Sicherheitsbehörde (Deutschland)

Sicherheitsbehörde (Deutschland)

In Deutschland ist der Begriff Sicherheitsbehörden, außer im Land Bayern, nicht gesetzlich definiert.

In Bayern versteht man darunter bestimmte Behörden, die der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit dienen (siehe Hauptartikel). Diese Behörden werden in anderen Ländern als Polizeibehörde (Baden-Württemberg, Sachsen), Ordnungsbehörde (Berlin, Nordrhein-Westfalen) oder Ordnungsamt (Hessen) bezeichnet.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Wort Sicherheitsbehörde aber für die Behörden verwendet, die öffentliche Sicherheit vor Gefahren schützen sollen. Sie wirken im Inland oder Ausland und sind sowohl repressiv (verfolgend) als auch präventiv (vorbeugend) tätig.

Sicherheitsbehörden im Sprachgebrauch sind:

Weitere sichheitsrelevante Behörden nach dem Haushaushaltsgesetz sind:

Von den genannten Behörden haben das Bundeskriminalamt und die Landespolizeien polizeiliche Befugnisse. Die Landesbehörden für Verfassungsschutz, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst haben keinerlei dieser Befugnisse. Sie sind als Nachrichtendienst vorbeugend tätig und dienen damit der Informationsbeschaffung und -auswertung in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen. Für das Bundesamt für Verfassungsschutz sind die Einschränkungen u.a. in § 2 Abs. 1 Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG) (Verbot der Angliederung an eine polizeiliche Einrichtung) und § 8 Abs. 3 BVerfSchG (Verbot des Ersuchens um polizeiliche Amtshilfe für Maßnahmen zu denen das Amts selbst nicht berechtigt ist). Die Länder haben für ihren Bereich ähnliche Regelungen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird in erster Linie beratend für Behörden, Unternehmen und Bürger auf dem Gebiet der Verschlüsselung, des Computerschutzes und ähnlichen Bereichen tätig.

Eine Zusammenarbeit der deutschen Sicherheitsbehörden wird wegen extremistischen und terroristischen Gefahren, insbesondere durch den Islamismus, von einigen Seiten für dringend erforderlich erachtet. Dafür wurde eigens das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum gegründet, in dem etwa 160 Spezialisten der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder in engem Schulterschluss kooperieren. Kritiker dieses Zentrums sehen die Gefahr einer Vermischung von Polizei- und Verfassungsschutzaufgaben. Die Trennung wurde wegen der schlechten Erfahrungen durch Machtfülle und Willkür der politischen Polizei (besonders Geheime Staatspolizei) zwischen 1933 und 1945 in Deutschland eingeführt.

Sicherheitsbehörden in den Ländern

(unvollständig)

Land und Bezeichnung der Sicherheitsbehörde im Landesgesetz oberste Behörde zentrale Behörden Mittelbehörden untere Behörden
Baden-Württemberg, Polizeibehörden Innenministerium, zuständiges Fachministerium (oberste Polizeibehörde) Regierungspräsidien (Landespolizeibehörden) untere Verwaltungsbehörde als Kreispolizeibehörde (Landkreise, Stadtkreise, Große Kreisstädte, Verwaltungsgemeinschaft), Gemeinde als Ortspolizeibehörde
Bayern, Sicherheitsbehörden Staatsministerium des Innern Regierungen Landratsämter, Verwaltungsgemeinschaften, kreisfreie Gemeinden,Gemeinden
Nordrhein-Westfalen Innenministerium (oberste Polizeibehörde) Landeskriminalamt (LKA), Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD NRW), Landesamt für Ausbildung, Fortbildung, und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) Kreispolizeibehörden, Polizeipräsidien (47 seit der POG-Reform vom 1. Januar 2007)

Siehe auch

Quellen

  1. http://www.presseportal.de/pm/41722/1716656/thw_bundesvereinigung_e_v

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