Bacchanalium

Bacchanalium
Auguste Léveque Bacchanalien

Die Bacchanalien (von lat. Bacchanalibus), die Bacchusfeste im antiken Rom, waren Feierlichkeiten, die von den Bacchanten und Bacchantinnen oft mit wildester Ausgelassenheit zelebriert wurden.

Das Fest wurde bereits seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. gefeiert und fand jährlich am 16. und 17. März am Hügel Aventin in Rom statt.

Inhaltsverzeichnis

Herkunft und Ablauf

Die römischen Bacchanalien waren aber ursprünglich kein römisches Ereignis; vielmehr entspricht Bacchus weitgehend dem griechischen Weingott Dionysos und die Bacchanalien den Dionysien, welche zumeist im März zu Beginn der neuen Vegetationsperiode stattfanden.

Die Römer dieser Zeit waren von strengen moralischen Vorstellungen geprägt und wehrten sich deshalb umso mehr, als die griechische Kultur immer mehr Einfluss auf die römische nahm. Die Aufnahme der ausländischen Anschauungen war für sie ein Sittenverderbnis und eine Verletzung des römischen Nationalstolzes. Rom war gekränkt und fühlte sich machtlos der immer stärker werdenden Abhängigkeit von der griechischen Kultur gegenüber. Dies hatte verächtliche Äußerungen der griechischen Bevölkerung im Römischen Reiche gegenüber zur Folge; so war zum Beispiel "Graeculi" (Griechlein) ein weit verbreitetes Schimpfwort.[1]

Ein wesentlicher Grund für die Exzesse der Bacchanalien war die Kombination großer Mengen Alkohol mit psychedelischen Substanzen wie halluzinogenen Pilzen und sogar Tollkirschen. Hinzu kam, dass der Mummenschanz der Bacchanalien eine zusätzliche enthemmende Wirkung hatte. So beschreibt Euripides in "Bacchae" die Teilnehmer als Zecher, die sich Felle und Häute überstreifen und Tierrollen übernehmen. Das Ritual hat in dieser Form starke Ähnlichkeiten mit schamanischen Traditionen.

Die Durchführung der Bacchanalien spiegelt einige Merkmale der römischen Religion zu dieser Zeit wider. Die aktive Teilnahme an der Religion stand im Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses.

Bacchanalienskandal 186. v. Chr.

Im 2. Jahrhundert v. Chr. steigerten sich die Bacchanalien zu ausgelassenen, zügellosen Orgien, die im Jahre 186 v. Chr. schließlich durch den Senatus Consultum de Bacchanalibus, den „Senatsbeschluss über die Bacchanalien“, als der erste religiöse Skandal streng reglementiert wurden. Nach Berichten des Geschichtsschreibers Flavius und Titus Livius wurde der Skandal durch den Konsul Spurius Postumius Albinus aufgedeckt. Insgesamt wurden 7000 Frauen und Männer hingerichtet und die Bacchanalien in der Folge verboten.

Die Inschrift von Tiriolo (186 v. Chr.) stellt den Senatsbeschluss über die Bacchanalien dar, die Verbote bezüglich dieser Zusammenkünfte enthält. Hier wird deutlich, dass die Konsuln des römischen Staates das Bacchanalienverfahren als einen staatsbedrohlichen Verein ansahen und diesem somit alle Vereinsrechte, wie die Wahl eines Vorstehers oder die Gründung einer Vereinskasse, abgesprochen haben. Der römische Senat übernahm somit die vollständige Kontrolle.

Inschrift von Tiriolo

Quintus Marcius, Sohn des Lucius (und) Spurius Postumius, Sohn des Lucius, beriefen als Konsuln den Senat ein an den Nonen des Oktober (7. Okt. 186 v. Chr.) beim Tempel der Bellona. Protokoll führten Marcus Claudius, Sohn des Marcus, Lucius Valerius, Sohn des Publius (und) Quintus Minucius, Sohn des Caius.
Bezüglich der Bacchanalienfeiern beschlossen sie folgende Proklamation für die (mit Rom) Verbündeten: Niemand von ihnen darf (einen Platz für) ein Bacchanal haben. Sollte es Personen geben, die erklären, (einen Platz für) ein Bacchanal nötig zu haben, müssen sie zum Stadtprätor nach Rom kommen, und nach ihrer Anhörung soll unser Senat darüber entscheiden in Anwesenheit von mindestens 100 Senatoren bei dieser Verhandlung. Unter die Bacchen darf sich kein Mensch mischen, (weder) ein römischer Bürger latinischen Rechts, noch einer der Bundesgenossen, falls sie nicht (zuvor) den Stadtprätor aufsuchen und von ihm Erlaubnis dazu erhalten mit Billigung des Senats in Anwesenheit von mindestens 100 Senatoren bei der Verhandlung. (Dies haben die Senatoren) beschlossen. Kein Mann darf Priester sein; kein Mann und keine Frau darf Vorsteher(in) sein; keiner von ihnen darf eine gemeinsame Kasse führen; weder einen (geschäftsführenden) Beamten, noch einen Stellvertreter, sei er männlich oder weiblich, darf jemand bestellen. Fortan dürfen sie untereinander weder durch Schwur, noch durch Gelöbnis, weder durch Vertrag, noch durch eine Zusage verbinden, noch sich gegenseitig das Wort geben. Niemand darf die Rituale im Geheimen durchführen, noch darf jemand die Rituale auf öffentlichem oder privatem Boden, noch außerhalb der Stadt stattfinden lassen, falls er nicht (zuvor) zum Stadtprätor geht und dieser die Genehmigung erteilt mit Billigung des Senats in Anwesenheit von mindestens 100 Senatoren bei der Verhandlung. (Dies haben die Senatoren) beschlossen. Mehr als fünf Personen insgesamt, Männer und Frauen, dürfen keine Rituale veranstalten, noch dürfen unter ihnen mehr als zwei Männer (bzw.) mehr als drei Frauen (an den Ritualen) teilnehmen ohne (entsprechende) Genehmigung durch den Stadtprätor und den Senat, wie oben ausgeführt.
Dies sollt ihr in der (Volks-)Versammlung verkünden an mindestens drei Markttagen und den Senatsbeschluss zur Kenntnis nehmen mit folgendem Inhalt: Wenn jemand gegen die oben ausgeführten Bestimmungen verstößt, soll ihm der Kapitalprozeß gemacht werden, (wie die Senatoren) beschlossen (haben). Und dies sollt ihr auf eine Bronzetafel gravieren – so hielt es der Senat für angemessen – und diese anbringen lassen, wo sie am besten zur Kenntnis genommen werden kann. Und die (Plätze für) Bacchanalien sollen, falls es welche gibt – ausgenommen es läge ein religiöser Hintergrund vor – so wie oben ausgeführt, innerhalb von 10 Tagen, nachdem euch diese Schriftstücke übergeben worden sind, beseitigt werden. (Von zweiter Hand?) Auf dem Gebiet von Teura (Terina?).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Titus Livius, ab urbe condita, 39, 8-19; Alfred Heuß, Römische Geschichte, 2. Auflage, Braunschweig 1964, S. 126.

Weblinks


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