Seine Königliche Hoheit

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Die Anrede ist die Bezeichnung, mit der man eine Person oder Personengruppe anredet, d. h. über die Sprache sozialen Kontakt zu ihr herstellt und aufrecht erhält. Sie besteht in der Regel aus Namen und Namenszusatz (z. B. Berufstitel) oder einem von beiden. An die Stelle von Namen können auch Pronomen der 2. Person Singular (du) oder 3. Person Plural (Sie) treten. Zu den Namenszusätzen rechnet man auch Ausdrücke der Wertschätzung („sehr geehrte Frau …“). Der Gebrauch von Namenszusätzen unterliegt gesellschaftlichen Regeln, die sich bei der mündlichen und schriftlichen Anrede teilweise unterscheiden. Die korrekte Anrede gesellschaftlich hochstehender Personen ist häufig protokollarisch geregelt.

Während in hierarchischen Organisationen (beispielsweise der Armee) oder nichtdemokratischen Staaten Anreden fest vorgeschrieben sind, sind Anreden in einer Demokratie meist nur eine reine Höflichkeitsbekundung, die manchmal auch Respekt vor den Leistungen des Erwerbs eines akademischen Grades oder eines Amtes zollt. In der Korrespondenz sind die Anreden enger an die Gepflogenheiten gebunden als bei der mündlichen Kommunikation. Die Anrede und Begrüßung ist vor allem auch als Eingangsformel und Einleitung bei Reden üblich.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Die Anrede in feudalistischen oder diktatorischen Staaten wurde zur sprachlichen Vermittlung von Rängen und Funktionen, aber auch zur Festigung von Macht benutzt (z. B. Fürst, Graf, Führer, Generalsekretär, Herr). Im Gegensatz dazu steht eine einheitliche Anrede für jedes Mitglied für den Versuch, die Gleichberechtigung aller Menschen darzustellen (Bürger, Genosse, Herr/Frau). Die zwangsweise Anrede "Genosse" für die Soldaten der Nationalen Volksarmee der DDR drückte auch ihre Unterordnung unter die sozialistische Diktatur aus. Mit der Anrede können früher wie heute subtile Botschaften übermittelt werden (beispielsweise Frau Merkel und Frau Bundeskanzler, oder Der Minister für Volksbildung Margot Honecker). In Österreich ist die Benutzung von akademischen oder Ämtertiteln in der Anrede fast schon Pflicht, in Deutschland eher nur eine Üblichkeit.

Adelstitel sind in Österreich seit dem Ende des ersten Weltkrieges abgeschafft, in Deutschland sind sie Teil des Nachnamens. Die Anrede unterscheidet sich von der Begrüßungsformel, die wiederum Unterschiede in der mündlichen sowie der brieflichen Benutzung aufweist (z. B. Hallo, Sehr geehrte Damen und Herren usw; siehe auch Honorificum). Gewöhnliche Anschreiben unter Behörden enthalten keinerlei Anrede oder Schlussformel.

Bei der Anrede wird auf die Doppeldeklination verzichtet, d. h. in Verbindung mit „Frau“ wird die männliche Form verwendet („Bundeskanzlerin Merkel“, jedoch „Frau Bundeskanzler Merkel“).

Anreden in Deutschland und Österreich

Politik

Bei der Anrede von Trägern öffentlicher Ämter und Funktionen wird in der Regel einfach ein Herr bzw. Frau vor den Titel oder die Amtsbezeichnung gesetzt, jedoch ohne Nennung des Nachnamens. Üblicherweise wird der Name im Schriftverkehr nur in der Postanschrift genannt.

Die Inhaber hoher öffentlicher Ämter ausländischer Staaten (in der Regel Staatsoberhäupter, sofern diese nicht Monarchen sind und deshalb Anrecht auf eine andere Anrede haben, Regierungschefs und sonstige Mitglieder der Regierung) erhalten zumindest im schriftlichen Gebrauch ebenfalls oft den Exzellenzentitel. Gleiches gilt für deutsche Amtsträger, soweit sie ein Ausländer anschreibt (ein Franzose könnte also einen Brief an „Seine Exzellenz den Herrn Bundespräsidenten“ richten, ein Deutscher schreibt nur „Herr Bundespräsident“). Dabei gilt es zu bedenken, dass das Richten eines Schreibens an ein fremdes Staatsoberhaupt ein Vorrecht anderer Staatsoberhäupter ist. Will man an ein fremdes Staatsoberhaupt schreiben, so richtet man dieses an den Büroleiter oder Sekretär mit der Bitte, den Inhalt dem Staatsoberhaupt vorzutragen oder das zweite Schreiben, das man verfasst hat, dem Staatsoberhaupt vorzulegen.

