BOS-Funk

BOS-Funk
Bosch FuG 8b mit FMS-fähigem Hörer
Funkmast mit 2-m- und 4-m-Rundstrahler

Der BOS-Funk ist ein nichtöffentlicher mobiler UKW-Landfunkdienst (nömL) in Deutschland, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird. Er ist durch die BOS-Funkrichtlinie reglementiert, deren Neufassung am 2. Mai 2006 durch das Bundesministerium des Innern erlassen wurde.

Inhaltsverzeichnis

BOS-Funkrichtlinie

Ziel der Reglementierung ist es, einen sicheren und störungsfreien Funkbetrieb aller Bedarfsträger der BOS zu gewährleisten. Hierzu werden den Bedarfsträgern

sogenannte „Frequenzzuweisungen“ für deren internen Sprechfunkbetrieb erteilt. Die Besonderheit des BOS-Funks besteht darin, dass diese Frequenzzuweisungen jeweils die Genehmigung enthalten, neben den zugewiesenen Frequenzen zum Zwecke der Zusammenarbeit mit anderen BOS auch deren Frequenzen zu nutzen.

Analoger BOS-Funk

Relaisstelle zur Reichweitenverbesserung 4m-Band
Man beachte die Funkplanung für Kfz-Geräte mit 15km
Handfunkgeräte FuG 13 können wegen geringer Sendeleistung nur bedingt verwendet werden

Der BOS-Funk ist von der Anwendung her in drei Bereiche geteilt:

Die Längenangaben bezeichnen dabei die Wellenlänge. In allen Bändern wird Frequenzmodulation (FM) eingesetzt.

Nicht jedes Funkgerät kann automatisch auch für den sog. Polizeifunk verwendet werden. Für den Behördeneinsatz werden bestimmte Forderungen an die Geräte gestellt, z.B. Bedienbarkeit mit Handschuhen etc. Für die Geräte ist eine Typprüfung durch den Gerätehersteller bei einer der 2 Prüfstellen in Deutschland vorgeschrieben:

Die geprüften Behördengeräte erhalten je nach Verwendungszweck eine FuG-Nummer

  • Führungsebene, Kfz: FuG 7, FuG 8
  • Führungsebene, Hand: FuG 13, FuG 13a, FuG 13b
  • Einsatzstellenfunk, Kfz: FuG 9
  • Einsatzstellenfunk, Hand: FuG 10, FuG 10a, FuG 10b, FuG 11b

Zum „abhörsicheren“ Übertragen wird bei der Schutzpolizei Sprechverschleierer eingesetzt.

Alarmierung

Der Funkverkehr wird auch zur Alarmierung von Einsatzkräften verwendet. Diese erfolgt in der Regel über Funk, Funkmeldeempfänger oder Sirene. Bei der Alarmierung wird eine 5-Ton-Folge abgegeben, wodurch dann die jeweiligen Funkmeldeempfänger auslösen. Eine Sirene wird mit einer 5-Ton-Folge und einem Doppelton ausgelöst. Neben der analogen Alarmierung wird in vielen Kreisen auch über das digitale POCSAG-Protokoll alarmiert.

Bandlagen

Innerhalb des 4m- und 2m-Bandes werden die Frequenzen nochmals in ein Unterband (UB) und ein Oberband (OB) unterteilt. Mit einem Abstand von 20kHz werden Kanäle in diesen Bändern festgelegt, wobei jedem Kanal eine Frequenz im Unter- und Oberband zugewiesen wird.

Betriebsarten

Wechselsprechen (Simplex, abwechselndes Senden und Empfangen) benötigt nur eine Bandlage eines Kanals, dies wird meist im 2m-Band verwendet.

Gegensprechen Für Gegensprechen (Vollduplex, gleichzeitiges Senden und Empfangen) werden beide Bandlagen eines Kanals belegt, wobei ein Gesprächspartner im Unterband sendet, der andere im Oberband. Echtes Vollduplex wird selten eingesetzt.

bedingtes Gegensprechen bedingtes Gegensprechen (Semiduplex) unterscheidet sich in den Geräteeinstellungen nicht vom Vollduplex. Es wird benutzt bei Handfunkgeräten, die aus technischen Gründen nicht gleichzeitig Senden und Empfangen können.

Relaisbetrieb Bei Nutzung einer Relaisstelle (typischerweise im 4m-Band) wird technisch eine Vollduplex-Verbindung mit einer Relaisstelle aufgebaut (der Nutzer hört seine eigene Aussendung vom Relais zurück), von der Betriebstechnik her ergibt sich aber bedingtes Gegensprechen, weil immer nur ein Nutzer über das Relais senden kann. Meist wird die Aussendung der Leitstelle über eine 70cm-Richtfunkstrecke zugeführt, die in der Relaisstelle priorisiert geschaltet wird, damit die Leitstelle jederzeit sprechen kann (falls z.B. durch eine verklemmte Sprechtaste eines Nutzers das Relais dauerhaft belegt wird).

