Schaumburg-Lippe

Schaumburg-Lippe
Schaumburg-Lippe
Wappen Flagge
Wappen von Schaumburg-Lippe Flagge von Schaumburg-Lippe
Lage im Deutschen Reich
Lage des Fürstentums Schaumburg-Lippe im Deutschen Kaiserreich
 
Landeshauptstadt Bückeburg
Regierungsform Monarchie, Republik
Staatsoberhaupt Fürst (bis 1918)
Dynastie Haus Lippe
Bestehen 1647 - 1946
Fläche 340 km²
Einwohner 48.046 (1925)
Bevölkerungsdichte 141 Einwohner pro km²
Aufgegangen in Niedersachsen
Stimmen im Bundesrat 1 Stimme
Kfz-Kennzeichen vor 1945 SL / nach 1956 STH
Karte
Fürstentum und Freistaat Schaumburg-Lippe 1807-1945

Schaumburg-Lippe war bis 1946 ein selbstständiges deutsches Land (Grafschaft, Fürstentum, Freistaat) im Gebiet des heutigen Niedersachsen, zwischen der Stadt Hannover und der westfälischen Grenze gelegen. Der Name bezieht sich auf die Schaumburg im Wesergebirge (heute: Rinteln) und die Grafen von Lippe, die 1647 aus einer Nebenlinie die Grafen der neu gebildeten Grafschaft „lippischen Anteils“ stellten. Hauptstadt war Bückeburg.

Nördlich des Gebietes befindet sich das Steinhuder Meer, in dem sich die ehemalige schaumburg-lippische Inselfestung und Militärschule Wilhelmstein befindet. 1946 wurde Schaumburg-Lippe als Landkreis Teil des neuen Landes Niedersachsen, 1977 wurde er im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform mit Teilen des Kreises Grafschaft Schaumburg vereinigt; beide bilden seitdem den Landkreis Schaumburg.[1]

Inhaltsverzeichnis

Bevölkerung

Der 340,2 km² große Staat zählte

  • 1766: 17.000 Einwohner
  • 1836: 26.400 Einwohner
  • 1881: 33.133 Einwohner
  • 1905: 44.992 Einwohner
  • 1934: 50.669 Einwohner
  • Mai 1939: 54.162 Einwohner

Religion

Die Angehörigen des Fürstenhauses und die überwältigende Mehrzahl der Einwohner waren Protestanten (98,2 Prozent), die Angehörigen des Hauses Schaumburg-Lippe gehören der reformierten Kirche an; die meisten Protestanten im Lande waren Lutheraner. Katholiken (1,3 Prozent) und Juden (0,4 Prozent) bildeten Minderheiten. Im Gegensatz zu anderen Fürstentümern dieser Zeit („Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“) gab es in Schaumburg-Lippe Religionsfreiheit.

Auch heute hat die Landeskirche ihren eignen Bischof und ist eine der wohlhabendsten Landeskirchen in Niedersachsen.

Geschichte

Geschichte vom 17. Jahrhundert bis zum Ersten Weltkrieg

Schaumburg-Lippe entstand 1647 durch die Aufteilung der Grafschaft Schaumburg unter dem Haus Braunschweig-Lüneburg, den Landgrafen von Hessen-Kassel und den Grafen zur Lippe. Graf Otto V. zu Holstein-Schaumburg hatte während des Dreißigjährigen Krieges 1640 auf Einladung des schwedischen Feldmarschalls Johann Banér an einer Versammlung der Kriegsparteien in Hildesheim teilgenommen, das mit einem Gastmahl und Trinkgelage endete, bei dem einige Teilnehmer vergiftet sein sollen.[2] Am 15. November 1640 verstarb mit dem jungen und noch kinderlosen Grafen der letzte männliche Vertreter seines Geschlechts. Sein Erbe wurde in den Folgejahren aufgeteilt. In mehreren Verträgen wurde die Teilung 1647 festgelegt und im Oktober 1648 im Westfälischen Friedensvertrag bestätigt. Als Ergebnis dieser Teilung gab es ab 1647 eine mit Hessen-Kassel durch Personalunion verbundene Grafschaft Schaumburg (hessischen Anteils) und die Grafschaft Schaumburg, lippischen Anteils, in der eine Nebenlinie des lippischen Grafenhauses regierte. Dieser Teil wurde später meist als Schaumburg-Lippe bezeichnet.

