Sanitätsoffizieranwärter

Sanitätsoffizieranwärter

Ein Sanitätsoffizieranwärter (SanOA) bei der Bundeswehr ist ein Soldat, der die Laufbahn des Sanitätsoffiziers eingeschlagen hat. Er hat sich für mindestens 17 Jahre für den Dienst bei der Bundeswehr verpflichtet und befindet sich im Studium der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin bzw. Pharmazie/Lebensmittelchemie an einer zivilen Universität.

Inhaltsverzeichnis

Bewerbung

Wer die Laufbahn eines Offiziers bei der Bundeswehr anstrebt, bewirbt sich über einen Wehrdienstberater beim Personalamt der Bundeswehr in Köln. Eine Auswahl von Bewerbern wird dann zur Offizierbewerberprüfzentrale, dem zentralen Assessment-Center der Bundeswehr, eingeladen. In einem dreitägigen Auswahlverfahren durchlaufen die Bewerber mehrere Stationen, an denen jederzeit die Nichteignung festgestellt werden kann. Bewerber für die Laufbahn des Sanitätsoffiziers durchlaufen grundsätzlich dasselbe Auswahlverfahren wie die Bewerber für die Laufbahn des Truppenoffiziers, müssen aber zusätzlich einen computergestützten Sanitätstest absolvieren, der naturwissenschaftliches Grundverständnis überprüft. Kommt für den Bewerber ausschließlich die Laufbahn des Sanitätsoffiziers in Frage, entfällt ein - ebenfalls computergestützter - Mathematiktest. Zudem wird in einer sogenannten „Studienberatung“ geprüft, wie weit die Fähigkeiten des Prüflings in Biologie, Chemie und eventuell anderen für seine vorgesehene Approbation relevanten Bereichen reichen. Auch der geplante Ablauf des Studiums und die Motivation zum Studium sind Teil der „Studienberatung“, die trotz der Bezeichnung Teil des Prüfverfahrens ist.

Nach erfolgreich durchlaufenem Auswahlverfahren, also der Feststellung der Eignung zum Offizier, wird der Bewerber in einer (nicht einzusehenden) Eignungsreihenfolge platziert.

Ein Einplaner vergibt dann gemäß der Platzierung des Bewerbers und dessen Wunsch-Teilstreitkraft eine Sofortzusage (selten) oder nimmt ihn in eine Warteliste auf - die Zusage wird dann ggf. nach Abschluss aller Prüfungen des Einstellungszeitraums per Post zugestellt.

Grundausbildung

Je nachdem in welche Teilstreitkraft der Bewerber eingeplant wurde, beginnt er seine Grundausbildung im Sommer (Heer: Auch Winter)

Die Grundausbildung unterscheidet sich bei Heer und Luftwaffe nur in Details, Sanitätsoffizieranwärter der Marine durchlaufen gemeinsam mit den Offizieranwärtern des Truppendienstes eine auf sechs Wochen verkürzte Grundausbildung an Land und nehmen anschließend an einer Auslandsausbildungsreise mit dem Segelschulschiff Gorch Fock teil.

Studium

Da die Bundeswehr an den Universitäten der Bundeswehr keine medizinischen Studiengänge anbietet, studieren Sanitätsoffizieranwärter an zivilen Hochschulen. Für die Bundeswehr steht dazu jährlich ein Kontingent an Studienplätzen zur Verfügung, die nicht über die ZVS vergeben werden. Diese betragen

und sind nicht gleichmäßig auf alle Universitäten verteilt. Ein grober Anhalt sind drei Plätze für SanOA pro Universität und Jahr, deutlich mehr Studienplätze für SanOA stehen in München und Ulm zur Verfügung.

Der SanOA hat die Möglichkeit, drei Wunsch-Studienorte auszuwählen. An einem Zeitpunkt während der Grundausbildung findet dann eine zentrale Studienplatzvergabe statt. Dort wird gemäß der Eignungsreihenfolge und den gewählten Studienorten jedem SanOA ein Studienort zugeteilt. Bei einem Großteil der Soldaten kann dem Erstwunsch oder zumindest dem Zweit- oder Drittwunsch entsprochen werden. Bei einigen wenigen SanOA, bei denen keinem Wunsch entsprochen werden konnte, finden persönliche Gespräche statt, um einen möglichst passenden Platz zuzuteilen.

Studienplatztausche - auch mit zivilen Kommilitonen - sind in der Regel möglich, solange durch den Tausch keine Komplikationen (z. B. Verlängerung der Studienzeit) eintreten.

Nach der Grundausbildung werden die SanOA von ihrer Ausbildungseinheit zu einer Betreuungseinheit kommandiert, die möglichst nahe beim entsprechenden Studienort liegt. Die Betreuungseinheit ist erster Ansprechpartner bei allen dienstlichen Belangen, ein Betreuungsoffizier ist der Disziplinarvorgesetzte, in der Regel befindet sich in der Betreuungseinheit auch der Truppenarzt. Alle SanOA werden aber weiterhin zentral vom Personalamt der Bundeswehr verwaltet.