Einen ehemaligen Amtsträger nennt man zum Beispiel einen Altbundespräsidenten, allerdings nicht in der Anrede. Hier ist auch der ehemalige Bundespräsident „Herr Bundespräsident“.

Gericht

Vorsitzende Richter werden vor Gericht in Deutschland als Herr Vorsitzender bzw. Frau Vorsitzende, in Österreich als Herr bzw. Frau Rat (am Obersten Gerichtshof: Herr bzw. Frau Hofrat) angesprochen.

  • Herr/Frau Staatsanwalt/Staatsanwältin
  • Herr Vorsitzender, Frau Vorsitzende. Die Anrede „Euer Ehren” ist eine Übersetzung des englischen Your hono(u)r und fand vor allem durch Filme und Fernsehserien Eingang in die deutsche Sprache. Gegenüber deutschsprachigen Gerichten ist die Anrede „Euer Ehren” jedoch nicht üblich.[1] Durchaus üblich ist allerdings jedenfalls im Rahmen eines Schlussplädoyers bei Strafsachen einzuleiten mit der Anrede "Hohes Gericht".
  • Herr/Frau Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (auch: Herr Anwalt/Frau Anwältin)
  • Herr/Frau Verteidiger/Verteidigerin
  • Herr Polizist oder Herr Wachtmeister (je nach Dienstgrad) – in Deutschland nicht mehr üblich

Wissenschaft

Akademische Titel werden in der direkten Anrede (schriftlich oder mündlich) nicht „gehäuft“, es heißt also Frau Professorin XYZ, nicht Frau Professor Doktor XYZ. In Anschriften werden alle Titel vor dem Namen genannt (Herr Prof. Dr. med. XYZ). In der schriftlichen Anrede im Brief wird nicht abgekürzt (Sehr geehrte Frau Professorin XYZ).

Gleichrangige benutzen in der Anrede in aller Regel nicht den Titel. Innerhalb des gleichen Fachgebietes ist auch Herr/Frau Kollege(in) als Anrede möglich.

An Hochschulen:

  • Herr/Frau Professor oder Frau Professorin, letztere Version hat sich nicht überall durchgesetzt, ist aber im offiziellen Sprachgebrauch die korrekte Form.
  • Herr/Frau Doktor
  • vgl. auch Magnifizenz für den Rektor und Spektabilität für den Dekan

Wirtschaft

Diplomatisches Corps

(gemäß Internationalem Protokoll)

Titel, Rangbezeichnung persönliche Anrede
Botschafter eines anderen Staates Exzellenz (Mehrzahl: Exzellenzen)
Botschafter des eigenen Staates (Deutschland) Herr Botschafter (Mehrzahl: Botschafter)
Apostolischer Nuntius Hochwürdigste Exzellenz oder Eure Hochwürdigste Exzellenz (da ein Apostolischer Nuntius immer auch ein Erzbischof ist)
Gesandter Herr Gesandter / Frau Gesandte
Botschaftsrat, Gesandtschaftsrat Herr/Frau Botschaftsrat (Gesandtschaftsrat usw.)
Botschaftssekretär, Gesandtschaftssekretär Herr/Frau Botschaftssekretär/-in, Gesandtschaftssekretär/-in
Generalkonsul, Konsul Herr/Frau Generalkonsul/in, Herr/Frau Konsul/in (eines anderen Staates auch: Exzellenz)

Nur der Botschafter eines ausländischen Staates hat Anrecht auf die Anrede „Exzellenz“. Trifft man im Ausland den Botschafter seines eigenen Landes, so lautet die Anrede „Herr Botschafter“ respektive „Frau Botschafterin“.

Militär

Deutschland

Bundeswehr

Bei der Bundeswehr besteht die Anrede für Soldaten aus „Herr“ beziehungsweise „Frau“ plus dem Dienstgrad, für zivile Angestellte der Bundeswehr richtet sich die Anrede „nach den gesellschaftlichen Gepflogenheiten“. Militärische Dienstgrade nehmen niemals die feminine Form an. Eine Unterscheidung der Dienstgrade zwischen Frau und Mann in Form eines angehängten „(w)“ ist nicht vorgesehen. Dies ist lediglich bei Beschriftungen von Unterkünften gebräuchlich, leidet aber unter einer truppenalltäglichen Verallgemeinerung.

