Schützenverein

Schützenverein

Schützenvereine sind Vereine, die der Ausübung des Schießsports gewidmet sind oder die historische Schützenbruderschaften aufrechterhalten.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

In Deutschland gibt es 14.986 Schützenvereine.[1]

Geschichte

Der Schützenverein (auch Sportschützenverein oder Schützenbruderschaft) in seiner heutigen Form entstand im frühen 19. Jahrhundert im Gefolge der napoleonischen Kriege. Ihre Ursprünge haben sie in mittelalterlichen Städten, z. B. in den Nürnberger Schützengesellschaften. Die Mitglieder bestanden zunächst vielfach aus Kriegsveteranen, wie der bisherigen freiwilligen Heeresverbände, z. B. des Lützowschen Freikorps. Neben gesellschaftlichen und sozialen Aspekten kamen den Schützenvereinen lange Zeit auch politische Funktionen zu. Im Vormärz (1815 - 1848) wurden die Schützenvereine zu wesentlichen Trägern nationaldemokratischer Opposition gegenüber der einzelstaatlichen Fürstenherrschaft und blieben dies bis weit in die Gründerzeit hinein.

Mit ihrer Konzeption einer auf die deutsche Nation verpflichteten, intern nach demokratischen Prinzipien organisierten Bürgermiliz scheiterten sie jedoch am Erfolg der Bismarckschen Revolution von oben. Zugleich bekamen sie Konkurrenz durch die Kriegervereine, die sich schließlich im Kyffhäuserbund zusammenschlossen und für lange Zeit wesentlich erfolgreicher den „Militarismus der kleinen Leute“ (Thomas Rohkrämer) zu organisieren verstanden. Durch eine Anpassung dieses neuen Reichsnationalismus vermochten die Schützenvereine zu überleben, wenngleich ihre naturgemäße politische Funktion immer mehr in den Hintergrund trat.

In Bayern liegen die Wurzeln für das Schützenwesen im Landaufgebot der Bauern. Um das Land vor „mutwilligem einzug und beschedigungen“ zu verteidigen, ging man zu Beginn des 16. Jahrhunderts dazu über, Bürger und Bauern zu mustern und zu Wehrmannschaften zusammenzustellen. Herzog Maximilian I. bekräftigte in den ersten Jahren des 17. Jahrhunderts die wichtige Rolle der Schützen in der „Landesdefension“. Im Dreißigjährigen Krieg waren bald darauf Gebirgsschützen aufgeboten, um das Vordringen der Schweden in das katholische Kurfürstentum abzuwehren. In dieser Zeit entstand das Schützenimage als Verteidiger der Heimat. Landwehr und Gebirgsschützenkompanien wurden im Jahr 1869 aufgelöst. Die zuvor einer militärischen Notwendigkeit dienenden Übungen wurden in den entstehenden Schützenvereinen in modifizierter Weise zu einem sportlichen Wettbewerb umfunktioniert.[2]

Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Sturz der Monarchie kamen in Deutschland grundlegend neue Formen radikaler Wehrverbände auf, von denen die SA der NSDAP die schließlich erfolgreichste war, und die die Jugendkultur der Weimarer Republik wesentlich mitprägten. Sie anzunehmen gelang den Schützenvereinen nur noch sehr bedingt. Die demokratischen Verflechtungen des überlieferten Vormärz-Nationalismus mancher Vereine standen in Widerspruch zu der autoritären, nach dem Führerprinzip organisierten Struktur der meisten Wehrverbände. Dennoch passten sich die Schützenverein in organisatorischer, personeller und inhaltlicher Ebene ab 1933 an das herrschende System an, wobei der Nationalismus das gemeinsame Bindeglied war und die Basis für die Zustimmung zur NS-Gemeinschaft bildete.[3] Dies äußerte sich auch im freiwilligen Ausschluss jüdischer Vereinsmitglieder bereits ab 1933 und in der vormilitärischen Schießausbildung der männlichen Bevölkerung. Die Vereine stellten zudem der Hitlerjugend und der SA ihre Expertise und Infrastruktur zur Verfügung, auch in den Kriegsjahren. Ländliche Gegenden mit ihrer noch stärker vorhandenen paternalistisch-konservativen politischen Kultur wurden zum Zufluchtsort der Schützenvereine.