Man unterscheidet vier Arten von Relaisstellen.

Rs1 Th (früher Rs1; das sog. Kleine Relais wie es auf den Geräten FuG 7b und FuG 8c direkt schaltbar ist): Unmittelbar bei Empfang eines Trägersignals auf dem Unterband (Sendetaste wird gedrückt) wird der Sender im Oberband in Betrieb genommen. Bei Ausbleiben des Trägersignals wird der Sender abgeschaltet. Diese einfachste Art der Relaisstelle hat den Vorteil, dass sie mit wenig Aufwand schnell eingerichtet werden kann, aber den Nachteil, dass bei kurzer Trägersignalschwäche das Gespräch abgehackt übertragen wird.

Relaisstellenfähig: SEL FuG 7b (4 m) mit interner RS1

Rs1 Ez (früher Rs3): Für diese Schaltung verwendet man ein Funkgerät mit einem Relaisstellenzusatzgerät. An diesem kann eingestellt werden, was das Relais beim Betätigen des Tonrufes I oder II (jeweils kurz, < 1 Sek., oder lang, > 1 Sek.) machen soll. Die Schaltung Rs1 Ez schaltet erst nach dem Betätigen des Tonrufes I den Sender für eine vorbestimmte Zeit ein. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Sendebetrieb eingestellt, egal ob das Gespräch beendet ist.

Rs1 Enz (früher Rs4): Für diese Schaltung wird zum Funkgerät ein Relaisstellenzusatzgerät mit Sprachauswerter gebraucht. Der Sender geht in Betrieb, wenn ein Tonruf empfangen wird. Der Sprachauswerter beendet den Sendebetrieb, wenn er über eine vorbestimmte Zeit hinaus (i.d.R. 5 bis 10 Sek.) kein Gespräch mehr feststellt.

Rs2: Für diese Art werden zwei Funkgeräte und ein Relaisstellenzusatzgerät benötigt. Die Schaltung dient dazu, zwei Sprechfunkverkehrskreise zu koppeln (meist 4 m/2 m), was fast ausschließlich bei den polizeilichen BOS eingesetzt wird. Die beiden gekoppelten Sprechfunkverkehrskreise sind voll gegenverkehrsfähig. Auch einige Bergwachten haben solche Relais, um den Bergrettern mit 2m-Handfunkgerät die Kommunikation mit der Leitstelle zu ermöglichen. Beim Einbau in Fahrzeuge (z.B. Einsatzleitfahrzeuge der Fernmeldedienste, Örtlicher Einsatzleiter und/oder ihrer Unterstützungsgruppen) wird diese Schaltung auch „ÜLE“ (Überleiteinrichtung) genannt. Sie soll dem Einsatzleiter die Möglichkeit zu geben, mit dem 2m-Handfunkgerät über die ÜLE und das 4m-Fahrzeugfunkgerät die Leitstelle zu erreichen.

Polizeiliche BOS nutzen auch im 2m-Band oft Relaisstellen, andere BOS nur vereinzelt.

Darüber hinaus gibt es als derzeit beste Form der Relaisstellentechnik das Gleichwellennetz, welches mit mehreren Relaisstellen im zu versorgenden Gebiet arbeitet. Diese sind untereinander synchronisiert. Das beste empfangene Signal wird schließlich von allen Stellen laufzeitkorrigiert wieder abgestrahlt. Mit dieser Technik können auch schwierige Geländeformen bestmöglich versorgt werden.

Der allgemeine Notrufkanal im BOS-Funk ist 444 Gegenverkehr/Unterband (G/UB) auf (76,155/85,955 MHz). In Abhängigkeit von der örtlichen Leitstelle erfolgt die Aktivierung durch das Tasten von „Tonruf-1” bzw. „-2”. Bei Unkenntnis des örtlichen Kanals kann über diesen Kanal ein Notruf abgesetzt werden. In der Regel läuft er dann auf einer Polizeidienststelle auf, die direkt dem Innenministerium unterstellt ist. Der Kanal 510 W/U (Wechselsprechen/Unterband) ist allgemein als Marschkanal zugewiesen, also zur Koordination einer Fahrzeugkolonne, da der Kanal 510 im Oberband nicht zugewiesen ist und deshalb für Relaisbetrieb nicht genutzt werden kann.