Die Existenz des kleinen Territoriums war von Beginn an schwierig. Zunächst wurden wichtige Einrichtungen gemeinsam mit dem hessischen Teil, der Grafschaft Schaumburg, weiter genutzt, wie (nur kurzfristig) die Landstände, vor allem aber der ertragreiche Bergbau (Samtbergbau) der Bückeberge. Da zudem die Landgrafen von Hessen-Kassel weiterhin Lehnsherren der Bückeburger blieben, war die territoriale Unabhängigkeit immer gefährdet. Als Folge dieser Gefährdung entwickelte Graf Wilhelm (reg. 1748-1777) seine spezifische Form der Landesverteidigung mit einem zwar in absoluten Zahlen kleinen, für das Land aber großem stehenden Heer von bis zu 1000 Mann. Außerdem baute er den Wilhelmstein und das Wilhelmsteiner Feld. Zuvor hatte sein Großvater Graf Friedrich Christian durch eine eigenwillige Politik die Existenz der Grafschaft in Frage gestellt.

Wilhelm hinterließ zwar eine Armee, aber auch viele Schulden, die seinen Nachfolger Philipp Ernst in eine tiefe innenpolitische Krise stürzten. Nach dessen Tod erhob Hessen-Kassel Erbansprüche und besetzte 1787 im Bückeburger Streit das Land, konnte aber durch kurzhannoversches und preußisches Eingreifen zum Rückzug gezwungen werden.[3] Anschließend wurde für den noch jungen Erbgrafen Georg Wilhelm ein Vormund eingesetzt, der zusammen mit der Mutter Juliane die Regentschaft ausübte.

Nachdem Graf Georg Wilhelm (1784–1860) 1807 die Regierung übernommen hatte wurde er am 18. April 1807 durch Beitritt zum Rheinbund zum Fürsten erhöht. 1815 trat das Fürstentum dem Deutschen Bund bei und wurde nach 1871 ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Georg Wilhelm, der zunächst noch innenpolitische Reformen unterstützt hatte (Einführung einer modernen Grundsteuer 1812, Landstände mit einer Vertretung der Bauern 1815), musste im Wiener Kongress feststellen, dass das Land keine Gebietserweiterung erwarten konnte und mit einer Mediatisierung zu rechnen sei. Deshalb wurden in den folgenden Jahren mehrere große Güter in Südosteuropa aufgekauft, um eine dauerhafte Absicherung der Familie zu gewährleisten.

Von 1895 bis 1905 versuchte der Fürst, seine Erbansprüche auf das Fürstentum Lippe in einem rechtshistorisch bedeutsamen Erbfolgestreit durchzusetzen, was ihm jedoch nicht gelang. Der Dichter Hermann Löns lebte von 1906 bis 1909 in Schaumburg-Lippe und fasste seine dortigen negativen Erfahrungen mit der Kleinstaaterei in die scharfe SatireDuodez“. Fürst Adolf zu Schaumburg-Lippe verzichtete am 15. November 1918 als einer der letzten deutschen Monarchen auf seinen Thron.

Nach dem Ersten Weltkrieg

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Schaumburg-Lippe ein Freistaat innerhalb der Weimarer Republik.
In Schaumburg-Lippe war die SPD immer die stärkste Fraktion im Landtag, und bis zum März 1933 bildete sie sogar eine regierungsfähige Koalitionsregierung mit der Deutschen Staatspartei. Den von der Landesregierung favorisierten Anschluss des Landes an Preußen lehnte die Bevölkerung in einer Volksabstimmung 1926 mit knapper Mehrheit ab. Ein erneuter Vorstoß zum Anschluss scheiterte 1930 im Landtag an der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit.

Die Wahlergebnisse sind im Artikel Landtag des Freistaates Schaumburg-Lippe beschrieben.

Verwaltungsmäßig bestand das Land Schaumburg-Lippe aus den Landkreisen Bückeburg und Stadthagen, denen 1934 die kreisfreien Städte Bückeburg und Stadthagen eingegliedert wurden.

Seit dem Zweiten Weltkrieg

Mit der Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung vom 23. August 1946, „betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“, erhielt das Land Hannover seine rechtlichen Grundlagen.

