Samtgemeindebürgermeister

Samtgemeindebürgermeister

Samtgemeindebürgermeister ist nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) die Bezeichnung für einen Bürgermeister in niedersächsischen Samtgemeinden und neben dem Samtgemeinderat und dem Samtgemeindeausschuss eines der drei Organe einer Samtgemeinde. Im Gegensatz zu den Mitgliedsgemeinden der jeweiligen Samtgemeinden wird er direkt von den Bürgern gewählt und ist hauptamtlich tätig. Seine Amtszeit beträgt acht Jahre. Sofern er keine Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes absolviert hat, muss in der Verwaltung ein entsprechender Beamter vorhanden sein. Der Samtgemeindebürgermeister ist qua Amt Mitglied im Samtgemeinderat und im Samtgemeindeausschuss. Die Räte der Mitgliedsgemeinden können außerdem das Amt des Stadt- bzw. Gemeindedirektors vom jeweiligen Bürgermeister der Mitgliedsgemeinde auf den Samtgemeindebürgermeister übertragen (§ 70 Abs. 1 NGO).

Siehe auch

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