Silbermedaille für den Behindertensport

Silbermedaille für den Behindertensport
Amtliche Darstellung der Silbermedaille für den Behindertensport im Bundesgesetzblatt

Die Silbermedaille für den Behindertensport wurde am 13. April 1978 vom damaligen Bundespräsidenten Walter Scheel gestiftet, um dem Wunsche des Behindertensportes gerecht zu werden und um den Sport als solches, als wichtiges Mittel zur Rehabilitation behinderter Menschen, sichtbar hervorzuheben.[1] Die Verleihungen sind 1993 eingestellt worden. Ab diesem Zeitpunkt werden auch behinderte Sportler (in Gleichsetzung mit Nichtbehinderten Sportlern) mit dem Silbernen Lorbeerblatt für ihre sportlichen Leistungen geehrt.

Inhaltsverzeichnis

Stiftungszweck

Die Silbermedaille für den Behindertensport war ein staatliches Ehrenzeichen. Sie wurde an Behinderte Sportler verliehen, die durch besondere sportliche Leistungen in hervorragender Weise die Fähigkeit bewiesen haben, ihre Behinderung zu meistern und dadurch anderen ein Beispiel zu sein.[2][3]

Aussehen, Beschaffenheit und Trageweise

Das Ehrenzeichen war eine Medaille aus Silber, das auf seiner Vorderseite mittig den Bundesadler zeigte, der von einem, ebenfalls in Silber gehaltenen Lorbeerkranz umgeben ist. Die Rückseite trägt mittig die Aufschrift: Der Bundespräsident Darunter wurde der Tag der Verleihung eingraviert, an dem der Beliehene die Auszeichnung erhalten hat. Das Ehrenzeichen wird (immer noch) an einem Band mit den olympische Farben getragen (blau-gelb-schwarz-grün-rot).[4] Ein Umtauschen in das Lorbeerblatt war nicht vorgeschrieben. Die Bandschnalle zeigt mittig eine aufgebrachte Miniatur der Vorderseite des Ehrenzeichens.

Verleihungsprozedere

Der Auszuzeichnende erhielt mit Aushändigung der Medaille, welches in sein Eigentum überging, eine Verleihungsurkunde.[5]

Vorschlageverfahren

Die Vorschläge, welche zur Verleihung der Medaille führen sollen, waren von den Sportverbänden dem Chef des Bundespräsidialamtes oder dem Bundesinnenminister zuzuleiten.[6] Organisationen, die auch dem Bereich des Behindertensports betreuten, jedoch nicht dem Deutschen Sportbundes angehörten, konnte ebenfalls Vorschläge einbringen, jedoch zuvor im Benehmen mit dem Präsidenten des Deutschen Sportbundes.[7]

Verleihungsvoraussetzungen

Für die Verleihung der Silbermedaille galten folgende Verleihungsvoraussetzungen. Demnach konnte die Medaille verliehen an:

  • Mitglieder von Mannschaften, die bei internationalen Wettbewerben, die von den zuständigen internationalen Behindertensportorganisationen anerkannt und ausgeschrieben wurden (z. B. Weltmeisterschaften, Olympische Spiele für Behinderte, Weltspiele), unter mindestens 6 Mannschaften den 1. Platz (Goldmedaille) belegt hatten.
  • Mitglieder von Mannschaften, die mehrmals in der gleicher Besetzung einen deutschen Meistertitel errungen haben.
  • Behindertensportler, die bei internationalen Wettbewerben den 1. Platz (Goldmedaille) belegt hattenen. Grundsätzlich wurden nur die Sportler berücksichtigt, die auch Sieger in einem Wettbewerb mit mindestens 6 Teilnehmern geworden waren.
  • Behindertensportler, die bei deutschen Meisterschaften mehrmals einen 1. Platz belegt und dabei herausragende Leistungen gezeigt hatten.
  • Behindertensportler, die einem Weltrekord für Behinderte bei offiziellen Veranstaltungen nach den Regeln der internationalen Behinderten-Sportverbände aufgestellt hattenen (außerordentliche einmalige Leistung).
  • Behindertensportler, die in Wettkämpfen mit nichtbehinderten Sportlern herausragende Leistungen erzielt hatten (Endkampfplatzierung bei internationalen oder nationalen Meisterschaften, Aufnahme in die Bestenliste) und
  • in besonderen Ausnahmefällen auch Behindertensportler, die in internationalen Wettbewerben mehrfach den 2. Platz (Silbermedaille) oder den 3. Platz (Bronzemedaille) belegt hattenen. Dabei war allerdings die Zahl der Teilnehmer in den jeweiligen Disziplinen zu berücksichtigen.[8]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Erlass über die Stiftung der Silbermedaille für den Behindertensport vom 13. April 1978, Bundesgesetzblatt Nr. 23 vom 29. April 1978, Eingangsworte
  2. Erlass über die Stiftung der Silbermedaille für den Behindertensport vom 13. April 1978, Bundesgesetzblatt Nr. 23 vom 29. April 1978, Artikel I
  3. Ausführungsbestimmungen zum Erlass über die Stiftung der Silbermedaille für den Behindertensport vom 10. Dezemberl 1979, Bundesanzeiger Nr. 8 vom 12. Januar 1980 Punkt 1
  4. Erlass über die Stiftung der Silbermedaille für den Behindertensport vom 13. April 1978, Bundesgesetzblatt Nr. 23 vom 29. April 1978, Artikel I
  5. Erlass über die Stiftung der Silbermedaille für den Behindertensport vom 13. April 1978, Bundesgesetzblatt Nr. 23 vom 29. April 1978, Artikel III
  6. Erlass über die Stiftung der Silbermedaille für den Behindertensport vom 13. April 1978, Bundesgesetzblatt Nr. 23 vom 29. April 1978, Artikel IV
  7. Ausführungsbestimmungen zum Erlass über die Stiftung der Silbermedaille für den Behindertensport vom 10. Dezemberl 1979, Bundesanzeiger Nr. 8 vom 12. Januar 1980 Punkt 3
  8. Ausführungsbestimmungen zum Erlass über die Stiftung der Silbermedaille für den Behindertensport vom 10. Dezemberl 1979, Bundesanzeiger Nr. 8 vom 12. Januar 1980 Punkt 2

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