Beispiele

Ausnahmen

  • Alle Generale und Admirale werden immer mit „Herr/Frau General“ bzw. „Herr/Frau Admiral“ angesprochen.
  • Sanitätsoffiziere im Generalsrang werden immer mit „Herr/Frau Generalarzt“ angesprochen, Marine-Sanitätsoffiziere im Admiralsrang entsprechend mit „Herr/Frau Admiralarzt“.
  • Alle Stabsoffiziere der Marine (Korvettenkapitän, Fregattenkapitän und Kapitän zur See) werden mit „Herr/Frau Kapitän“ angeredet.
  • Kapitänleutnante werden traditionell mit „Herr/Frau Kaleu“ angeredet
  • Bei Marinedienstgraden, die den Zusatz „zur See“ („z.S.“, beispielsweise „Leutnant z.S.“) enthalten, wird dieser in der direkten Anrede weggelassen.
  • Dienstgradzusätze, die die Laufbahn anzeigen, werden in der mündlichen, nicht aber in der schriftlichen Anrede weggelassen. Beispiele hierfür sind Offizieranwärter („OA“), Unteroffizieranwärter („UA“), Feldwebelanwärter („FA“), Bootsmannanwärter („BA“) und mit bestandenem Lehrgang („mbL“)
  • Der Name kann, muss aber nicht zugefügt werden.
  • Beim Heer kann auch die Anrede mit der Funktion erfolgen („Schirrmeister“, „Richtschütze“).

Nationale Volksarmee der DDR

Bei der Nationalen Volksarmee der DDR bestand die Anrede für Vorgesetzte und Dienstgradhöhere aus „Genosse/Genossin“ und Dienstgrad beziehungsweise bei Zivilangestellten aus „Genosse/Genossin“ und Name.

Beispiele

Unterstellte und Dienstgradniedere waren mit Dienstgrad und Name anzusprechen oder wie oben angeführt mit „Genosse/Genossin" und Dienstgrad.

Beispiele

  • Soldat Müller
  • Unteroffizier Schmidt

In der Wendezeit 1990 wurde die Anrede in „Herr/Frau“ und Dienstgrad geändert.

Schweiz

In der Schweizer Armee wird die Anrede „Herr“ oder „Frau“ vor dem Grad nicht verwendet. Es heißt also beispielsweise "Major" und nicht "Herr Major".

Großbritannien und USA

In den (anglo-)anglikanischen Streitkräften werden Vorgesetzte in der mündlichen Kommunikation mit dem Dienstgrad und nachfolgendem „Sir“, z. B. „General Sir“, angesprochen.

Kirche

Römisch-katholische Kirche

Titel, Rangbezeichnung persönliche Anrede nach Protokoll
Papst Eure Heiligkeit oder Heiliger Vater (für Katholiken)
Patriarch der katholischen Armenier Eure Seligkeit
Patriarch der Maroniten, der Melkiten, der syrischen Kirche und von Jerusalem Eure Seligkeit
Kardinal Eure Eminenz, Hochwürdigste Eminenz
Bischof, Erzbischof, Titularbischof (Weihbischof) Eure (Hochwürdigste) Exzellenz bzw. (Erz-)Bischöfliche Gnaden (letzteres findet keine Verwendung mehr) – im vollen Titel „Seine Exzellenz der Hochwürdigste Herr Bischof“
Apostolischer Protonotar und Ehrenprälat Seiner Heiligkeit Hochwürdigster Herr Prälat
Kaplan Seiner Heiligkeit Monsignore (Monsignore (deutsch: etwa Gnädiger Herr) ist die italienische Anrede für alle Prälaten bis zum Erzbischof)
Abt Hochwürdigster Herr Abt (in Österreich auch: Herr Prälat) bzw. Hochwürdigster Vater Abt; Euer Gnaden
Priester (Welt- und Ordenspriester) Hochwürden, Hochwürdiger Herr Pfarrer/Pater/Abbé
Diakon Hochehrwürden, Hochehrwürdiger Herr, seit dem zweiten Vatikanischen Konzil wie bei Priester: Hochwürden bzw. Hochwürdiger Herr.
Subdiakon (nach der Liturgiereform abgeschafft) Wohlehrwürden, Wohlehrwürdiger Herr
Äbtissin Hochwürdige Frau Äbtissin bzw. Hochwürdige Mutter Äbtissin
Nonne Ehrwürdige Schwester
Laienbruder und Novize Ehrwürdiger Bruder, Ehrwürdiger Herr, Ehrwürden

Die Anrede „Heiliger Vater“ für den Papst wird dabei von Katholiken, „Eure Heiligkeit“ von Nichtkatholiken bevorzugt.

