Schweizer Nachrichtendienste

Schweizer Nachrichtendienste

Inhaltsverzeichnis

Nachrichtendienst des Bundes (NDB)

Seit dem 1. Januar 2010 existiert in der Schweiz ein neues sicherheitspolitisches Instrument, der Nachrichtendienst des Bundes, kurz NDB. Der neue Dienst entstand durch die Zusammenführung des Dienstes für Analyse und Prävention DAP und des Strategischen Nachrichtendienstes SND. Er ist direkt dem Chef des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) unterstellt, im Moment ist das Ueli Maurer.

Aufgaben des NDB

  • Er beschafft sicherheitspolitisch bedeutsame Informationen über das Ausland und wertet diese aus.
  • Er nimmt nachrichtendienstliche Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit gemäss BWIS wahr.
  • Er stellt die umfassende Beurteilung der Bedrohungslage sicher.
  • Er erkennt und bekämpft Gefährdungen in den Bereichen Terrorismus, verbotener Nachrichtendienst, gewalttätiger Extremismus und Proliferation.
  • Er erkennt Angriffe auf kritische Informationsinfrastrukturen.

Partner und Leistungsbezüger

In der Schweiz sind dies die politische und militärische Führung, die Bundesverwaltung, insbesondere die Departemente VBS, EJPD, EVD und EDA sowie die Kantone. Im Ausland pflegt der NDB Kontakte zu über 100 Nachrichten-, Polizei- und Sicherheitsdiensten weltweit. Diese bilateralen und multilateralen Kontakte sind alle vom Bundesrat genehmigt.

Thematische Interessensgebiete

In der Schweiz sind das Terrorismus- und gewalttätiger Extremismus, Proliferation, Angriffe auf kritische Informationsinfrastrukturen und der verbotene Nachrichtendienst. Im Ausland sind die thematischen Interessensgebiete des NDB weiterhin Proliferation, Terrorismus, Streitkräfteentwicklung, Einsatzgebiete der Armee im Ausland sowie Rüstungstechnologie und Rüstungshandel.

Aufsicht und gesetzliche Grundlagen

Der NDB wird durch Parlament, Bundesrat, Bundesverwaltung und VBS kontrolliert. Im VBS hat die seit Januar 2009 im VBS etablierte Nachrichtendienstliche Aufsicht den Auftrag, die Tätigkeit der Nachrichtendienste auf ihre Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit zu prüfen. Dieses Kontrollorgan ist dem Chef VBS direkt unterstellt und übt seine Kontrolltätigkeit unabhängig aus.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit des NDB sind das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG), sowie das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS).

Publikationen

Der NDB publiziert jährlich den Jahresbericht "Sicherheit Schweiz".

Der NDB verfügt über keine uniformierte Polizeitruppe. Die Aufgaben der uniformierten Polizeiorgane werden von der Bundespolizei 'Fedpol' sowie den Polizeikorps der Kantone wahrgenommen.

Militärischer Nachrichtendienst (MND)

Der Militärische Nachrichtendienst entstand aus dem ehemaligen Armeenachrichtendienst (AND). Er beliefert die Armee mit Informationen über den Verlauf von militärischen Operationen. Der MND arbeitet eng mit dem NDB zusammen. Seine Erkenntnisse unterstützen den Chef der Armee bei seinen Entscheidungen (auch den Bundesrat). Außerdem berichtet er regelmässig über die Sicherheitslage in Kosovo, da die Schweizer Armee (Swisscoy-Kontingent) dort Friedensförderungsdienst leistet.

Außerdem hält er Kontakt zu Militärpolizeidienststellen und allen militärischen Schutzdiensten. Der MND arbeitet überwiegend operativ und taktisch. Der MND ist der Abteilung "Führungsstab der Armee" des Chefs der Armee untergeordnet, welcher wiederum dem VBS unterstellt ist.

Luftwaffennachrichtendienst (LWND)

Der Luftwaffennachrichtendienst ist 2007 in den damaligen strategischen Nachrichtendienst integriert worden und existiert nicht mehr als eigenständiger Dienst

Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (ÜPF)

Die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ist ein unabhängiger Dienst im Informatik Service Center des EJPD[1]. Er verlangt von den Telekommunikationsanbietern die Vorratsdatenspeicherung der Telefonie- und Emailverbindungsdaten und will bis 2009 in der Lage sein, den gesamten Internetverkehr in der Schweiz zu überwachen, insbesondere auch, welche Webseiten von wem besucht werden und welche Dateien aus dem Internet auf schweizerische PCs transferiert werden.

Der ÜPF ist seit dem 1. Januar 2008 dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unterstellt.

Der damalige Chef des DBA (Dienst für besondere Aufgaben), Adrien de Werra, wurde 2002 mit einem Schweizer Big Brother Award ausgezeichnet.

Polizeibehörden innerhalb der Schweiz, die nachrichtendienstliche Informationen und Mittel verwenden

In den Polizeikorps der Kantone existieren ausserdem Staatschutzabteilungen, die nachrichtendienstliche Aufgaben übernehmen. Die schweizweit 80 Stellen werden vom Bund finanziert. Die Staatsschutzabteilungen dienen dem NDB als Ansprechpartner auf der Ebene der Kantone. Der NDB gibt Aufträge für nachrichtendienstliche Abklärungen an die Kantone weiter. Die Resultate werden dann zentral beim NDB gesammelt, analysiert und in die laufende Beurteilung der Bedrohungslage integriert.

Spionageabwehr

Die Spionageabwehr in der Schweiz ist Aufgabe des NDB. Das Militärpolizei Abschirmdetachement (MPAD) ist zuständig für die Spionageabwehr im militärischen Bereich. Der Abschirmungsdienst wird durch den Sicherheitsdienst Militärpolizei (SDMP) unterstützt. Bei letzterem handelt es sich um eine Milizformation, die aus Wehrpflichtigen besteht und nur im Bedarfsfall aktiviert wird.

Koordination

Die Koordination erfolgt über eine gemeinsame Arbeitsgruppe, die wöchentlich tagt und in der alle Geheimdienste sowie Vertreter der Bundeskriminalpolizei vertreten sind.

Personal

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und der Militärische Nachrichtendienst (MND) beschäftigen Mitarbeitende aus praktisch allen Berufsgruppen. Ein allgemeingültiges Anforderungsprofil für die vielfältigen nachrichtendienstlichen Tätigkeitsbereiche gibt es nicht. Generell sind jedoch neben fundierter Ausbildung Interesse an aussen- und sicherheitspolitischen Fragen, fremden Kulturen sowie Sprachkenntnisse und Mobilität erforderlich. Die Einstellungsvoraussetzungen entsprechen denen der Bundesverwaltung. Offene Stellen werden im Stellenanzeiger der Bundesverwaltung zur Bewerbung ausgeschrieben. Für den ÜPF arbeiten keine militärischen Offiziere.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. [1], ISC-EJPD

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