Schuldnerberatung

Schuldnerberatung

Schuldnerberatung bezeichnet die Hilfestellung, die für Menschen mit Schuldenproblemen oder in einer Situation der Überschuldung in Form von Rat und Hilfe in psycho-sozialer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht von Schuldnerberatungsstellen angeboten und durchgeführt wird. Die Schuldnerberatung ist Teil der allgemeinen Sozialberatung.

Inhaltsverzeichnis

Arbeitsweise der Beratungsstellen

Gut entwickelte Schuldnerberatungsstellen orientieren sich an einem ganzheitlichen Beratungskonzept. Im besten Falle binden sie diplomierte Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Psychologen, Betriebswirte und Juristen ein. Am häufigsten sind Diplom-Sozialpädagogen und Diplom-Sozialarbeiter als Berater in den Stellen tätig.

Vordringlichstes Ziel der Einzelberatung und der Beratung der Familie (systemische Sozialarbeit) ist es zunächst, die elementaren Lebensbedürfnisse der ratsuchenden Menschen und ihrer Angehörigen (Wohnraum, Strom und Lebensmittel) durch Ausschöpfung aller Möglichkeiten zeitnah abzusichern. Mittelfristig wird dann auch eine psycho-soziale Stabilisierung, die Aktivierung des Selbsthilfepotenzials und langfristig die möglichst vollständige Schuldenregulierung angestrebt. In Deutschland ermöglichen die Regelungen der Insolvenzordnung (InsO) überschuldeten Menschen eine Schuldenbefreiung durch Gerichtsbeschluss (Restschuldbefreiung). Nach Eröffnung eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens und Ablauf einer sechsjährigen Treuhandzeit („Wohlverhaltensperiode“ oder auch „Wohlverhaltensphase“) ist eine Zahlungsentpflichtung durch Gerichts-Beschluss (Restschuldbefreiung) möglich. Die auf die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gerichtete Beratung ist Insolvenzberatung. In der Praxis sind die meisten Beratungsstellen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.

Staatliche Anerkenntnis in Deutschland

Der Begriff Schuldnerberatung ist nicht gesetzlich geschützt, ebenso wenig gibt es eine Mindestqualifikation oder geregelte Ausbildung für Schuldnerberater. Der häufig zu findende Begriff der „staatlichen Anerkennung“ bezieht sich allein auf die Berechtigung der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle, die Bescheinigung über das Scheitern des obligatorischen außergerichtlichen Einigungsversuchs im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens (§ 305 InsO) auszustellen. Die Kriterien, nach denen diese Anerkennung durch die Landesbehörden erfolgt, sind nicht bundeseinheitlich. Die staatliche Anerkennung ist kein Qualitätsnachweis für die Beratung durch die Stelle. Dies gilt gleichermaßen für seriöse, staatlich anerkannte private Einrichtungen als auch für Stellen, die in Trägerschaft von Kommunen oder von anerkannten Wohlfahrtsverbänden stehen.

Online-Beratung

Mittlerweile bieten verschiedene Organisationen in Deutschland eine Online-Beratung für Schuldner an. So haben der Deutsche Caritasverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung eine Onlineberatungsstelle eingerichtet.

Schuldnerberatung in Österreich

In Österreich wird die Schuldnerberatung zum größten Teil von privatrechtlichen, gemeinnützigen Vereinen oder GmbHs, die hauptsächlich von der öffentlichen Hand finanziert werden, durchgeführt. Erfüllt eine Beratungseinrichtung bestimmte Qualitätskriterien, kann sie vom Justizministerium zu einer „staatlich anerkannten Schuldnerberatung“ ernannt werden. Die zehn derzeit staatlich anerkannten Schuldnerberatungen sind Mitglieder der Dachorganisation „ASB Schuldnerberatungen GmbH“ (1992 als Verein gegründet, seit 2002 gemeinnützige GmbH).

Staatlich anerkannte Schuldnerberatungen bieten ihre Dienste kostenlos an. Sie versuchen, gemeinsam mit den Schuldnern Auswege aus der finanziellen Misere zu erarbeiten, führen Verhandlungen mit Banken und sonstigen Gläubigern und sind gemäß § 192 Insolvenzordnung berechtigt, Schuldner im Privatkonkurs vor Gericht zu vertreten. Weiters widmen sie sich der Prävention, beispielsweise durch Vorträge an Schulen.

Literatur

  • Ulf Groth (Hrsg.): Praxishandbuch Schuldnerberatung. Luchterhand Fachverlag, 2009, (Loseblattsammlung mit Aktualisierungen (DNB).
  • Peter Schruth u. a.: Schuldnerberatung in der Sozialen Arbeit. Juventa, 2003.
  • Jana Simon: Gleiswärter an der Endstation. In: Die Zeit, Nr. 21/2006, Seite 8 – In der Reihe: Helden von heute (4): „Zu Carlo Wahrmann kommen Leute, die nicht mehr weiter wissen. Meist kommen sie zu spät. Er ist Schuldenberater.“

Weblinks

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