Anreden außerhalb der Katholischen Kirche und von Würdenträgern anderer Religionen:

Die Anrede „Heiligkeit“ wird zum Beispiel auch für folgende kirchliche Würdenträger gebraucht: der Patriarch von Moskau und ganz Russland (Russisch-Orthodoxe Kirche), der serbische Patriarch (Serbisch-Orthodoxe Kirche), der Patriarch der Bulgarisch-Orthodoxen Kirche, der höchste Patriarch und Katholikos aller Armenier und der Katholikos des Heiligen Stuhls des Großen Hauses von Kilikien (beide Armenische Kirche), der Papst der Kopten, der Fürstpatriarch von Antiochien und dem ganzen Osten (Universale Syrisch-Orthodoxe Kirche) und der Katholikos-Patriarch der Kirche des Ostens (Apostolische Katholisch Assyrische Kirche des Ostens). Schließlich wird auch der Dalai Lama mit Heiligkeit angesprochen.

Der Ökumenische Patriarch wird mit „Euer Allheiligkeit“ angesprochen.

Die Anrede „Euer Seligkeit“ erfahren der Papst und Patriarch von Alexandria und ganz Afrika (Patriarchat von Alexandria), die Patriarchen von Antiochia), der Erzbischof von Athen und ganz Griechenland (Griechisch-Orthodoxe Kirche) und die Armenischen Patriarchen von Jerusalem und Konstantinopel (Armenische Apostolische Kirche).

Das Oberhaupt der Georgisch-Orthodoxen Kirche, der Erzbischof von Mzcheta-Tiflis und Katholikos-Patriarch von ganz Georgien, wird schließlich mit „Euer Heiligkeit und Seligkeit“ angesprochen.

In den orthodoxen Kirchen bzw. den christlichen Kirchen mit byzantinischen Ritus wird der Bischof oftmals mit Vladika angesprochen. Vladika bedeutet Gebieter und wurde im slawischen Kulturkreis auch als Anrede für Adlige gebraucht.

Ferner wird der Titel Hochwürden außerhalb der katholischen Kirche in Form von Reverend im angelsächsischen Sprachraum für einen Prediger verwendet

Weitere Kirchen

Bei der Anrede von Würdenträgern der evangelischen Kirche und der jüdischen Gemeinde wird in der Regel einfach ein Herr bzw. Frau vor den Titel oder die Amtsbezeichnung gesetzt, jedoch ohne Nennung des Nachnamens. Üblicherweise wird der Name im Schriftverkehr nur in der Postanschrift genannt.

Adelstitel in Deutschland

Ehemalige Titel, Rangbezeichnung persönliche Anrede
Prinz, Herzog, Fürst, Graf Prinz (von) … etc.; nicht Herr Prinz.
Freiherr/Freifrau/Freifräulein Baron (von) … oder Herr/Frau (von) …, nicht Herr Baron.
niedriger Adel Hochwohlgeboren
übriger ehemaliger Adel Herr/Frau von …, Frau von …

Auf Anreden wie „Durchlaucht“ sowie Anrede in der dritten Person besteht in Deutschland kein Anspruch mehr. Ehemalige Adelstitel sind seit 1919 fester Bestandteil des bürgerlichen Nachnamens. Die Betroffenen konnten sich entscheiden, ob und welchen Zusatz sie in den Nachnamen aufnehmen wollten. Wer sich z. B. für „Freiherr von und zu Sachsenhausen“ entschied, muss diesen Nachnamen auch weiterhin zumindest im amtlichen Verkehr verwenden, außer man beantragt eine Namensänderung. Soweit Anreden wie „Baron“ oder „Prinzessin“ heute noch verwendet werden, haben sie reinen Höflichkeitscharakter.

Früher galt: Bei der persönlichen Anrede des Freiherrn (Baron) und Grafen entfiel das „von“ bzw. das „zu“. Beispiel „Graf Lambsdorff“. In der schriftlichen Anrede spielte die Hierarchie eine entscheidende Rolle. Abwärts wie seitwärts in der Hierarchie entfielen grundsätzlich in der persönlichen Anrede alle Zusätze wie „von“, häufig aber auch die Titel selbst. Ein Graf, beispielsweise „Graf Lambsdorff“, wurde einem anderen gleich- oder höhergestelltem Adeligen als „Otto Lambsdorff“ vorgestellt. In der schriftlichen Anrede wurde allgemein nicht von der formalen Form abgewichen. Fürsten und Herzöge wurden allgemein als gleichrangig eingestuft, wobei die Frage nach dem Haus eine Rolle spielte.