Am 23. November 1946 genehmigte die britische Militärregierung die Vereinigung der Länder Braunschweig (mit Ausnahme des östlichen Teils des Landkreises Blankenburg sowie der Exklave Calvörde des Landkreises Helmstedt, die an die sowjetische Besatzungszone fielen und in das Land Sachsen-Anhalt integriert wurden), Hannover (mit Ausnahme des Amtes Neuhaus, das an die sowjetische Besatzungszone fiel und erst 1993 Niedersachsen wieder angegliedert wurde, sowie ebenfalls mit Ausnahme von Frille, das NRW angeschlossen wurde), Oldenburg und Schaumburg-Lippe zum neuen Land Niedersachsen. 1946 wurden die beiden Landkreise zum Landkreis Schaumburg-Lippe mit der Kreisstadt Stadthagen vereinigt. Ein Volksentscheid vom 19. Januar 1975 zur Wiederherstellung des ehemaligen Landes (nach Artikel 29 GG) wurde trotz positiven Ausgangs vom Bundesgesetzgeber zurückgewiesen.[4]

Bei der Neuorganisation der Kreise in Niedersachsen wurde der Landkreis am 1. August 1977 mit dem Landkreis Grafschaft Schaumburg (Kreisstadt Rinteln) – der seit 1647 zu Hessen-Kassel, ab 1866 zur preußischen Provinz Hessen-Nassau und erst ab 1932 zur Provinz Hannover gehört hatte – zum neuen Landkreis Schaumburg (Kreisstadt Stadthagen) vereinigt. Die Stadt Hessisch Oldendorf kam zum Landkreis Hameln-Pyrmont. Damit sind heute viele der Gebiete, die bis etwa 1647 schaumburgisch waren, wieder unter einheitlicher Verwaltung (aber nicht mehr Steinhude, Großenheidorn sowie die schon nach 1640 an das Fürstentum Calenberg gegangenen schaumburgischen Ämter Lauenau und Bokeloh, auch nicht mehr Hessisch Oldendorf).

Staatsorganisation

Das Fürstentum besaß seit 1871 eine Stimme im Bundesrat. Seine Hauptstadt war Bückeburg, das 1905 lediglich 5.500 Einwohner zählte. Unterteilt in die zwei Städte Bückeburg und Stadthagen und die drei Ämter Bückeburg, Stadthagen und Hagenburg, gehörte es als Gerichtsbezirk Bückeburg dem Oberlandesgericht in Oldenburg an. Militärisch gehörte das Fürstentum zum Ersatzbezirk des VII. Armeekorps, 26. Brigade, dessen Jägerbataillon Nr. 7 in Bückeburg stationiert war. Das Fürstentum Schaumburg-Lippe hatte eine Militärkonvention mit Preußen abgeschlossen.

Nach der Verfassung des Freistaats Schaumburg-Lippe von 1922 lag die gesetzgebende Gewalt im Wesentlichen beim Landtag, der aus 15 Abgeordneten bestand, die auf drei Jahre durch Verhältniswahl gewählt wurden. Für die ausführende Gewalt war die vom Landtag gewählte Landesregierung zuständig, die ein Kollegium aus fünf Mitgliedern war, davon zwei hauptamtlich und drei nebenamtlich. Der hauptamtliche Vorsitzende der Landesregierung führte den Titel Staatsrat. Die innere Verwaltung gliederte sich in die Landkreise Bückeburg und Stadthagen und die Städte Bückeburg und Stadthagen. 1933 bestanden im Kreis Bückeburg 34 Gemeinden und 3 gemeindefreie Gutsbezirke, im Kreis Stadthagen bestanden neben den Flecken Hagenburg und Steinhude am Meer 32 Gemeinden und 5 gemeindefreie Gutsbezirke. Die Rechtsprechung im Freistaat Schaumburg-Lippe oblag zwei Amtsgerichten (Stadthagen und Bückeburg), einem Landgericht (Bückeburg) sowie dem preußischen Oberlandesgericht in Celle, das kraft Staatsvertrag auch für Schaumburg-Lippe zuständig war.

Herrscher und Regierungschefs

Grafen

Fürsten

Staatsminister

  • 1898–1918: Friedrich Freiherr von Feilitzsch (Staatsminister)
  • 1918–1919: Heinrich Lorenz (SPD) (Vorsitzender des Landesrates)
  • 1919–1922: Otto Bömers (parteilos) (Staatsrat und Vorsitzender der Landesregierung)
  • 1922–1925: Konrad Wippermann (parteilos) (Staatsrat und Vorsitzender der Landesregierung)
  • 1925-1927: Erich Steinbrecher (SPD) (Staatsrat und Vorsitzender der Landesregierung)
  • 1927–1933: Heinrich Lorenz (SPD) (Staatsrat und Vorsitzender der Landesregierung)
  • 1933: Hans-Joachim Riecke (NSDAP) (Reichskommissar)
  • 1933-1945: Karl Dreier (NSDAP) (Landespräsident)
  • 1933-1945: Alfred Meyer (NSDAP) (Reichstatthalter für Lippe und Schaumburg-Lippe)
  • 1945: Heinrich Bövers (vormals DDP) (Staatsrat und Vorsitzender der Landesregierung)
  • 1945–1946: Heinrich Drake (Landespräsident von Schaumburg-Lippe und des Landes Lippe, eingesetzt durch die britische Militärregierung)