Spezielle Anforderungen im Studium

SanOA im Studium haben im Gegensatz zu ihren zivilen Kommilitonen die Verpflichtung, ihr Studium innerhalb der Mindeststudienzeit zu absolvieren, und den Studienfortschritt regelmäßig der Betreuungseinheit bzw. dem Personalamt mitzuteilen. Zusätzlich benötigte Semester müssen vom Personalamt genehmigt werden, insbesondere bei vermeidbaren Studienverzögerungen droht eine Beendigung des Dienstverhältnisses von Seiten der Bundeswehr. Außerdem erhöht sich die Verpflichtungszeit mit dem zweiten Zusatzsemester um ein Jahr.

In den Semesterferien müssen SanOA einen zweiteiligen, jeweils zweiwöchigen, Offizierlehrgang an der Sanitätsakademie der Bundeswehr absolvieren. Das im Rahmen der Approbationsordnung vorgeschriebene Krankenpflegepraktikum und Famulaturen müssen in der Regel in Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr geleistet werden, beispielsweise in einem Bundeswehrkrankenhaus. Weiterhin ist das Ableisten eines oder mehrerer Truppenpraktika möglich und erwünscht, um Erfahrungen in der Truppe zu sammeln und die Identifikation mit der Bundeswehr zu fördern.

Während des Studiums müssen die SanOA außerdem die Leistungen des Deutschen Sportabzeichens und des Basis Fitness Tests (BFT) ablegen.

Credit-Point-System

Die Entscheidung, in welchem Bundeswehrkrankenhaus und welcher Fachrichtung der SanOA seine auf das Studium folgenden ersten zwei Berufsjahre abzuleisten hat, wurde bis 2009 anhand der Kriterien Physikumsnote, Note im Offizierlehrgang und anhand eventuell benötigter Zusatzsemester getroffen. Um eine vielschichtigere und gerechtere Beurteilung der Leistungen der SanOA zu gewährleisten, wurde auf Bestreben des Vereins Deutscher SanOA e.V. das „Credit-Point-System“ eingeführt, das in enger Zusammenarbeit mit dem Personalamt entwickelt wurde.

Im Laufe des Studiums können die Sanitätsoffizieranwärter für verschiedenste militärische und fachlich-universitäre Leistungen Punkte („Credit-Points“) sammeln. Am Ende des Studiums werden diese Punkte dann zusammengezählt und die entstehende Reihung zur Orts- und Fachentscheidung bei der Einplanung herangezogen. Punkte können gesammelt werden für:

Pflichtleistungen Punkte freiwillige Leistungen Punkte
Note vorklinischer Abschnitt (Physikum)

(80% schriftlich, 20% mündlich)

max. 120P 1. Truppenpraktikum (4 Wochen) 20P
1. Zusatzsemester (1.-6. Semester) -60P 2. Truppenpraktikum (4 Wochen) 15P
2. Zusatzsemester (1.-6. Semester) -90P 1. zusätzlicher Schein 20P
weitere Zusatzsemester (1.-6. Semester) -120P 2. zusätzlicher Schein 15P
Note klinischer Abschnitt (Scheine) max. 180P Zusätzliche Famulatur (4 Wochen) 20P
1. Zusatzsemester (7.-12. Semester) -96P Ableistung DSA (max. 6 Jahre) pro Jahr 3P
2. Zusatzsemester (7.-12. Semester) -144P Ableistung BFT (max. 6 Jahre) pro Jahr 1P
3. Zusatzsemester (7.-12. Semester) -180P Schießen Wertungsübung pro Jahr (max. 6 Jahre) 3P
Note Offizierlehrgang max. 30P Erfüllter Leistungsmarsch gemäß ZDv pro Jahr (max. 6 Jahre) 4P
Einstufungstest der Sprachausbildung

der Bundeswehr (Erste Sprache)

max. 30P
Einstufungstest der Sprachausbildung

der Bundeswehr (Zweite Sprache)

max. 30P

Weitere Informationen (z. B. Berechnungstabelle und oft gestellte Fragen) finden sich auf den Seiten des Vereins Deutscher SanOA e.V.

Nach dem Studium

Nach dem Erhalt der Approbation werden die Sanitätsoffiziere, die bis dahin Leutnante waren, zum Stabsarzt bzw. Stabsapotheker oder Stabsveterinär befördert. Seit 2008 schließt sich direkt an das Studium eine neu konzipierte postuniversitäre modulare Ausbildung (PumA) an der Sanitätsakademie der Bundeswehr in München an. Diese dauert insgesamt 11 Wochen und schließt insbesondere einen sechswöchigen Englischkurs und eine EAKK-Aufbauausbildung mit ein. Nach dieser Ausbildung werden die jungen Sanitätsoffiziere (Humanmedizin) zu ihrer zwei Jahre dauernden, ersten Verwendung in der Klinik in ein Bundeswehrkrankenhaus versetzt. In welches Bundeswehrkrankenhaus und welche Fachrichtung der Sanitätsoffizier geht, richtet sich grundsätzlich nach den Wünschen des Sanitätsoffiziers. Gibt es mehrere Bewerber auf eine freie Stelle, so wird diese nach der Platzierung im Credit-Point-System vergeben. Diese Entscheidung wird 1-2 Monate vor Ende des Studiums in einer Einplanungsveranstaltung getroffen. Innerhalb der ersten Klinikverwendung soll jeder Sanitätsoffizier die ATB Notfallmedizin erwerben.

