Schlichtes Verwaltungshandeln

Schlichtes Verwaltungshandeln

Von schlichter Hoheitsverwaltung oder schlicht hoheitlichem Handeln der Verwaltung oder auch von Tathandlungen, tatsächlichem, faktischem bzw. schlichtem Verwaltungshandeln spricht man, wenn die Behörde auf hoheitlichem Gebiet durch einen Realakt tätig wird. Darunter versteht man diejenigen Handlungen von Hoheitsträgern, die nicht auf einen Rechtserfolg, sondern auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtet sind. Eine solche Handlung hat z. B. dann öffentlich-rechtlichen Charakter, wenn die Behörde einen Realakt vornimmt, der in Ausübung der öffentlichen Aufgaben und Befugnisse geschieht. Beispiele hierfür sind behördliche Auskünfte und Warnungen, die keinen Regelungscharakter haben, das Aufstellen und Betreiben der kommunalen Beleuchtungseinrichtungen, also z. B. der Straßenlaternen, unmittelbares Polizeihandeln (str.), aber auch schlichtere Realakte, wie z. B. die Dienstfahrt eines Beamten zu einem Ortstermin(str.).

Die Abgrenzung zum Verwaltungsakt einerseits erfolgt über das Merkmal des Regelungsgehaltes einer Maßnahme, welcher bei Annahme eines Realaktes gerade nicht gegeben sein darf, die Abgrenzung zu einem privatrechtlichen Realakt der Behörde andererseits, dadurch, dass die Behörde hoheitlich tätig wird.

Auch schlicht hoheitliches Verwaltungshandeln unterliegt im Falle eines Eingriffs in die Rechte Dritter dem Vorbehalt des Gesetzes nach Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz. Daher muss die staatliche Exekutive (-Gewalt) auch bei einem Tätigwerden per Realakt, das in die Rechte Dritter eingreift, hierzu per Gesetz ermächtigt sein. Rechtsgrundlage des Tätigwerdens kann auch ein bestandskräftiger Verwaltungsakt sein, der dann jedoch seinerseits wiederum einer gesetzlichen Ermächtigung bedarf. Von Relevanz ist daher, zumindest falls ein Realakt mit Eingriffscharakter vorliegt, auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Möglichkeiten des Rechtsschutzes in Bezug auf schlichtes hoheitliches Handeln sind die allgemeine Leistungsklage bzw. Unterlassungsklage sowie die Feststellungsklage.

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Meldebescheinigung — Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches vom örtlichen Einwohnermeldeamt auf Antrag erteilt wird. Bei Deutschen im Ausland wird die Lebensbescheinigung vom jeweiligen deutschen Generalkonsulat ausgestellt. Eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Anfechtungsklage — Die Anfechtungsklage ist eine Klageart in der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung, in der Finanzgerichtsordnung und dem Sozialgerichtsgesetz. Im Gesellschaftsrecht wird die Klage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft als …   Deutsch Wikipedia

  • Enteignungsgleicher Eingriff — Der Enteignungsgleiche Eingriff ist ein Institut des deutschen Staatshaftungsrechts. Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätzliches 2 Anwendungsbereich 3 Anspruchsvoraussetzungen …   Deutsch Wikipedia

  • Lebensbescheinigung — Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches vom örtlichen Einwohnermeldeamt auf Antrag erteilt wird. Bei Deutschen im Ausland wird die Lebensbescheinigung vom jeweiligen deutschen Generalkonsulat ausgestellt. Eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Leistungsklage — Die Leistungsklage ist darauf gerichtet, dass der Gegner zu einer Leistung, einer Duldung oder Unterlassung verurteilt wird. Sie kann statthafte Klageart im Zivilprozessrecht, Sozialrecht, Verwaltungsprozessrecht und im finanzgerichtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Mietspiegel — Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) im frei finanzierten Wohnungsbau. Er dient als Begründungsmittel für Mieterhöhungen und wird von Städten (selten auch von größeren Gemeinden) in… …   Deutsch Wikipedia

  • Realakt — Ein Realakt ist eine rein faktisch wirkende Handlung, die eine Rechtsfolge kraft Gesetzes hervorrufen kann, also unabhängig vom Willen des Handelnden. Im Zivilrecht wird der Realakt zur Willenserklärung, im Verwaltungsrecht wird er zum… …   Deutsch Wikipedia

  • Spanneneinordnung — Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) im frei finanzierten Wohnungsbau. Er wird von Städten (selten auch von größeren Gemeinden) in Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessengruppen (z. B. Mieter und …   Deutsch Wikipedia

  • Schlicht hoheitliches Handeln — Von schlichter Hoheitsverwaltung oder schlicht hoheitlichem Handeln der Verwaltung oder auch von Tathandlungen, tatsächlichem, faktischem bzw. schlichtem Verwaltungshandeln spricht man, wenn die Behörde auf hoheitlichem Gebiet durch einen Realakt …   Deutsch Wikipedia

  • Schlichte Hoheitsverwaltung — Von schlichter Hoheitsverwaltung oder schlicht hoheitlichem Handeln der Verwaltung oder auch von Tathandlungen, tatsächlichem, faktischem bzw. schlichtem Verwaltungshandeln spricht man, wenn die Behörde auf hoheitlichem Gebiet durch einen Realakt …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”