Wirtschaft

Schaumburg-Lippe hatte eine stark differenzierte Wirtschaftsstruktur. Bis in das 19. Jahrhundert bildete die Landwirtschaft eine wichtige Basis, wobei vor allem der Ackerbau vergleichsweise ertragreich war. Daneben war die Leinenweberei besonders in den nördlichen Gemeinden von Bedeutung. Das Leinen wurde besonders in die Niederlande, aber auch nach Skandinavien exportiert. Im 18. Jahrhundert bildete Wanderarbeit (Hollandgang) eine weitere wichtige Erwerbsquelle für die ländlichen Unterschichten.

Seit dem späten Mittelalter wurde in den Bückebergen Steinkohle abgebaut. Nach der Teilung der Grafschaft erfolgte der Abbau gemeinsam mit der Landgrafschaft Hessen-Kassel („Samtbergbau“); die Einkünfte wurden zwischen den Eigentümern geteilt. Nach 1866 gingen die hessischen Anteile an Preußen über. Der Steinkohlebergbau wurde besonders im 19. Jahrhundert schnell ausgebaut. 1905 wurde der Georgschacht bei Stadthagen als auch architektonisch bedeutsame Zentrale in Betrieb genommen.

Mehrere Glashütten entstanden im 19. Jahrhundert am Hang der Bückeberge und in Stadthagen. Sie erreichten aber nie die Bedeutung der in der benachbarten hessischen Grafschaft Schaumburg liegenden Hütten in Obernkirchen (Heye, Stoevesandt) und Rinteln (Stoevesandt).

Ein wichtiger Motor für die Industrialisierung war neben den Bodenschätzen die Eisenbahn. Von der wichtigen Ost-West-Verbindung Köln-Minden-Hannover-Berlin profitierte vor allem das bis dahin bedeutungslose Stadthagen, wo sich nach 1871 viele kleine und mittlere Industriebetriebe niederließen. Mit dem Bau des Georgschachtes bei Stadthagen nahm die Bedeutung der Stadt noch weiter zu. Mit dem Ende des Steinkohlebergbaus 1961 endete diese Phase schaumburgisch-lippischer Wirtschaft.

Schlösser & Palais der fürstlichen Familie

Frontansicht des Schloss Bückeburg.