Dienstgrade, Besoldung und Uniform

Anstecker am Hemdkragen (Marine)

Sanitätsoffizieranwärter tragen grundsätzlich die Uniform ihrer Teilstreitkraft. Auf den Dienstgradabzeichen kennzeichnen den SanOA bei Heer und Luftwaffe ein silberfarbener Äskulapstab und eine silberfarbene Kordel. Bei der Marine gibt es keine Kordeln, die SanOA tragen statt des goldenen Sterns der Truppenoffizieranwärter einen goldenen Äskulapstab. Auf dem Diensthemd (Heer und Luftwaffe, Marine ab Seekadett) wird auf der rechten Seite des Kragens der Anstecker des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr getragen.

Sanitätsoffizieranwärter durchlaufen dieselben Dienstgrade wie Offizieranwärter des Truppendienstes, tragen aber den Zusatz „SanOA“ hinter ihrem Dienstgrad.

Auch die Besoldung ist entsprechend, wird aber, da der SanOA für die Zeit seines Studiums offiziell beurlaubt ist, als „Ausbildungsgeld“ bezeichnet. Die Bezüge von SanOA sind explizit im Soldatengesetz §30 Abs. 2[1] und in der Ausbildungsgeldverordnung (SanOAAusbGVO) festgelegt und sollen grundsätzlich alle während des Studiums anfallenden Kosten (z. B. Lernmittel, Semesterbeiträge) abdecken.

Die ab dem Wintersemester 2006/2007 von einigen Universitäten erhobenen Studiengebühren wurden zunächst nicht von der Bundeswehr übernommen. Der Führungsstab des Sanitätsdienstes versuchte, die Bundesländer dazu zu bringen, die im hoheitlichen Auftrag studierenden SanOA von der Zahlung freizustellen, wozu die Länder aber nicht bereit waren. Schließlich wurde von Seiten des Bundesministeriums der Verteidigung im April 2007 entschieden, die Studiengebühren rückwirkend zum Wintersemester 2006/2007 zu übernehmen. Der Entscheidung vorausgegangen waren Beschwerden von SanOA, dem Verein Deutscher SanOA e.V. und dem Deutschen Bundeswehrverband, die sich vor allem auf die Ungleichbehandlung der SanOA gegenüber den an den Bundeswehruniversitäten studierenden Offizieranwärter des Truppendienstes bezogen, die keine Studiengebühren zu entrichten haben.[2]


Sanitätsoffizieranwärter
Dienstgradabzeichen San002-Flieger-SanOA.png San013-GefreiterM-SanOA.png San021-Obergefreiter-SanOA.png San113-Seekadett-SanOA.png San131-Faehnrich-SanOA.png San153-OberfaehnrichZS-SanOA.png San212-Leutnant-SanOA.png
Dienstgrad Flieger (SanOA)


Heer: Sanitätssoldat
Marine: Matrose
Gefreiter (SanOA)
(Marine)
Obergefreiter (SanOA) Seekadett (SanOA)


Heer/Luftwaffe:
Fahnenjunker
Fähnrich (SanOA)


Marine:
Fähnrich zur See
Oberfähnrich zur See
(SanOA)

Heer/Luftwaffe:
Oberfähnrich
Leutnant (SanOA)
(Luftwaffe)

Marine:
Leutnant zur See
NATO-Rangcode OR-1 OR-2 OR-3 OR-5 OR-6 OR-7 OF-1
Soldstufe A3 A3z A4 A5 A7 A8 A9

Interessenvertretung

Zur Interessenvertretung der Sanitätsoffizieranwärter und Sanitätsoffiziere auf Zeit der Bundeswehr existiert seit 1991 der Verein „Deutscher SanOA e.V.“ in Bonn mit ca. 1200 Mitgliedern[3], der eine enge Kooperation mit der medizinischen Fachgesellschaft der Wehrmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie, pflegt. Der Deutsche SanOA e.V. vertritt die Interessen der Sanitätsoffizieranwärter und Sanitätsoffiziere auf Zeit gegenüber der Führung des Sanitätsdienstes und der Bundeswehr. Vereinsziele sind außerdem die Förderung der Kameradschaft und die Verbesserung der Information der SanOA. Dies geschieht beispielsweise durch Veranstaltungen des Vereins wie die jährliche Jahreshauptversammlung, zu der regelmäßig hohe Führungspersönlichkeiten des Sanitätsdienstes erscheinen um die Kommunikation mit dem „Nachwuchs“ zu pflegen.

Verweise

Quellen

  1. Juris: Soldatengesetz §30
  2. DBwV: „Studiengebühren werden erstattet“
  3. Deutsche SanOA e.V. Abgerufen am 22. November 2010.

Weblinks


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