Nach der Kapitulation der Wehrmacht verboten die Alliierten die Schützenvereine als uniformierte Waffenträger zunächst ganz. Erst Anfang der 1950er-Jahre wurden sie in der alten Bundesrepublik wieder zugelassen. In der DDR blieben sie untersagt. In den neuen Bundesländern erfolgte deshalb nach der Wiedervereinigung ein vollständiger Neuaufbau. Die Organisations- und Mitgliederstruktur ist dort wesentlich schwächer als in den meisten alten Bundesländern. Doch auch dort konnte nach dem Zweiten Weltkrieg nicht immer nahtlos an alte Traditionen angeknüpft werden. Die Diskreditierung jedweder Form von Nationalismus war dafür nach 1945 zu stark. Hinzu kam mit dem politisch-gesellschaftlichen Umbruch der 1968er-Bewegung auch die Problematisierung des traditionellen militärischen Habitus der Schützenvereine.

In der Folge entwickelten sich die Schützenvereine zunehmend auch zu Sportvereinen. Der Deutsche Schützenbund organisierte sich erfolgreich in den entsprechenden internationalen Dachverbänden und entwickelte sich zur sicheren Medaillenbank bei Olympischen Spielen. Außerdem übernahm er maßgeblich die Ermöglichung und Beaufsichtigung eines geregelten sportlichen Schießbetriebes nach dem Waffengesetz.

Struktur

Einzelne Schützenvereine sind in Deutschland in Kreisverbänden zusammengefasst. Die Kreisverbände sind zusammengefasst in insgesamt zwanzig Landesverbände, diese wiederum im Deutschen Schützenbund. In Bayern gibt es als Ebene zwischen den Kreisverbänden und dem Landesverband darüber hinaus noch die Gaue, in anderen Landesverbänden wie z. B. dem von Hamburg und Umgebung auch Regionalverbände.

Eine Sonderform bilden in Bayern die sog. "Königlich Privilegierten Schützengesellschaften".

Das Schützenwesen, das neben dem Gewehr- und Pistolenschießen auch das Vorderlader- und Armbrustschießen, den Bogensport, das Schießen mit der Schnellfeuerpistole und den Sommerbiathlon umfasst, ist in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes geregelt. Traditionsveranstaltungen wie Schützenfeste werden von den Satzungen der jeweiligen Schützenvereine geregelt. Daneben gelten die Bestimmungen des Waffengesetzes und der Waffenverordnung sowie als Nebenrecht die Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Sprengstoffgesetzes, außerdem die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.

Schweiz

In der Schweiz sind Schützenvereine Vereine laut Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.[4] Der Schützenverein dient gemäß den Statuten in der Regel dazu, den Schießsport zu fördern und aktiv zu unterstützen.

Es werden nur die Schützenvereine der 300 m und 25/50 m Gesellschaften behandelt. Alle anderen Schützenvereine wie Armbrust-, Bogen-, Jagd- oder Kleinkalibervereine werden nicht erwähnt.

Staatlicher Auftrag

SR 512.31 Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst Art. 2, Ziele des Schiesswesens ausser Dienst Das Schiesswesen ausser Dienst hat den Erfordernissen der Armee zu genügen und erfüllt im Interesse der Landesverteidigung folgende Zwecke:

  • Es ergänzt und entlastet die Schiessausbildung an der persönlichen Waffe in den militärischen Schulen und Kursen.
  • Es erhält die Schiessfertigkeit und fördert das Präzisionsschiessen der Angehörigen der Armee ausser Dienst.
  • Es fördert die Weiterbildung der Schützinnen und Schützen in besonderen Ausbildungskursen.
  • Es ermöglicht die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der persönlichen Waffe.
  • Es fördert das freiwillige Schiessen.

