Siel

Siel
Baumhöhle und Ständersiel

Ein Siel ist ein verschließbarer Gewässerdurchlass in einem Deich. Es ist Teil eines Entwässerungssystems des hinter dem Deich gelegenen Binnenlandes, besonders in Marschgebieten.

Inhaltsverzeichnis

Ortsnamen

Viele Ortsnamen entlang der Nordseeküste haben aufbauend auf dortigen Anlagen die Endung "-siel". Es gibt heute auch im Binnenland gelegene Sielorte, da sich durch Eindeichungen in früheren Jahrhunderten die Küstenlinie verschoben hat.

Entsprechende Orte sind im Landkreis Friesland etwa Horumersiel, Hooksiel, Mariensiel. In Ostfriesland Dornumersiel, Neßmersiel, Bensersiel, Harlesiel, Neuharlingersiel, Greetsiel, Carolinensiel, Wapelersiel und Rüstersiel, an der Außenweser Golzwardersiel und Fedderwardersiel und in Nordfriesland beispielsweise Katingsiel, Schlüttsiel und Bongsiel sowie Tammensiel auf der nordfriesischen Insel Pellworm.

Geschichtliches

In Butjadingen, Landkreis Wesermarsch, konnte das Niedersächsische Institut für historische Küstenforschung im Deichrest bei Stollhammer Ahndeich ein hölzernes Siel bergen. Das Siel bezeugt die Wasserbautechnik im 14. Jahrhundert. Während der Marcellusflut von 1362 ("Große Manntränke") wurde es so schwer beschädigt, dass es unbrauchbar wurde. Es muss vor der Flut von 1362 gebaut worden sein und ist damit das älteste Siel an der niedersächsischen Nordseeküste. Die Länge des Siels betrug mindestens 14 m. Der seeseitige Teil bestand aus einem hohlen Eichenstamm von etwa 10,5 m Länge, der auf runden Querhölzern ruhte. Zum Aushöhlen hatte man den Stamm längs geteilt. Die Hälften wurden danach wieder zusammengesetzt. Zur Verbindung nagelte man Bretter über die Naht. Die Mündung des Siels besaß am seeseitigen Ende eine lichte Weite von etwa 80 cm. Die Halterung der Klappe, um das Siel bei Flut gegen auflaufendes Wasser zu schließen, war noch in Form einer durchbohrten, oberhalb der Mündung angebrachten Leiste erhalten. Ein Fund aus Valkenburg bei Leiden belegt, dass diese Bauweise bereits im 3. Jahrhundert genutzt wurde.

Heutige Regelung

Betrieben werden Siele der zweiten Deichlinie durch die Sielacht. Sielbauwerke in der ersten Deichlinie (Seedeiche) an Nord- und Ostsee werden heute vom Land betrieben, in Schleswig-Holstein etwa vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz.

Das in Entwässerungsgräben angesammelte Niederschlagswasser fließt durch Sielzug und Vorfluter (auch: Tief) zum Sielbauwerk. Ein Sielbauwerk besteht in der Regel aus:

  1. dem von außen sichtbaren Sielgebäude,
  2. dem Antriebsraum und der Hubschützkammer (im Inneren des Sielgebäudes),
  3. der Sielkammer mit dessen Ein- und Auslaufbauwerken (Verbindungs"tunnel" zwischen Vorflut und See).
Sielbauwerk in Hooksiel, (Landseite)
Borssumer Siel in Emden, Wasserseite mit Blick auf die Ems

Die Sielkammer ist der eigentliche Durchlass des Wassers vom Binnenland zur See und führt unter dem Deich durch. Die Tore eines Sieles sind je nach Wasserstand geöffnet oder geschlossen. Somit kann Wasser aus dem Binnenland aufgestaut werden bzw. frei abfließen.

Bei Flut schließen sich die seeseitig angeordneten Tore eines Sieles automatisch durch den Druck des von See auflaufenden Wassers und öffnen sich wieder bei steigendem Innendruck, wenn bei eintretender Ebbe der Wasserstand des Flusses oder Meeres unter den Binnenwasserstand fällt. Die Tore werden in der Regel als Anschlagtore ausgeführt, jedoch existieren auch vereinzelt Stemmtore. Die Tore dienen der Deichsicherheit.

Als weitere Deichsicherheit ist in der Regel ein Hubschütz (= Verschlussvorrichtung im Wasserbau zur Regelung des Wasserdurchlaufs in offenen Wasserleitungen beziehungsweise zum Verschluss eines Wehres) aus Hartholz angeordnet, welches über die Schützkammer mit dem Schützraum verbunden ist und bedient wird.

Anstelle von Sielen werden auch Schöpfwerke verwendet, die das Wasser aus den Sielzügen außendeichs pumpen.

Rechtsgrundlage

Nach Art. 66 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, welche dem Deich- und Sielrecht angehören, vom bürgerlichen Recht unberührt. Rechtsgrundlage des Sielrechts ist also das jeweilige Landesrecht.

Literatur

  • Johannes Ey, in: Archäologische Denkmäler zwischen Weser und Ems Isensee 2000, ISBN 3-89598-752-2, S.177/9.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Siel – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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