Literatur

  • Matthias Blazek: „Schaumburg-Lippe im Wandel der Zeit“, General-Anzeiger für den Landkreis Schaumburg und Umgebung vom 25. Juli 1991, ders., „Schaumburg-Lippe“, Schaumburger Wochenblatt vom 22. Mai und 5. Juni 1991, ders., „Hildesheimer Gastmahl wirkte sich für Schaumburger Grafen verhängnisvoll aus“, Die Harke vom 14. und 21. August 1993
  • Kurt Brüning (Hrsg.): Der Landkreis Schaumburg-Lippe (Regierungsbezirk Hannover). Kreisbeschreibung und Raumordnungsplan nebst statistischem Anhang. Dorn, Bremen-Horn 1955 (Die deutschen Landkreise - Die Landkreise in Niedersachsen 12), (Veröffentlichungen des Niedersächsischen Amtes für Landesplanung und Statistik, Hannover, Göttingen 12), (Veröffentlichungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Gesellschaft zum Studium Niedersachsens e.V.)
  • Carl-Hans Hauptmeyer: Souveränität, Partizipation und absolutistischer Kleinstaat. Die Grafschaft Schaumburg-(Lippe) als Beispiel. Lax, Hildesheim 1980, ISBN 3-7848-3491-4, (Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens 91), zugleich: Hannover, Techn. Univ., Habil.-Schr., 1977
  • Hubert Höing (Hrsg.): Vom Ständestaat zur freiheitlich-demokratischen Republik. Etappen in Schaumburg. Knoth, Melle 1995, ISBN 3-88368-277-2 (Schaumburger Studien 55)
  • Hubert Höing (Hrsg.): Träume vom Paradies. Historische Parks und Gärten in Schaumburg. Knoth, Melle 1999, ISBN 3-88368-306-X (Schaumburger Studien 58)
  • Hubert Höing (Hrsg.): Schaumburg und die Welt. Zu Schaumburgs auswärtigen Beziehungen in der Geschichte. Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2002, ISBN 3-89534-411-7 (Schaumburger Studien 61
  • Hubert Höing (Hrsg.): Strukturen und Konjunkturen. Faktoren schaumburgischer Geschichte. Verlag für Regionalgeschichte, Gütersloh 2004, ISBN 3-89534-543-1 (Schaumburger Studien 63)
  • Hubert Höing (Hrsg.): Schaumburger Profile. Ein historisch-biographisches Handbuch. Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2008, ISBN 978-3-89534-666-8 (Schaumburger Studien 66)
  • Alexander vom Hofe: Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe und das parallele Unrechtssystem. Vierprinzen S. L., Madrid 2006, ISBN 84-609-8523-7, online
  • Heiko Holste: Schaumburg-Lippe. Vom souveränen Staat zum halben Landkreis. Ein Streifzug durch die politische Geschichte von der Landesgründung bis in die Gegenwart. Schaumburg-Lippischer Heimatverein – Ortsgemeinschaft Seeprovinz, Steinhude 2003
  • Stefan Meyer: Georg Wilhelm Fürst zu Schaumburg-Lippe (1784–1860). Absolutistischer Monarch und Großunternehmer an der Schwelle zum Industriezeitalter. Diss. Hannover 2005, online (PDF; 26,64 KB), (Auch: Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2007, ISBN 978-3-89534-605-7 (Schaumburger Studien 65))
  • Karl Heinz Schneider: Schaumburg in der Industrialisierung. 2 Bände. Knoth, Melle 1994–1995 (zugleich: Hannover, Univ., Habil.-Schr., 1997)
    • Teil 1: Vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zur Reichsgründung. 1994, ISBN 3-88368-259-4 (Schaumburger Studien 52);
    • Teil 2: Von der Reichsgründung bis zum Ersten Weltkrieg. 1995, ISBN 3-88368-260-8 (Schaumburger Studien 53)
  • Anna-Franziska von Schweinitz: Zum 300. Geburtstag des ersten deutschen Freimaurers, Albrecht Wolfgang, regierender Graf zu Schaumburg-Lippe. In: Quatuor Coronati – Jahrbuch für Freimaurerforschung 35, 1998, ISSN 0171-1199, S. 69–96
  • Anna-Franziska von Schweinitz: Die landesherrlichen Gärten in Schaumburg-Lippe von 1647 bis 1918. Werner, Worms 1999, ISBN 3-88462-161-0 (Grüne Reihe 20)
  • Anna-Franziska von Schweinitz: Johanna Sophia Gräfin zu Schaumburg-Lippe, Gräfin zu Hohenlohe-Langenburg (1673–1743). Ein Leben an den Höfen von Langenburg, Bückeburg, Hannover und St. James. In: Lebensbilder aus Baden-Württemberg. 25, 2001, ISSN 0948-0374, S. 100–128
  • Frank Werner (Hrsg.): Schaumburger Nationalsozialisten. Täter, Komplizen, Profiteure. 2. Auflage, Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld, 2010
  • Wilhelm Wiegmann: Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe. Für Schule und Haus. 2. vermehrte und verbesserte Auflage. Heine, Stadthagen 1912 (Reprint: Niemeyer, Hameln 2005, ISBN 3-8271-9145-9)
  • Manfred Würffel (Red.): Schaumburger Land. Eine kleine Landeskunde. Hrsg. von der Schaumburger Landschaft. Westermann, Braunschweig 2003, ISBN 3-07-509703-9 (Kulturlandschaft Schaumburg 8)

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Schaumburg-Lippe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Wikisource: Schaumburg – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

  1. Ausführlich: Blazek, Matthias: Von der Landdrostey zur Bezirksregierung – Die Geschichte der Bezirksregierung Hannover im Spiegel der Verwaltungsreformen, Stuttgart 2004, ISBN 3-89821-357-9.
  2. Vgl. neue Darstellung von Blazek, Matthias: Nach „Hildesheimer Banquet“ starben mehrere der „angesehnsten deutschen Theilnehmer“ – Die Folgen des „Banerschen Trinkgelages“ vom 28. Oktober 1640 / „Herzog Georg fühlte sich bis zum Tode ermattet“, Sachsenspiegel 1, Cellesche Zeitung vom 8. Januar 2011.
  3. Winfried Dotzauer: Die deutschen Reichskreise (1383 - 1806). Steiner, Stuttgart 1998, ISBN 3-515-07146-6, S. 330 (http://books.google.com/books?id=nivgmctAVyAC&lpg=PA330&ots=0MvxDrUcDr&dq=b%C3%BCckeburgischer%20Streit&hl=de&pg=PA330#v=onepage&q=b%C3%BCckeburgischer%20Streit&f=false).
  4. Papier, Hans-Jürgen: Grußwort aus Anlass des Festakts zum 50-jährigen Bestehen des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs am 15. Juli 2005 [1].

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