Aufgaben und Struktur

Die Vereine bestehen aus einem Vorstand, Revisoren, Schützenmeistern, Aktivmitglieder, Freischützen und den Pflichtschützen. Die Schützenvereine organisieren und leiten im Auftrag der Armee die außerdienstlichen Schießanlässe wie:

Weiter führen sie eigene Schießen wie

  • Vereinsmeisterschaften
  • Freundschaftsschießen
  • Gruppenmeisterschaften

nach dem Vereinskalender durch.

Besondere Aufgaben

Schützenmeister

Der Schützenmeister ist ein Schütze, welcher über die nötige Erfahrung verfügt, um sein Amt ausführen zu können. Er/Sie wird in einem zwei Tage dauernden Kurs mit den Vorschriften vertraut gemacht. Dieser Kurs wird durch die Kantonale Schießkommission durchgeführt. Danach muss alle sechs Jahre ein Wiederholungskurs absolviert werden, da ansonsten die Berechtigung als Schützenmeister verfällt.

Aufgaben:

Der Schützenmeister leitet die Bundesübungen (Obligatorisch- und Feldschießen) sowie den restlichen Schießbetrieb. Er ist insbesondere verantwortlich für die Betreuung der schwachen und unerfahrenen Schützen. Der Schützenmeister ist vor dem, während des und nach einem Schießen dafür verantwortlich, dass folgende Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden:

  • Absperrungen von Wegen nach den Weisungen des Eidgenössischen Schießoffiziers;
  • Aufstellen der Warnhinweise wie Warnsack und Schießgefahrtafeln;
  • Kontrolle unmittelbar vor dem Schießen, ob die Gefahrenzonen frei sind;
  • Das Einhalten der Sicherheitsvorschriften während des Schießens (Manipulationen);
  • Periodische Prüfung der Bauten, insbesondere Scheibenstand und Schützenhaus auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

Jungschützenleiter

Der Jungschützenleiter besitzt die gleiche Ausbildung wie der Schützenmeister. Darüber hinaus wird er ausgebildet, selbständig Kurse zu leiten und den administrativen Aufwand des Jungschützenwesens zu bewältigen. Die Ausbildung zum Jungschützenleiter dauert drei Tage. In der Regel stehen dem Jungschützenleiter mehrere Hilfsleiter zur Seite.

Aufgaben:

  • dito Schützenmeister
  • Organisieren der jährlichen Jungschützenkurse
  • Ausbilden der 17- bis 20-Jährigen am Sturmgewehr 90
  • Schießlehre, Scheibenlehre und Sicherheitsvorschriften
  • Administrative Arbeiten (Waffenbestellungen, Ausstellen von Leistungsausweisen und Abrechnungen)
  • sollte Mitglied des Vorstandes sein.

Schießanlagen

Die Schießübungen dürfen nur auf den dafür vorgesehenen und von den zuständigen Militärbehörden anerkannten Schießanlagen oder von den Eidgenössischen Schiessoffizieren bewilligten Schiessgeländen durchgeführt werden. Eine Schießanlage besteht aus dem Schießstand, dem Scheibenstand und in der Regel einer elektronischen Trefferanzeige (bei 300 m Anlagen).

Kontrollorgan

Die Kontrolle der obligatorischen Schießanlässe und den Jungschützenkursen wird durch die Mitglieder der Kantonalen Schießkommission wahrgenommen. Diese sind für die Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und der korrekten Abrechnung gegenüber dem Kanton/Bund (Schweiz) verantwortlich.

Österreich

Niederösterreich

Das niederösterreichische Scheibbs hat eine bedeutende Tradition als Schützengilde. Seit 1569 besteht die sogenannte Schützengmein, dieser Verein war zünftig organisiert und hielt das Brauchtum hoch, wollte aber keine militärischen Zwecke verfolgen. Während zum Beispiel die Tiroler Schützen paramilitärische Vereinigungen waren, entwickelte sich das Schützenwesen in Scheibbs als zünftige Tradition aus dem Kranzlschießen, und dieser Kranz wurde schließlich zur Scheibe. Bei den Türkenangriffen 1529 und 1532 bewiesen die Scheibbser Bürger ihre Fertigkeit im Waffengebrauch, die Stadt Scheibbs wurde nie eingenommen. Es war damals unbedingte Pflicht jedes Bürgers sich in der Ortsverteidigung mit der Büchse auszubilden.

