Schifffahrtsstraße

Schifffahrtsstraße
Europäische Wasserstraßen
Auch Fahrrinnen werden manchmal als Wasserstraßen bezeichnet (hier das deutsche Forschungsschiff „Polarstern“)

Unter einer Wasserstraße versteht man gewöhnlich eine schiffbare Wasserfläche. Es handelt sich dabei in erster Linie um Flüsse und Kanäle. Abweichend davon werden teilweise auch Meerengen als Wasserstraßen bezeichnet.

Beispiele: Straße von Gibraltar, Straße von Hormuz, Straße von Malakka, Bosporus.

Für die ozeanischen Flächen wird in der Regel der Begriff „Seeweg“ gewählt, Ausnahme ist beispielsweise die Dänemarkstraße im Nordatlantik.

Eine natürliche Wasserstraße nennt man Seestraße, eine künstlich angelegte Schifffahrtskanal. Seekanäle verbinden zwei Meere oder Meeresteile miteinander. Binnenlandkanäle dienen der Schifffahrt zwischen Flüssen, dabei sind zwei Arten zu verzeichnen: Seitenkanäle gehen von einem Flusslauf aus und münden weiter unterhalb wieder in ihn. Wasserscheidenkanäle verbinden zwei Wasserläufe miteinander.

Die in Deutschland existierenden Schifffahrtsstraßen (Bundeswasserstraßen) stehen überwiegend unter der Verwaltung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, einer zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gehörenden Behörde. Die Verwaltung einer Schifffahrtsstraße kann auch an ein Bundesland delegiert werden (sog. „Delegationsstrecken“, beispielsweise die Elbe oberhalb Tinsdal an die Freie und Hansestadt Hamburg).

Hinsichtlich der wegerechtlichen Stellung (Ausbau und Unterhaltung) unterscheidet man in Seewasserstraßen und Binnenwasserstraßen. Hinsichtlich der Frage nach den geltenden Fahrregeln wird in Seeschifffahrtsstraßen (es gilt die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung) und Binnenschifffahrtsstraßen (es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung) und für den Rhein die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung.

Das deutsche Wasserstraßennetz beträgt derzeit etwa 7.350 km (sowie 17.800 km² Seefläche) – 6.713 km sind davon Binnenwasserstraßen.

Inhaltsverzeichnis

Funktion

Die Hauptfunktion von Wasserstraßen ist der Gütertransport als Verkehrsfunktion. Daneben stehen die Funktionen des Wasserabflusses, der Trinkwasserversorgung, der Be- und Entwässerung, der Energieversorgung (durch Wasserkraftwerke und in Kühlfunktion für gängige Wärmekraftwerke) sowie die Freizeitfunktion und der Erholung und schließlich der Fischerei als Sicherung der Nahrungsgrundlage. Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Wasserstraßen ist daher bedeutend.

Eigentum und Aufsicht in Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland ist Eigentümerin der Wasserstraßen. Die Aufsicht über die Wasserstraßen wird durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ausgeübt.

Wasserstraßen (Auswahl)

Die längsten Flüsse Deutschlands (über 200 km) sind (nur deutscher Anteil):

Die längsten Kanäle Deutschlands (über 100 km) sind (nur deutscher Anteil):

Siehe auch: Liste der Kanäle

Klassifizierung

Binnenwasserstraßen werden aufgrund einer Mitte der 70er Jahre erlassenen europäischen Konvention in sieben Klassen eingeordnet. Die Klassen werden mit römischen Zahlen von „I“ bis „VII“ gekennzeichnet. Grundlage der Klassifizierung sind die Abmessungen bestimmter Schiffstypen. Hierbei sind die Hauptabmessungen Länge und Breite entscheidend. Zulässige Abladetiefen, Höhe über der Wasserlinie und Tonnenangaben sind grundsätzlich variabel (z. B. wasserstandsabhängig), werden aber als zusätzliche Orientierungshilfe angegeben. Die europaweite Klassifikation dient der Förderung eines einheitlichen Binnenwasserstraßennetzes.

Nichtklassifizierte Wasserstraßen, auf denen dennoch Schiffsverkehr (z. B. von Ausflugsschiffen oder Sportbooten) stattfindet, werden der fiktiven Klasse „0“ zugeordnet. Hierzu zählen in Deutschland etwa die Lahn zwischen Wetzlar und der Mündung oder die Fulda zwischen Kassel und Hann. Münden.

Am 24. März 1993 wurde das neue Klassifikationssystem in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung durch das Bundesverkehrsministerium erlassen und die deutschen Binnenwasserstraßen danach bewertet. Auskunft über die mögliche Befahrbarkeit gibt hier auch die Binnenschifffahrtsstraßenordnung oder das Elektronische Wasserstraßen-Informationssystem ELWIS.

Siehe auch

Weblinks


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