Sekundogenitur

Sekundogenitur

Die Sekundogenitur (von lat. secundus „folgend, zweiter“ und genitus „geboren“) ist die vom Zweitgeborenen oder einem weiteren Nachgeborenen eines adeligen Hauses begründete Nebenlinie. Es handelt sich um eine besondere Form der Erbteilung, die dem Nachgeborenen mehr Besitz und Prestige zukommen lässt als bei der normalen Abfindung. Die Gründung einer Nebenlinie ist möglich, falls nicht Primogenitur geübt wird.

Oft regelt ein Hausgesetz die Gründung einer Sekundogenitur, ihre Ausstattung (materiell, auch mit Territorium, meist weit geringer als die Hauptlinie) und ihr Verhältnis zur Hauptlinie (Nebenlinie bleibt oft rechtlich abhängig). Beispiele: Testament Johann Georgs I. von Sachsen, 1651 und Freundbrüderlicher Hauptvergleich von 1657.

Zu unterscheiden ist die Sekundogenitur von einer Landesteilung, bei der zwei oder mehr selbständige, weitgehend voneinander unabhängige Territorien entstehen. Beispiel: Teilung Hessens unter den Söhnen Landgraf Philipps des Großmütigen, 1567. Die Übergänge sind allerdings fließend.

Sekundogenituren waren u.a.:


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  • Sekundogenitūr — (lat.), Vermögensmasse, die zur Ausstattung der zweiten Linie einer Familie des hohen Adels bestimmt ist, zum Ersatz dafür, daß das eigentliche Hausvermögen (Fideikommiß, Stammgut) der ersten Linie (Primogenitur) vorbehalten bleibt; auch… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sekundogenitur — Sekundogenitūr (lat.), im Privatfürstenrecht und Familienrecht des hohen Adels, im Gegensatz zur Primogenitur (s.d.), die dem Zweitgeborenen (Secundogenitus) zustehenden Herrschafts und Vermögensteile …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Sekundogenitur — Se|kun|do|ge|ni|tur 〈f. 20〉 Ggs Primogenitur 1. Nachfolge u. Erbrecht des zweitgeborenen Sohnes 2. Gebiet u. Besitztum, für die dieses Recht gilt, als Ersatz für das Stammgut [<lat. secundus „folgend, zweiter“ + genitus „geboren“, Part. Perf.… …   Universal-Lexikon

  • Sekundogenitur (Dresden) — Die Sekundogenitur (Bildmitte) im Gebäudeensemble der Brühlschen Terrasse Die Sekundogenitur ist ein historisches Gebäude in der Innenstadt von Dresden. Inhaltsverzeichnis 1 …   Deutsch Wikipedia

  • Sekundogenitur — Se|kun|do|ge|ni|tur 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. Erbfolge des zweitgeborenen Sohnes; Ggs.: Primogenitur 2. Gebiet u. Besitztum, für die dieses Recht galt, als Ersatz für das Stammgut [Etym.: <lat. secundus »folgend, zweiter« + genitus »geboren«,… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Sekundogenitur — Se|kun|do|ge|ni|tur die; , en <zu lat. secundo »zweitens« u. genitura »Geburt«> Besitz[recht] des zweitgeborenen Sohnes u. seiner Linie in Fürstenhäusern; vgl. ↑Primogenitur …   Das große Fremdwörterbuch

  • Sekundogenitur — Se|kun|do|ge|ni|tur, die; , en (früher für Besitz[recht] des zweitgeborenen Sohnes) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Palais der Sekundogenitur — Das Palais der Sekundogenitur (auch Prinz Georg Palais, Palais Zinzendorffstraße oder auch Prinzenpalais) war ein Wohnpalais im Park der Sekundogenitur, einem Teil des heutigen Blüherparks in Dresden. Es stand an der Langen Gasse 24, der späteren …   Deutsch Wikipedia

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  • Lodron — ist eine Adelsfamilie italienischen Ursprungs, die im 16. und 17. Jahrhundert auch im deutschen Sprachraum Fuß fasste. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines und älteste Zeit 2 Die Linie von Vallagarina (dem Lagertal), oder von Castelnuovo Castellano 2 …   Deutsch Wikipedia

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