In seinen Ursprüngen geht das Schützenwesen noch viel weiter zurück. In seiner sehr frühen Zeit entstand es aus einem religiös-mystischen Kult, dem sogenannten Vogelschuss, einem religiösen Ritual, das in der Gemeinschaft Glück und Gesundheit bewirken sollte. Dabei wurde mit Pfeil und Bogen auf einen lebenden, später auf einen hölzernen Vogel geschossen, der auf einer hohen Stange befestigt war. Wer den letzten Teil herunterschoss, hatte also den Vogel abgeschossen und war der Sieger. Mit dem Aufkommen des Feuergewehrs wurde auf Holzscheiben gezielt, worauf zum Großteil noch immer der Vogel abgebildet war.

Die Scheiben wurden ursprünglich von den Hofmalern der Gaminger Kartäuser gemalt, deshalb die künstlerische Ausstattung und die oft lateinischen Aufschriften. Rund 250 historische Schützenscheiben sind im Schützenscheibenmuseum Scheibbs zu sehen, es ist dies das größte seiner Art.

Salzburg

Die Ursprünge der Salzburger Schützentradition gehen in das 13. Jahrhundert zurück, und haben sich im Bürgerwehrwesen der Städte und Märkte des Fürsterzbistums auch in die österreichischen Zeiten erhalten.

Das Festschützenwesen nimmt im Land Salzburg als gelebte Tradition auch abseits von Tourismus und Folklore, aber auch traditionalisierendem Paramilitarismus einen so bedeutenden Stand ein, dass es mit 2010 in die UNESCO-Liste Immaterielles Kulturerbe in Österreich aufgenommen wurde – auch unter ausdrücklicher Betonung der Gefahren für diese Volkskultur.[5]

Tirol

Im historischen Tirol geht das Schützenwesen auf das Landlibell zurück, einer Urkunde von Maximilian I. von 1511, die die Verpflichtung zur Selbstverteidigung des Landes durch alle Stände regelte.

Das Schützenwesen, dem nach 1918 keine militärische Bedeutung mehr zukommt, wurde 1919 in Südtirol von den italienischen Behörden verboten und erst 1959 wiedergegründet. In Nordtirol war das Schützenwesen unter den Nationalsozialisten verboten.

Die Tiroler Schützen dienen heute hauptsächlich der Traditionspflege, der Vermittlung von Werten und der (geistigen) Verteidigung der Landesinteressen, wobei eher konservative Positionen eingenommen werden.

Schützenfeste

Hauptartikel: Schützenfest

Regional unterschiedlich im April oder Mai beginnen in vielen Städten und Dörfern die Schützenfeste, welche heutzutage vor allem als Volksfeste innerhalb der jeweiligen Gemeinden gesehen werden. Üblicherweise wird die Saison, nachdem alle Schützenvereine eines Kreisverbandes ihr Schützenfest hatten, mit dem Kreisschützenfest abgeschlossen. Manche Schützenfeste finden nicht jährlich sondern mit längeren Intervallen statt.

Die Schützenfeste haben u. a. eine militärische Abstammung, die auf die vornapoleonische Zeit zurückgeht. Die Schützengilden hingen eng mit der spätmittelalterlichen Machtentwicklung der Städte zusammen, deren Besatzung und Wehr die Bürger bildeten. Diese mussten oft auf den Ruf der Sturmglocke zur Armbrust und zur Partisane greifen, um die Trossknechte der Edelleute von den Stadtmauern fernzuhalten. Während die patrizischen Geschlechter Waffen und Rüstung der Ritter annahmen, wählten die übrigen, nach Zünften und Stadtvierteln geordneten Bürger andere Waffen, vornehmlich Bogen und Armbrust, und zur Übung bildeten sich Schützenvereine, in der damals üblichen Form von Gilden. Diese hatten Schützenhäuser und Schießbahnen, eine durch Beiträge und Vermächtnisse gegründete und unterhaltene Vereinskasse und hielten jedes Jahr Schützenfeste ab. Im Vormärz entsprang dieser Tradition die Idee einer selbstbestimmten, national-deutschen Bürgermiliz als Widerpart zu den stehenden Heeren der nur auf ihren partikularen Landesfürsten verpflichteten Berufsarmee. Die Schützenfeste dienten nunmehr vor allem der Inszenierung und Repräsentation dieser Idee. Ihr entstammt auch der bis heute teilweise vorhandene paramilitärische Aspekt der Schützenfeste.

