Schweizer Reformierte Kirchen

Schweizer Reformierte Kirchen

Die Schweizer reformierten Kirchen sind in der Reformationszeit entstandene kantonale Landeskirchen in der Schweiz, die auf der Lehre von Huldrych Zwingli und Johannes Calvin basieren, wobei die deutschsprachigen Kirchen eher Zwingli, die französischsprachigen eher Calvin betonen.

Inhaltsverzeichnis

Lehre und konfessionelle Ausprägung

Das einzig verpflichtende Dokument, an dem sich reformierter Glaube zu messen hat, ist die Bibel. Deren Interpretation ist weitgehend frei. Eine offizielle konfessionelle Lehre gibt es nicht. Der Heidelberger Katechismus von 1563 fand und findet in der Reformierten Kirche in Deutschland Anwendung, ist in den Schweizer Kirchen jedoch wenig bekannt. Es gab aber beispielsweise einen Zürcher Katechismus von 1639, der dem Heidelberger Katechismus sehr ähnlich ist.

Die Kirchen sehen sich als „bekenntnisfrei“ – die Glaubensbekenntnisse der alten Kirche kommen in den meisten Liturgien der reformierten Kirchgemeinden der Schweiz nicht vor.

Die meisten Schweizer Landeskirchen sind heute liberal geprägt, mit einer evangelikalen Minderheit. Die Ordination von Frauen ist zugelassen. In einigen Landeskirchen erhalten homosexuelle Paare einen Segnungsgottesdienst.

Der Gottesdienst in den reformierten Kirchen ist nicht an eine bestimmte Form gebunden; sein Zentrum liegt in der Verkündigung, in Taufe und Abendmahl. Dennoch hat sich mit der Zeit eine Grundordnung ergeben, die in der Zürcher Liturgie 1969 erstmals klar formuliert worden ist. Diese Ordnung hat Eingang in das Gesangbuch der Evangelisch-reformierten Kirchen der deutschsprachigen Schweiz gefunden.

Die Taufe wird gewöhnlich Kindern gespendet. Sie kann auch später gespendet werden, ist aber keine Bedingung für die Mitgliedschaft. Ebenso ist auch die fehlende Konfirmation kein Hindernis für die Kirchenmitgliedschaft.

Das Abendmahl wird als Gedenkmahl an allen hohen Festtagen gefeiert, je nach Kirchgemeinde respektive Landeskirche aber auch bei anderen Gelegenheiten.

Organisation

Die reformierten Landeskirchen der Schweiz

Alle reformierten Schweizer Landeskirchen sind synodal organisiert. Pfarrer und Kirchenpflege (je nach Landeskirche auch Kirchgemeinderat oder Kirchenrat genannt) werden demokratisch durch die Angehörigen der Kirchgemeinde, das landeskirchliche Parlament (Synode) durch die Konfessionsangehörigen des Kantons gewählt. Kirchen(rats)präsidenten (oberste Vorsteher der kantonalkirchlichen Exekutive) sind „primi inter pares“ (Erste unter Gleichen), haben also keine höhere geistliche Würde als andere Pfarrer; ein Bischofsamt gibt es nicht.

Die lokalen Gemeinden sind finanziell selbständig; die Leitung haben Kirchenpflege und Pfarrer; wesentliche Entscheidungen werden von der Gemeindeversammlung getroffen.

Eine besondere Ausprägung der Schweizer reformierten Kirchen in den ursprünglich reformierten Kantonen ist ihre historisch enge Verbundenheit mit dem Staat, die sonst bei reformierten Kirchen selten ist. Die meisten reformierten Kirchen, zumindest in Zürich, Bern, Basel, Genf und Neuenburg, sind in der Reformationszeit durch Entscheid eines republikanischen Stadtrats entstanden, der das Volk hinter sich wusste und der sich aktiv für die Reformation einsetzte. Kirche und Staat wurde nicht als Gegensatz zweier Reiche, sondern als sich gegenseitig fördernde Symbiose verstanden. Es konnten und sollten, wenn erforderlich, sowohl die Pfarrer die Regierung als auch die Regierung die Pfarrer korrigieren – ausdrücklich so festgelegt z.B. im Berner Synodus von 1532.

Diese historische Verbundenheit von Kirche und Staat führte zu einer kulturellen Prägung, die heute ein gewisses Eigenleben führt, das nicht mehr von der Einstellung zur reformierten Kirche abhängt – auch ein alteingesessener jüdischer, katholischer oder agnostischer Bankier in Zürich kann sich mit für Zürich typischer „zwinglianischer Nüchternheit“ oder „protestantischem Arbeitsethos“ identifizieren.

Da in der Schweiz alle kirchlichen Angelegenheiten auf Kantons- und nicht auf Bundesebene geregelt werden, hat jeder Kanton seine eigene gesetzliche Grundlage für das Verhältnis von Kirche und Staat; die Variationsbreite geht dabei von staatlich bezahlten Pfarrern bis hin zur vollständigen Trennung von Kirche und Staat. Die allgemeine Tendenz geht in Richtung Gewährung weitestgehender Autonomie der Landeskirchen bei Aufrechterhaltung von deren öffentlich-rechtlichem Status.

Sämtliche reformierte Kantonalkirchen der Schweiz gehören dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund an.

Siehe auch

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Einzelnachweise


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