Schriftprinzip

Schriftprinzip

Der Ausdruck sola scriptura (lat. „Allein (durch) die Schrift“) ist ein theologischer Grundsatz der Reformation. Gemäß dem sola scriptura ist die Bibel die hinreichende Vermittlerin des Heils und benötigt keine Ergänzung durch kirchliche Traditionen. Aus diesem Grundsatz entwickelte die Lutherische Orthodoxie in Anbindung an die Lutherischen Bekenntnisschriften ihr Schriftprinzip.

Zusammen mit den Begriffen des „sola fide“, des „sola gratia“ und „solus Christus“ bildet „sola scriptura“ entscheidende Eckpunkte evangelischer Theologie.

Inhaltsverzeichnis

Ursprung des Ausdrucks

Die Wendung „sola scriptura“ geht zurück auf Martin Luthers Formulierung, dass allein die Schrift Königin sei, [1] welche er in seiner Rechtfertigung Assertio („Freiheitserklärung“) von 1520 gegen die von Leo X. ausgestellte Bannandrohungsbulle verwendete. Auch die anderen soli gehen auf Martin Luther zurück.

sola scriptura und Schriftauslegung

Luthers Ansatz

Luther versuchte durch das „sola scriptura“ einen verlässlichen, unveränderlichen Maßstab in der theologischen Auseinandersetzung mit der römisch-katholischen Kirche zu finden, da sich menschliche Urteile im Laufe der Kirchengeschichte immer wieder als irrend herausgestellt hätten. So sei es im Spätmittelalter durch die Verwendung des vierfachen Schriftsinns zu einer enormen Vielfalt von Auslegungen der Schrift gekommen. Somit wurden auch Bräuche und Lehren begründet, die sich völlig vom biblischen Zeugnis entfernt hätten (beispielsweise der geschäftsmäßige Ablasshandel). Diesem Zustand wollte Luther entgegenwirken.

Die Forderung des „sola scriptura“ sollte dabei keineswegs zum Ausdruck bringen, dass nur der genaue Wortlaut der Heiligen Schrift für das Leben eines Christen ausschlaggebend sei, wie dies in der Neuzeit als Programm des christlichen Fundamentalismus formuliert wurde. Vielmehr ging es um die Frage, wer die Schrift recht auslegt. Nach der Vorstellung Luthers konnte dies nur durch die Schrift selbst geschehen, da sie „durch sich selbst glaubwürdig, deutlich und ihr eigener Ausleger“ sei. [2] Auch sollte nicht das Schriftstück Bibel sakralisiert werden, sondern das in ihm enthaltene Wort Gottes ständig neu zur Sprache kommen (viva vox werden). Bei diesem Vorgang sei der Mensch nur passiv - er empfange das unverfügbare Wort.

Damit diese Unverfügbarkeit nicht wiederum zur Willkür der Schriftauslegung führt, betonte Luther die „Mitte der Schrift“. Diese Mitte liege in der Christusbotschaft, die somit der innere Maßstab der Schrift sei. Von hier aus sei es möglich kirchliche Entscheidungen und sogar die einzelnen Schriften der Bibel zu kritisieren, je nachdem, ob sie „Christum treyben“, [3] also das Evangelium den Gläubigen zuführen, oder nicht.

Klarheit der Schrift

Gegen diese Lehre wurde von römisch-katholischer und humanistischer Seite, insbesondere von Erasmus von Rotterdam, eingewandt, die Schrift brauche immer eine externe Auslegung, da sie voller unverständlicher, „dunkler“ Stellen sei. Luther proklamierte hierauf die Klarheit der Schrift („claritas scripturae“). Sogar in einer „doppelten Klarheit“ präsentiere sich der Inhalt der Bibel: die äußere Klarheit des Textes („claritas externa“) werde bestätigt durch die innere Klarheit („claritas interna“), die der Heilige Geist im Herzen des Hörers, bzw. Lesers, wirke. [4]