Umgang mit Adelstiteln heutzutage

Der Namensbestandteil „von“

  • Beispiel: Friedrich von Sachsenhausen
Briefanschrift Herrn Friedrich von Sachsenhausen
Briefanrede Sehr geehrter Herr von Sachsenhausen
Karteiname (lexikalischer Name) Sachsenhausen, von (unter „S“), in amtlichen Registern: von Sachsenhausen (unter „V“)
Anrede Herr von Sachsenhausen
Gästeliste Herr Friedrich von Sachsenhausen

Umgang mit Personen, die ein ehemaliges Adelsprädikat im Namen haben (Beispiel „Freiherr“)

Adelsprädikate sind seit 1919 abgeschafft, aber weiterhin Bestandteil des Familiennamens. Daher steht heute der Vorname vor dem ehemaligen Adelstitel, nicht – wie früher – danach.

Da „Freiherr von Sachsenhausen“ rechtlich gesehen der Familienname ist, wäre es theoretisch korrekt, „Herr Freiherr von Sachsenhausen“ sowie „Frau Freiherr von Sachsenhausen“ zu sagen oder schreiben, da Nachnamen nicht dekliniert werden. Bei den ehemaligen Prädikaten (Graf, Gräfin, Freiherr, Freifrau, usw.) wird allerdings von den Standesämtern bei Frauen die entsprechende weibliche Bezeichnung eingetragen; der Nachname lautet somit z. B. „Freifrau von Sachsenhausen“ oder „Freiin von Sachsenhausen“ (die Freiin ist die noch unverheiratete Tochter eines Freiherrn). Dabei verschwindet die Form für die unverheiratete Tochter (Freiin), welche bürgerlich dem abgeschafften „Fräulein“ entspricht, erst allmählich. Dies ist aber nicht bei allen Adelsprädikaten gleich:

  • Fürst – Fürstin – Prinzessin (üblich)
  • Herzog – Herzogin – Prinzessin (unüblich)
  • Graf – Gräfin – Comtesse (unüblich)
  • Baron – Baronin – Baroness (üblich)
  • Freiherr – Freifrau – Freiin (noch üblich)

In der mündlichen Anrede sind besondere Ehrbezeichnungen außerhalb ganz spezieller Kreise unüblich geworden. Eine rechtliche Grundlage haben sie seit 1919 nicht mehr. Diese Ehrbezeichnungen sind:

  • Fürsten und Herzoge aus ehemals regierenden Häusern – Königliche Hoheit (Abk: SKH - Seine Königliche Hoheit)
  • alle übrigen Fürsten und Herzoge: Durchlaucht
  • Graf – Erlaucht (nur für Angehörige bestimmter Grafenhäuser, alle anderen - Hochgeboren)
  • Barone und Freiherren – Hochwohlgeboren

Einzig in der Briefanrede haben diese Ehrbezeichnungen noch eine relevante Verbreitung, sie werden dann abgekürzt, z. B. bei einem Fürsten aus regierendem Hause: SKH (Seine Köngigliche Hoheit) oder bei einer Baronin: IH (Ihre Hochwohlgeborene).

Da Adelsprädikate entgegen ihrer Einordnung als Namensbestandteile in der Praxis doch dekliniert werden, erscheint es umständlich, redundant und schwerfällig, vor ein das Geschlecht bereits anzeigendes Adelsprädikat noch ein „Herr“ oder ein „Frau“ zu setzen, obwohl dies eigentlich korrekt wäre. Darüber hinaus war die Anrede „Herr“ plus „Adelsprädikat“ in früheren Zeiten diejenige, die von Bediensteten zu verwenden war. Schon aus diesem Grund konnte sich diese Anrede in der bürgerlichen Gesellschaft nach Abschaffung der Adelstitel nicht durchsetzen. Üblich ist es heute, die Anrede „Herr“ oder „Frau“ einfach wegzulassen. Dies gilt nicht für Freiherren und Freifrauen, diese Adelsprädikate werden nicht gesprochen und entweder umgewandelt in Baronin und Baron (unüblich) oder schlicht durch die Anrede als „Herr“ oder „Frau“ ersetzt. Bei der Anrede einer weiblichen Trägerin eines Adelsprädikates ist es nicht unüblich, den Nachnamen ganz wegzulassen.

