- Samoa-Vertrag (1899)
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Im Samoa-Vertrag von 1899 (engl. Tripartite Convention) wurde der langjährige Konflikt um Samoa zwischen dem Deutschen Reich, Großbritannien und den USA beigelegt. Man entschied sich, die Inselgruppe Samoa zwischen Deutschland und den USA aufzuteilen, wobei das Vereinigte Königreich mit anderen Pazifik-Inseln entschädigt wurde. Der westliche Teil der Samoainseln wurde eine deutsche Kolonie: Deutsch-Samoa.
Ursachen
Siehe auch: Konflikt um Samoa
Nachdem die drei Großmächte sich 1889 in der Berliner Samoa-Konferenz noch darauf geeinigt hatten, das Königreich Samoa gemeinsam zu verwalten, kam es 10 Jahre später wieder zu einem Konflikt. Als Malietoa Laupepa, der König von Samoa starb, unterstützten die Deutschen einen anderen Nachfolger als die Briten und Amerikaner.
Der Samoavertrag kam am 14. November 1899 auf deutschen Druck zustande. Darin erklärten Deutschland und Großbritannien ihre Besitzansprüche im Pazifik, aber auch in Afrika. Am 2. Dezember 1899 traten die USA bei. Vor allem wegen des gleichzeitig ausbrechenden Zweiten Burenkrieges musste Großbritannien nachgeben.
Inhalt des Vertrages (Auszug)
- Großbritannien verzichtete auf alle Rechte auf den Samoa-Inseln (Artikel 1)
- Deutschland verzichtete auf alle Rechte an den Tonga-Inseln und jenen Inseln, die südöstlich von Buka und Bougainville liegen (Artikel 2)
- Die Samoa-Inseln wurden entlang des 171. Längengrades zwischen Deutschland und Amerika geteilt
- Aufteilung der neutralen Zone in Westafrika (Salaga-Gebiet) zwischen dem deutschen Togo und der britischen Goldküste (Artikel 5)
- Deutschland gab seine exterritorialen Rechte auf Sansibar auf (Artikel 6)
Weblinks
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