Schleswig-Holstein (Provinz)

Schleswig-Holstein (Provinz)
Preußische Provinz
Schleswig-Holstein
Flagge Wappen
Flagge der Provinz Schleswig-Holstein Wappen der Provinz Schleswig-Holstein
Lage in Preußen
Hellblau: Lage der Provinz Schleswig-Holstein
 
Bestehen 1867-1946
Provinzhauptstadt Schleswig/Kiel
Fläche 19.004.3 km²
Einwohner 1 504 339 (1905)
Bevölkerungsdichte 79 Ew./km²
Verwaltung Regierungsbezirke
Kfz-Kennzeichen I P
Entstanden aus Herzogtum Schleswig
Herzogtum Holstein
Aufgegangen in Schleswig-Holstein
Heute Teil von Schleswig-Holstein
Region Syddanmark
Karte
Karte der Provinz Schleswig-Holstein

Die preußische Provinz Schleswig-Holstein wurde nach dem Deutschen Krieg 1866 aus den beiden vormaligen Herzogtümern Schleswig und Holstein gebildet. Sie bestand bis zur Bildung des Landes Schleswig-Holstein nach dem Zweiten Weltkrieg.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Herzogtum Schleswig stand im 12./13. Jahrhundert im Zentrum sowohl dänischer als auch holsteinischer Machtpolitik und löste sich zusehends von der dänischen Krone. Holstein war seit 1111 eine Grafschaft unter dem deutschen Herzogtum Sachsen, spielte nach dessen Auflösung jedoch zusehends eine selbständige Rolle. Trotzdessen blieben Schleswig ein dänisches und Holstein ein deutsches Lehen. 1326 wurde der holsteinische Graf Gerhard III. faktisch Herrscher auch über Schleswig und Dänemark, und 1386 gelang es dem holsteinischen Graf Gerhard VI., die Herzogswürde über Schleswig zu erlangen. Nach einigen Konflikten zwischen Grafengeschlecht und Königshaus bildeten Schleswig und Holstein unter Graf Adolf VIII. von 1435 bis zu dessen Tod 1459 de facto ein selbständiges Fürstentum, obwohl Holstein auch Teil des deutschen Reichs war. 1460 wählten die Stände den dänischen König Christian I. zum gemeinsamen Landesherren. Trotz einiger zeitweise langfristiger Landesteilungen blieb die Stellung Schleswigs und des 1474 zum Herzogtum erhobenen Holstein als Teile der dänischen Monarchie bis 1848 unangetastet.

Der aufkommende Nationalismus und die Frage der Erbfolge nach dem bevorstehenden Aussterben des Mannesstammes des Königshauses führten im März 1848 zum Ersten Schleswigschen Krieg. Die schleswig-holsteinische Seite wollte ein geeintes und von Dänemark unabhängiges Schleswig-Holstein innerhalb des Deutschen Bundes, während dänische Nationalliberale Schleswig in das Königreich integrieren wollten. 1851 wurde der Status quo ante wieder hergestellt.

Durch die ungeklärte Verfassungslage in Holstein verhängte der Deutsche Bund im Dezember 1863 eine Bundesexekution gegen das Herzogtum Holstein, welches von lauenburg-sächsischen und hannoverschen Bundestruppen besetzt wurde. Der Deutsche Bund forderte die Rücknahme der Novemberverfassung, die nur für Dänemark und Schleswig gelten sollten, Holstein und Lauenburg aber einstweilen ausschloss, und die damit gegen die Bestimmungen von 1851/52 verstieß. Als dies nicht geschah, überschritten preußische und österreichische Truppen am 1. Februar 1864 im Zweiten Schleswigschen Krieg die Eider (dem Grenzfluss zwischen Holstein und Schleswig). Am Ende des Krieges musste die dänische Monarchie auf alle drei Herzogtümer verzichten. Schleswig kam damit erstmals in seiner Geschichte unter einen deutschen Staatsverband. Es wurde von Preußen verwaltet, während Österreich Holstein administrierte.

1866 musste Österreich nach dem Deutschen Krieg auf seine Ansprüche verzichten, der gesamtdeutsche Bundesstaat wurde aufgelöst, und Preußen annektierte die beiden Herzogtümer Schleswig und Holstein. Es entstand die Provinz Schleswig-Holstein. Das Herzogtum Lauenburg wurde ab 1865 in preußischer Personalunion regiert und kam 1876 als Kreis Herzogtum Lauenburg zur Provinz. Sitz des Oberpräsidenten der neuen Provinz (dem Regierungspräsidenten in Schleswig übergeordnet) war zunächst Kiel, ab 1879 Schleswig und ab 1917 erneut Kiel. Verwaltungsmäßig war die Provinz Schleswig-Holstein in Stadt- und Landkreise gegliedert. Es gab nur einen Regierungsbezirk (Schleswig), der folglich territorial identisch mit der gesamten Provinz war.

Nach dem Ersten Weltkrieg musste Preußen den nördlichen Teil des Landesteils Schleswig auf Grund einer Abstimmung 1920 an Dänemark abtreten.

Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz 1937 wurde die ehemals Freie Reichsstadt Lübeck sowie das ehemalige Fürstentum Lübeck - ab 1919 Landesteil Lübeck (Hauptstadt Eutin) des Freistaates Oldenburg - in die Provinz Schleswig-Holstein eingegliedert. Gleichzeitig wurden die Stadtkreise Altona und Wandsbek ausgegliedert und in die Stadt Hamburg eingegliedert.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde aufgrund des Barber-Ljaschtschenko-Abkommens ein kleiner Teil östlich von Ratzeburg dem Land Mecklenburg zugeordnet und die Provinz Schleswig-Holstein mit einigen mecklenburgischen Exklaven Bestandteil der Britischen Besatzungszone. Durch Verordnung der Militärregierung von 1946 entstand dann aus der Provinz Schleswig-Holstein das Land Schleswig-Holstein, das 1949 Teil der Bundesrepublik Deutschland wurde.

Gebiet und Bevölkerung

15.682 km²; 1.598.328 Einwohner (Mai 1939)

Politik

Oberpräsidenten

Provinziallandtag

1925: SPD 32,7% - 19 Sitze | Wiederaufbau 31,8% - 18 Sitze | Landwirtschaft 12,7% - 7 Sitze | KPD 7,3% - 5 Sitze | DDP 5,5% - 4 Sitze | WP 2,6% - 2 Sitze | Einigkeit 1,6% - 1 Sitz | Handwerk, Handel und Gewerbe 1,4% - 1 Sitz | Eigenheim 1,2% - 1 Sitz
1929: SPD 33,3% - 21 Sitze | Heimat und Wirtschaft 25,3% - 17 Sitze | NSDAP 10,3% - 7 Sitze | KPD 7,3% - 5 Sitze | DDP 3,7% - 3 Sitze | Volkswohl 3,5% - 3 Sitze
1933: NSDAP 54,9% - 34 Sitze | SPD 22,4% - 15 Sitze | DNVP 11,7% - 7 Sitze | KPD 7,8% - 5 Sitze
An 100% fehlende Stimmen = Nicht im Provinziallandtag vertretene Wahlvorschläge.

Verwaltungsgliederung der Provinz Schleswig-Holstein

Es gab nur einen Regierungsbezirk (Schleswig). Die Landesteile bezeichnen lediglich die Gebiete auf denen sich die Kreise befanden.

Landesteil Schleswig

Stadtkreise

  1. Stadtkreis Flensburg (ab 1889, ausgegliedert aus dem Landkreis Flensburg)

Landkreise

  1. Landkreis Apenrade (bis 1920)
  2. Landkreis Eckernförde
  3. Landkreis Eiderstedt (Landratsamt in Tönning; 1932-1933 mit Kreis Husum zusammengelegt)
  4. Landkreis Flensburg
  5. Landkreis Hadersleben (bis 1920)
  6. Landkreis Husum (1932-1933 mit Kreis Eiderstedt zusammengelegt)
  7. Landkreis Schleswig
  8. Landkreis Sonderburg (bis 1920)
  9. Landkreis Südtondern (Landratsamt in Niebüll) (ab 1920)
  10. Landkreis Tondern (bis 1920)

Landesteil Holstein

Stadtkreise

  1. Stadtkreis Altona (bis 1937, danach Stadt im Land Hamburg und ab 1938 dessen Stadtteil)
  2. Stadtkreis Kiel (ab 1883, ausgegliedert aus dem Landkreis Kiel)
  3. Stadtkreis Lübeck (ab 1937 zu Schleswig-Holstein)
  4. Stadtkreis Neumünster (ab 1901, ausgegliedert aus dem Landkreis Kiel)
  5. Stadtkreis Wandsbek (ab 1901, ausgegliedert aus dem Kreis Stormarn; bis 1937, danach Stadt im Land Hamburg und ab 1938 dessen Stadtteil)

Landkreise

  1. Landkreis Bordesholm (1907-1932; davor Kreis Kiel, danach Gebietsverteilung auf Rendsburg, Segeberg und Plön)
  2. Landkreis Dithmarschen (existierte nur 1932-1933; davor und danach Kreise Norder- und Süderdithmarschen)
  3. Landkreis Eutin (ab 1937, gehörte vorher zum Großherzogtum bzw. Freistaat Oldenburg)
  4. Landkreis Kiel (ab 1883 Landratsamt in Bordesholm) (bis 1907, danach Kreis Bordesholm)
  5. Landkreis Herzogtum Lauenburg (Landratsamt in Ratzeburg) (ab 1876)
  6. Landkreis Norderdithmarschen (Landratsamt in Heide (Holstein); 1932-1933 mit Kreis Süderdithmarschen vereinigt)
  7. Landkreis Oldenburg in Holstein (Landratsamt in Cismar)
  8. Landkreis Pinneberg
  9. Landkreis Plön
  10. Landkreis Rendsburg
  11. Landkreis Segeberg
  12. Landkreis Steinburg (Landratsamt in Itzehoe)
  13. Landkreis Stormarn (Landratsamt in Hamburg-Wandsbek)
  14. Landkreis Süderdithmarschen (Landratsamt in Meldorf; 1932-1933 mit Kreis Norderdithmarschen vereinigt)

Literatur

  • Robert Bohn: Geschichte Schleswig-Holsteins. Verlag C.H. Beck, München 2006, ISBN 978-3-406-50891-2

Weblinks


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