Römisch-Katholische Antwort

Die römisch-katholische Kirche reagierte auf dem Konzil von Trient (1545–1563) mit einer Präzisierung ihrer Schriftlehre. In der vierten Sessio (1546) wurde ein Dekret verabschiedet, demzufolge die göttliche Wahrheit nicht allein in der Schrift, sondern in der Verbindung von Schrift und Tradition zu finden sei (Joh 16,13 EU).[5] Damit wurde die rechte Auslegung der Bibel durch das kirchliche Lehramt bekräftigt, da nur so das Wirken des Heiligen Geistes als sicher gelten könne (Joh 14,26 EU). Die Bibel selbst erlange ihre Autorität erst durch die Kirche, die ja auch älter sei als die Bibel. Das kirchliche Lehramt habe den Kanon der Bibel festgelegt, was ebenfalls die Autorität der Kirche über die Bibel zeige.

Östlich-Orthodoxe Sichtweise

Die Ostkirchen sehen weder ein Gegeneinander noch ein Nebeneinander von Schrift und Tradition, sondern fassen die Schrift selbst als Kernstück der Tradition der Kirche auf. Daher sind die westlichen Diskussionen über den Wert der Tradition von Ihnen teilweise schwer nachvollziehbar.

Wirkungsgeschichte

Gegen die römisch-katholische Lehre formulierte die lutherische Orthodoxie in der Konkordienformel (1577) den eigenen Standpunkt. So heißt es in deren Epitome, dass „allein die Heilige Schrift der einig Richter, Regel und Richtschnur“ („sola sacra scriptura iudex, norma et regula“) sowie „Probierstein“ („Lydius lapis“) für alle kirchlichen Lehren und Traditionen sein kann. [6] Die Schrift wurde seitdem als „norma normans“ (Norm-stiftende Norm) bezeichnet. Im Gegensatz dazu nannte man die kirchlichen Bekenntnisse „norma normata“ (normierte Norm), da sie sich aus der Schrift ableiten.

Basierend auf den Formulierungen der Bekenntnisschriften und vor allem Luthers Bezeichnung der Schrift als „principium primum“ [7] arbeitete die lutherische Orthodoxie im 17. Jh. das Schriftprinzip aus. Durch die aristotelische Kategorie des Prinzips wurde die Bibel als unhinterfragbares Axiom lutherischer Theologie festgeschrieben. Auch die Lehre von der Verbalinspiration der Schrift wurde in diesem Zusammenhang entwickelt.

Durch die historisch-kritische Bibelforschung der Aufklärung kam es zu einer Erschütterung dieser dogmatischen Grundlage. Man spricht seither von der „Krise des Schriftprinzips“.

Literatur

Quellen

Sekundärliteratur

  • Gerhard Ebeling: „Sola scriptura“ und das Problem der Tradition; in: ders.: Wort Gottes und Tradition. Studien zu einer Hermeneutik der Konfessionen; Göttingen 19662; S. 91–143
  • Hartmut Günther: Das Schriftverständnis der Konkordienformel; in: Bekenntnis zur Wahrheit. Aufsätze über die Konkordienformel; Erlangen 1978; S. 25–34
  • Rochus Leonhardt: Grundinformation Dogmatik. Ein Lehr- und Arbeitsbuch für das Studium der Theologie; Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 20072; S. 106–111
  • Berhard Rothen: Die Klarheit der Schrift. Martin Luther: Die wiederentdeckten Grundlagen; Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1990
  • Hermann Sasse: Sacra Scriptura. Studien zur Lehre von der Heiligen Schrift; Erlangen 1981
  • Armin Wenz: Das Wort Gottes – Gericht und Rettung. Untersuchung zur Autorität der Heiligen Schrift in Bekenntnis und Lehre der Kirche; in: Forschungen zur systematischen und ökumenischen Theologie 75; Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1996

Einzelnachweise

  1. „solam scripturam regnare“; WA 7, 98
  2. „per se certissima, apertissima, sui ipsius interpres“; WA 7, 97
  3. WA DB 7, 384
  4. WA 18, 606-609
  5. „in libris scriptis et sine scripto traditionibus“; DH 1501, 87 f.
  6. BSLK, 769
  7. WA 7,97

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