten sie. Sie hatten oft eine enge und freundschaftliche Beziehung zu ihren Herren und wurden nicht wie die Feldsklaven bis zum Äußersten ausgebeutet. Ihre Aufgaben waren nicht nur am wirtschaftlichen Profit orientiert, sondern der Bequemlichkeit ihres dominus und der Repräsentation seiner Macht und Würde gewidmet. Gut ausgebildete Sklaven wurden auch als Hauslehrer oder Ärzte eingesetzt.

Sklaven im öffentlichen Dienst kümmerten sich um die Stadt – sie bauten Straßen und Gebäude, pflegten diese und arbeiteten im Hafen. Viele Sklaven arbeiteten auch in Bergwerken und Münzprägereien. Besonders die Arbeit in Bergwerken war körperlich extrem anstrengend und die Arbeitsbedingungen oft unmenschlich. Aufgrund der schlimmen Verhältnisse überlebten die meisten Sklaven, die in einem Bergwerk arbeiteten, nicht einmal die ersten zehn Monate. In der Verwaltung tätige Sklaven arbeiteten, wenn sie die Gunst des Kaisers genossen, in dessen Hofstaat oder in der Verwaltung.

Einer der bekanntesten Einsatzorte von Sklaven war die Arena: Viele Gladiatoren waren Sklaven, die von ihren Herren gezwungen wurden, in Arenen auf Leben und Tod zu kämpfen. Hierzu wurden sie in speziellen Schulen ausgebildet. Diese Arbeit war jedoch häufig auch mit hohem Prestige verbunden.

Weibliche Sklaven arbeiteten im Haushalt; sie wurden auch zum Konkubinat gezwungen.

Beim Militär gab es keine Sklaven, sie wären „unwürdig“ gewesen, „Waffen zu tragen“. Als entlaufene Sklaven erkannte Soldaten wurden umgehend hingerichtet. Es gab allerdings (nicht römische) Hilfstruppen, in denen Sklaven zum Einsatz kommen konnten.

Unterschiedliche Erkennbarkeit/Kleidung

Feldsklaven arbeiteten in der Regel halbnackt und hatten keinen Ausgang. Sie wurden in kleine Hütten gepfercht und traten in der städtischen Öffentlichkeit kaum in Erscheinung. Haussklaven bekamen oft ähnliche Kleidung wie ihre Besitzer und waren so nur an ihrem Verhalten zu erkennen.

Es gab verschiedene Versuche von Senatoren, eine eigene Kleidung für Sklaven einzuführen, doch wegen der Gefahr, dass die Sklaven gemerkt hätten, wie viele von ihnen es wirklich gab, was zu einem Aufstand hätte führen können, unterblieb dies.

Die einzige Kleidung, die Sklaven nicht tragen durften, war die Toga.

Sklavenmärkte

Alle Sklaven wurden auf Sklavenmärkten verkauft. Die Preise unterschieden sich erheblich. Besonders hoch waren die Preise gebildeter Sklaven, die nicht selten vor ihrer Versklavung in ihrer eroberten Heimat einen hohen sozialen Status gehabt hatten. Schöne Sklavinnen und Sklaven waren teuer. Nach einem Bericht des Geographen Strabo (Geogr., 14.5.2) wurden alleine in Delos 10.000 Sklaven täglich verkauft, doch kann es sich hier auch um eine Rundzahl handeln, die nur "sehr viel" bedeutet.

Siehe auch

Literatur

  • Heinz Bellen u. a. (Hrsg.): Bibliographie zur antiken Sklaverei, Stuttgart 2003, ISBN 3-515-08206-9.
  • Thomas Finkenauer (Hrsg.): Sklaverei und Freilassung im römischen Recht: Symposium für Hans Josef Wieling zum 70. Geburtstag, Springer, 2006, ISBN 3540369538.
  • Moses I. Finley: Ancient Slavery and Modern Ideology. Expanded edition by B.D. Shaw, Princeton 1998.
  • Stefan Knoch: Sklavenfürsorge im Römischen Reich. Formen und Motive, Hildesheim u. a. 2005, ISBN 3-487-13023-8.
  • Alexander Weiss: Sklave der Stadt. Untersuchungen zur öffentlichen Sklaverei in den Städten des Römischen Reiches, Stuttgart 2004.

Weblinks


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