Schifffahrtsordnung Emsmündung

Schifffahrtsordnung Emsmündung
Basisdaten
Titel: Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung
Kurztitel: Schifffahrtsordnung Ems-
Einführungsverordnung
Abkürzung: EmsSchEV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Seeverkehrsrecht
Fundstellennachweis: 9511-26
Datum des Gesetzes: 8. August 1989 (BGBl. I S. 1583)
Inkrafttreten am: 1. Oktober 1989
Letzte Änderung durch: Art. 3 § 17 VO vom
19. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2868, 2886)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2009
(Art. 4 Satz 2 VO vom
19. Dezember 2008)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
Karte des Vertragsgebietes

Die Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) gilt im gesamten Mündungsbereich der Ems, auf der Leda sowie im Schutz- und Sicherheitshafen Borkum.

Geschichte

Bedingt durch den Grenzverlauf trat die „Schifffahrtsordnung Emsmündung” als „Anlage A” des „Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Schifffahrtsordnung in der Emsmündung” vom 22. Dezember 1986 (BGBl. 1987 II S. 141, 144) am 1. Oktober 1989 in Kraft. Ihre Inkraftsetzung erfolgte durch die „Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchEV)” vom 8. August 1989 (BGBl. I S. 1583), in die sie seitdem systematisch eingegliedert ist.

Inhalt

Sie ist weitgehend identisch mit der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (bzw. ergänzt sie) und ersetzt diese in dem Geltungsbereich der Schifffahrtsordnung Emsmündung.

  1. Anwendungsbereich
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
  4. Verantwortlichkeit
  5. Schiffahrtszeichen
  6. Schallsignalanlagen
  7. Sichtzeichen
  8. Sichtzeichen kleiner Fahrzeuge
  9. Durchfahren von Brücken
  10. Zuständigkeiten
  11. Schiffahrtspolizeiliche Verfügungen
  12. Befreiung
  13. Ermächtigung zum Erlaß von strom- und schiffahrtspolizeilichen Bekanntmachungen und Rechtsverordnungen
  14. Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften dieser Verordnung
  15. Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften der Schiffahrtsordnung Emsmündung

Weblinks

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