Neben diesen analogen Übertragungskanälen gibt es etwa seit Ende der 1990er Jahre Bemühungen, für die BOS in Deutschland ein kostenaufwändiges digitales Bündelfunksystem mit der Bezeichnung TETRA einzuführen.

Digitaler BOS-Funk

Behördenfunk wurde bis Ende der 1980er Jahre weltweit mit analogen Funknetzen mit Wellenlängen im 2-m- und 4-m-Bereich (BOS-Funk) betrieben. Die fehlenden oder zu schwachen Verschlüsselungsmöglichkeiten für den Analogfunk führten zur Entwicklung digitaler Systeme. Der Mitte der 1990er Jahre entwickelte TETRA-Standard wird in mehreren europäischen und außereuropäischen Ländern genutzt – in Form landesweiter BOS-Netze oder in lokaler Abdeckung von verschiedenen Anwendern. TETRA stellte ursprünglich eine Initiative von Betreibern als Antwort auf die Wettbewerbsbedrohung von GSM gegen deren analogen Netze dar. Daneben besteht als zweiter Digitalfunkstandard Tetrapol von EADS, der ursprünglich für die französischen BOS entwickelt wurde und heute im gleichen Spektrum wie TETRA im Einsatz ist. Anbieter von TETRA sind EADS (zusätzlich auch Tetrapol und P25), Motorola sowie Rohde & Schwarz BICK. Eine Schnittstelle zwischen Tetrapol und Tetra ist prinzipiell möglich, wurde bisher jedoch nicht realisiert. Ein weiterer Standard ist BOS-GSM von Vodafone.

Internationale Einführung

Zu den ersten Nutzern von Tetrapol gehörte die französische Gendarmerie, die das System bereits seit 1988 erfolgreich einsetzt. Inzwischen existieren laut Hersteller EADS 80 Tetrapol-Netzwerke in 34 Ländern, darunter 10 landesweite BOS-Netze. Auch TETRA ist inzwischen weltweit vertreten. Allein der frühere Nokia-Bereich Professional Mobile Radio (PMR), heute ebenfalls EADS, soll bis heute 60 TETRA-Netze in 30 Länder weltweit geliefert haben. TETRA wird im deutschsprachigen Raum in weiten Teilen der Schweiz und Österreich im nichtmilitärischen Bereich verwendet. Deutschland bildet ein Schlusslicht bei der Einführung des Digitalen Behördenfunks. Die deutschen BOS sollen flächendeckend bis 2012 mit digitalem Funk auf Basis von TETRA ausgestattet sein. In der Stadt und im Landkreis Aachen arbeitet man seit 2008 im Wirkbetrieb, nachdem ein System einen grenzüberschreitenden Probebetrieb durchlaufen hatte. Bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wurde die Technik in drei Austragungsorten getestet.

Für den Aufbau, Betrieb und die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit eines digitalen Sprech- und Datenfunksystems wurde in Deutschland die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) geschaffen.

Funkrufnamen

siehe Hauptartikel Funkrufname

Funk im Kfz

Das Betreiben einer Sendeempfangsanlage (Betriebsfunk, BOS-Funk, Amateurfunk, Jedermannfunk, Mobilfunk/Autotelefon) in Kraftfahrzeugen (ab Baujahr 1995) ist nur gestattet, wenn eine nach den Herstellerrichtlinien montierte Außenantenne mit E-Prüfzeichen vorhanden ist, ansonsten kann durch Beeinflussung der Kfz-Elektronik die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlöschen.[1]

In der neueren EG-Richtlinie 2004/104/EG wird das E-Kennzeichen nur noch für sicherheitsrelevantes Fahrzeugzubehör erforderlich. Nach Auffassung der DHPOL gehören BOS Funkanlagen nicht dazu. [2]

Das sogenannte Handyverbot gilt nur für Mobiltelefone, die Verwendung von Funkgeräten ist vom Verbot nicht betroffen. Damit sind von dem Verbot weder der CB-Funk noch der Betriebsfunk (z. B. Müllentsorgung, Stromversorgung, usw.), BOS-Funk (z. B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, usw.) und auch nicht der Amateurfunkdienst betroffen.

Bücher

  • Michael Marten: BOS-Funk 1; Vth; Auflage: 5., veränd. Neuaufl. 2005, ISBN 3881806164.
  • Michael Marten: BOS-Funk 2; Vth; Auflage: 11., veränd. Neuaufl. 2005, ISBN 3881806474.
  • Linde, Christof: Aufbau und Technik des digitalen BOS-Funks, Franzis Verlag, 2008, ISBN 3-7723-4216-7.

Siehe auch

Quellen

  1. EMV-G
  2. http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/kommunikation/emv_rl_95_94_eg.pdf

Weblinks


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