Sacerdos

Sacerdos
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Der Sacerdos (Plural Sacerdotes), eigentlich der sacerdos publicus populi Romani Quiritium („öffentlicher Priester des römischen Volkes der Quiriten“) war der staatlich anerkannte Priester im antiken Rom, der mittels eines genau reglementierten Kult- und Opferwesens sowie durch Deutung der Götterzeichen die Verbindung zwischen dem Gemeinwesen oder dem Einzelnen und der sakralen Sphäre sachkundig herstellte. Die Übersetzung mit „Priester“ ist insofern nur eine sprachliche Hilfskonstruktion, als die sacerdotes eher öffentlichen Organen als Geistlichen im heutigen Sinn glichen. Sprachwissenschaftlich wird der aus den Worten sacer („einer Gottheit gehörig“) und *dhe („machen“, „tun“) zusammengesetzte Begriff als „Vollzieher einer heiligen Handlung“ gedeutet.

Die Staatspriesterschaft, die wohl schon in archaischer Zeit aus der Übertragung von Sakralhandlungen an bestimmte Familien hervorging, war in drei Hauptgruppen organisiert. Zur ihr gehörten an erster Stelle die Einzelpriester (15 flamines, 1 rex sacrorum, 6 vestales), die sich insbesondere dem Kult bestimmter Götter widmeten; dann die Priesterkollegien (ursprünglich 3, dann 15, seit Gaius Iulius Caesar 16 pontifices, analog viele augures, der ordo haruspicum LX, die tresviri bzw. septemviri epulones und die duoviri bzw. decemviri bzw. quindecimviri sacris faciundis), die insbesondere für administrative Religionsbelange und die Zeichendeutung zuständig waren; schließlich die stadtrömischen Kultsodalitäten (20 fetiales, 24 salii, luperci, 12 arvales fratres, Titii sodales; in der Kaiserzeit ergänzt durch mehrere Augustales sodales), die anstelle der eigentlichen Staatspriester (Einzelpriester und Kollegien) besonders eigentümliche, oft noch etruskische Riten pflegten. Auch die Ehefrauen von Priestern konnten eine priesterliche Stellung innehaben (regina sacrorum, flaminica). Die Priesterschaft ergänzte sich ursprünglich durch Kooptation selbst; eine Ausnahme bildeten der rex sacrorum, die flamines und die vestales, die vom staatlichen Oberpriester pontifex maximus ernannt wurden. Seit Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr. erfolgte die Ernennung des pontifex maximus und seit der lex Domitia 103 v. Chr. die der Priesterkollegien durch die in Wahlkörperschaften organisierte Bevölkerung. Das Priesteramt wurde im Allgemeinen lebenslang ausgeübt.

In der römischen Religion übte während der Monarchie der rex (König) die obersten priesterlichen Funktionen aus, während der Republik der Oberpriester, seit Augustus durch die Vereinigung von Prinzipat und Oberpontifikat 12 v. Chr. der princeps (Kaiser). Die Priester genossen besondere Ehren- und Vorrechte und galten auch als Hüter der Traditionen, was sie in ihrer hochaltertümlichen Tracht (apex, tutulus, galerus, toga praetexta) zum Ausdruck brachten. Körperliche Defekte verhinderten den Eintritt in das Priesteramt. Die wichtige Rolle des sacerdos zeigt sich in der lange andauernden Exklusivität der höchsten Priesterstellen für Patrizier, auf die die Plebejer mit der Schaffung eines eigenen Zentralkults am Fuß des plebejischen Aventins reagierten und so ein Gegenstück zum römischen Haupttempel auf dem Kapitol schufen. Erst die lex Ogulnia 300 v. Chr. erlaubte es Plebejern, auch Pontifikat und Augurat auszuüben.

Die Priester wurden als öffentliche (publici) Personen angeschaut, wenn sie eine staatlich anerkannte Sakralhandlung ausübten, galten aber sonst als homines privati – im Gegensatz zu den Magistraten. Die Bezeichnung sacerdos publicus blieb im Allgemeinen dem pontifex maximus und dem flamen dialis vorbehalten, die auch ex officio im Senat einsaßen, während ansonsten eine strenge Trennung zwischen Priesterschaft und Magistraten herrschte; letzteren wurden während der Republik sogar eine höhere Wertschätzung als die Priester zuteil. Die Priester waren gleichwohl von größter Bedeutung für die Öffentlichkeit, da sie einen weiten Aufgabenkreis hatten: Sie schieden die dies fasti (Tage mit Rechtsprechung), dies nefasti (Tage ohne Rechtsprechung) und dies comitiales (Tage der Volksversammlungen), legten den Kalender fest, entschieden anhand der von den Sehern gedeuteten Vorzeichen über die Rechtsgültigkeit von Beschlüssen der staatlichen Organe oder konnten mit der Begründung begangener religiöser Verfehlungen Magistrate absetzen. Die Priesterämter waren deshalb während der Phase der römischen Bürgerkriege starken politischen Einflussnahmen ausgesetzt.

Literatur

  • Konrat Ziegler und Walther Sontheimer: Der Kleine Pauly - Lexikon der Antike. München 1979, Bd. 4, Sp. 1487f. ISBN 3-423-05963-X.

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