Gegenwärtig schießen die Schützen beim Königsschießen des Schützenfestes oft auf einen hölzernen Vogel oder auf Scheiben. Sie ziehen in ihren traditionellen Uniformen und in geordneter Marschformation unter den Klängen militärischer Musik aus, um den amtierenden König/die amtierende Königin einzuholen. Dieser/diese ist bei einigen Vereinen zur Freihaltung seiner/ihrer Untertanen verpflichtet, was die Königswürde zu einer sehr kostspieligen Angelegenheit machen kann. Der beste Schütze des laufenden Wettbewerbs wird zum neuen König ernannt und gefeiert. Da Schützenfeste Traditionsveranstaltungen sind, unterliegen sie nicht der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes sondern den jeweiligen lokalen Satzungen. Als Folge gibt es Schützenvereine, die König und Königin getrennt ausschießen und Vereine, bei denen Frauen und Männer gleichberechtigt um eine einzige Königswürde antreten.

Das größte Schützenfest der Welt wird jedes Jahr in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover gefeiert.

Es gibt auch eigenständige Schützenfeste, so z. B. das historische Schützenfest in Hemeringen, das seit 1842 in fast unveränderter Form alle vier Jahre gefeiert wird. Hierbei handelt es sich um die Nachstellung der Schlacht um die Feste Königsstein während der napoleonischen Kriege. Bei diesem Schützenfest nehmen eine Vielzahl verschiedener Kompanien teil.

Die gesellschaftliche Bedeutung des Schützenfestes differiert sehr stark. Ausgeprägt ist sie vor allem in den beiden niedersächsischen und den beiden bayrischen Landesverbänden, daneben jedoch auch in Westfalen, am Niederrhein sowie in Teilen Hessens.

Literatur

  • Hans-Thorald Michaelis: Schützengilden. Ursprung - Tradition - Entwicklung, Keysers Kleine Kulturgeschichte (1985); Sonderdruck; 94 Seiten ISBN 978-3-87405-163-7
  • Hans-Thorald Michaelis: Schützengesellschaften - Schützengilden, Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte (HRG), Bd. IV (1986); Spalten 1529–1535
  • Hans-Thorald Michaelis: Von Männerbünden der Europäischen Vor- und Frühzeit bis zu den Schützengilden, -vereinen und -gesellschaften des 20. Jahrhunderts. Entwicklung eines vorzeitlichen Brauchtums. in: Österreichische Schützenzeitung Jhrg. 40 (1994); Heft. 11, S. 18–20
  • Hans Thorald Michaelis: Über 1000 Jahre Schützengeschichte in Deutschland und Kulturgeschichtliches im Schützenwesen, in: Wir Schützen - heute. Sport und Tradition - 125 Jahre Deutscher Schützenbund 1861-1986, Sonderdruck (1987); S. 51–88

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweis

  1. Fernsehsendung Ich liebe Deutschland, Sat.1, 19. August 2011
  2. Augsburger Allgemeine“ vom 8. Oktober 2010: Die Geschichte der Schützenvereine
  3. Henning Borggräfe: Feiern und schießen für das Regime, Masterarbeit am Historischen Institut der Ruhr-Universität Bochum (Zusammenfassung)
  4. Schweizerisches Zivilgesetzbuch
  5. Salzburger Festschützenwesen, Nationalagentur für das Immaterielle Kulturerbe, Österreichische UNESCO-Kommission

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