Beispiele: Ein Graf von XY wird üblicherweise nicht korrekt als „Herr Graf von XY“, sondern als „Graf XY“ angesprochen, seine Frau entweder als „Gräfin XY“ oder traditioneller sogar nur als „Gräfin“.

In der Briefanschrift ist es heute falsch, das Adelsprädikat an den Anfang zu stellen. Dies wäre nur korrekt, wenn es sich noch um Titel handeln würde. Es heißt richtig also nicht „Graf Maximilian von XY“, sondern „Maximilian Graf von XY“, wobei auch in der Briefanschrift die Anrede „Frau“ oder „Herr“ üblicherweise weggelassen werden.

Da Ehrbezeichnungen in der Briefanrede ebenso unüblich sind wie in der gesprochenen Anrede und für das Weglassen des zum Namen gehörenden Bestandteils „von“, wie etwa eine Sprecherleichterung oder eine Zeitersparnis, gibt, lautet hier die übliche Anrede: „Sehr geehrter Graf von XY“. Die Anrede „Frau“ oder „Herr“ wird auch in diesem Fall üblicherweise weggelassen.

Wenn Menschen adliger Herkunft unter sich sind, werden Adelsprädikate noch weitergehend weggelassen. Das „von“ wird dann grundsätzlich und andere Adelsprädikate auf gleicher Ebene oder nach unten ebenfalls weggelassen. Hier gilt dann einzig die Rangfolge der Adelsprädikate und nicht etwa die reale Rangfolge aufgrund von Status in der Gesellschaft oder Alter.

Auf Briefumschlägen werden auch heute noch teilweise Kürzel wie „I.H.“ (Ihre Hochwohlgeborene) oder „S.H.“ (Seine Hochwohlgeboren) verwendet, wodurch sich der Absender als kenntnisreich in Adelsfragen zeigt.

Beispiel

  • S.H.
  • Friedrich Freiherr von Sachsenhausen
  • Beispielstraße 1
  • 12345 Beispielort

Der Name: Friedrich Freiherr von Sachsenhausen bzw.: Friederike Freifrau von Sachsenhausen

Briefanschrift Friedrich Freiherr von Sachsenhausen

Friederike Freifrau von Sachsenhausen (wenn verheiratet)

Friederike Freiin von Sachsenhausen (wenn unverheiratet)

Briefanrede Sehr geehrter Freiherr von Sachsenhausen

Sehr geehrte Freifrau von Sachsenhausen

Sehr geehrte Freiin von Sachsenhausen

Karteiname Sachsenhausen, Freiherr von oder Freiherr von Sachsenhausen (zwingend in amtlichen Registern)

Sachsenhausen, Freifrau von oder Freifrau von Sachsenhausen (zwingend in amtlichen Registern)

Anrede Baron (von) Sachsenhausen oder Herr von Sachsenhausen

Baronin (von) Sachsenhausen oder Frau von Sachsenhausen (wenn verheiratet)

Baroness (von) Sachsenhausen oder Frau von Sachsenhausen (wenn unverheiratet)

Fremdvorstellung Baron Sachsenhausen, unter Standesgenossen: Friedrich Sachsenhausen

Baronin Sachsenhausen, unter Standesgenossen: Friederike Sachsenhausen (wenn verheiratet)

Baroness (von) Sachsenhausen oder Frau von Sachsenhausen (wenn unverheiratet)

Ausländische Adelshäuser

(Abweichungen werden jeweils von Staats- bzw. Hausprotokoll geregelt)

Titel, Rangbezeichnung persönliche Anrede
Kaiser Kaiserliche Majestät oder Majestät
König Majestät
Prinz (aus kaiserlichem Haus) Kaiserliche Hoheit (dritte Person)
Prinz (aus regierendem Haus) Königliche Hoheit (dritte Person)
Großherzog (aus regierendem Haus) Königliche Hoheit
Herzog Hoheit
Fürst (regierend) Durchlaucht
Prinz (aus fürstlichem Haus) Durchlaucht
Graf Graf (von) …

Seine Erlaucht (aus ehemals regierendem Haus)

Baron Baron (von) …

Siehe auch


Quellen

  1. LEO Forum, dict.leo.org, Zugriff am 30. Juli 2008

Weblinks


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