- Runder Tisch Amateurfunk
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Runder Tisch Amateurfunk
(RTA)Zweck: Lobbyarbeit, Interessenvertretung Vorsitz: Dr. Christof Rohner, amtierender Vorsitzender[1] Gründungsdatum: 11. Juni 1994 Mitgliederzahl: 61.000 Personen
18 Organisationen[1]Sitz: Baunatal Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) ist ein Zusammenschluss der meisten deutschen Amateurfunkvereine. Er versteht sich als Koordinator der Lobbyarbeit für den Amateurfunk in der Politik. Der RTA wurde am 11. Juni 1994 auf Anregung des damaligen Bundespostministeriums gegründet, um einen einzigen Ansprechpartner zu haben, der Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Amateurfunkverbände vorab ausdiskutieren sollte. Das heute zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist von dieser Linie wieder abgerückt und würdigt auch die Beiträge anderer Amateurfunkverbände zu wichtigen Fragen des Amateurfunks. Der RTA bündelt die Lobbyarbeit der Mitglieder und ist als einziger Mitgliedsverband in der Lobbyliste des Deutschen Bundestages eingetragen.
Inhaltsverzeichnis
Mitgliedschaft
Nur Vereine und Verbände können Mitglied des RTA werden. Die Geschäftsordnung des RTA schreibt dabei vor, dass Vereinszweck dieser Vereine oder Verbände ausschließlich der Amateurfunk ist. Nicht zwingend vorgeschrieben ist dagegen, dass es sich dabei um eingetragene Vereine handeln muss. Auch die Größe des Vereins ist kein Kriterium für die Mitgliedschaft, insbesondere gibt es keine Mindestmitgliederzahl.
Über die Aufnahme in den RTA entscheiden die Vertreter der Mitgliedsverbände mit Mehrheit der anwesenden Verbände auf einer RTA-Sitzung.
Derzeit (September 2010) sind 17 Vereine und Verbände Mitglied im RTA:
Verband Abkürzung Mitgliederzahl Mitglied seit Adacom Fachverband für Amateur-Datenfunk e.V. ADACOM 500 AMSAT Deutschland e.V. AMSAT-DL 1.200 Gründungsmitglied Arbeitsgemeinschaft für Amateurfunkprüfung und -förderung Siegerland e.V. AGAS nicht bekannt Gründungsmitglied Arbeitsgemeinschaft Amateurfunkfernsehen e.V. AGAF 1.000 Arbeitsgemeinschaft Telegraphie e.V. AGCW 2.250 Bavarian Contest Club BCC 331 2010 Deutscher Amateur-Radio-Club e.V. DARC 44.300 Gründungsmitglied Deutscher Amateur Sende- und Empfangsdienst e.V. DASD nicht bekannt Gründungsmitglied Flieger-Funk-Runde e.V. FFR 200 Förderverein Amateurfunkmuseum e.V. AFM 600 Gründungsmitglied INTERMAR Amateur-Seefunk e.V. INTERMAR 400 2007 Marcom Funkverband e.V. Marcom nicht bekannt Gründungsmitglied Nord><link e.V. nicht bekannt 1999 Rhein-Ruhr-DX-Association RRDXA 352 2008 Verband der Funkamateure in Telekommunikation und Post e.V. VFDB 3.500 Gründungsmitglied Vereinigung der Funkamateure der Ruhr-Universität VdF nicht bekannt Gründungsmitglied Vereinigung noch funkender Marinefunker e.V. MF-Runde 400 Ehemalige Mitglieder des RTA waren die „Relais-Arbeitsgruppe Hamburg e.V.“, die „Ampack Bayern e.V.“ der Verein „West <> Link“, sowie die "Diplom Interessen Gruppe e.V." die sich aus verschiedenen Gründen aufgelöst oder den RTA verlassen haben.
Struktur
Bei der Gründung des RTA galt es einen Ausgleich zwischen den Interessen des mitgliederstärksten Verbandes, des DARC, und den Interessen der kleineren Verbände zu finden. Eine mögliche Allianz vieler Kleinverbände soll nicht schwerer wiegen als die über 40.000 Mitglieder des DARC, dieser soll aber das Gremium auch nicht vollständig dominieren.
Die Mitgliedsverbände entsenden je einen Vertreter (meist ein Vorstandsmitglied) in den RTA, der sich nach Bedarf zu Sitzungen trifft. Die RTA-Mitglieder wählen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Dabei wird der Vorsitzende mit der Mehrheit der von den Verbänden vertretenen Mitglieder und der Stellvertreter mit der Mehrheit der Verbände gewählt, um ein Gleichgewicht zwischen großen und kleinen Verbänden zu schaffen. Zwischen den RTA-Sitzungen nimmt der Vorsitzende die Aufgaben des RTA wahr. Er hat dazu laut Geschäftsordnung auch die Geschäftsführung des RTA zu leisten.
Sachentscheidungen werden im RTA mit der Mehrheit der von den Verbänden vertretenen Mitglieder getroffen. Um die vollständige Dominanz des DARC zu verhindern, sieht die Geschäftsordnung ein Minderheitenvotum vor. Bei Gesprächen mit Politik und Behörden hat ein Vertreter eines Minderheitenvotums das Recht teilzunehmen.
Der RTA ist in der im Internet abrufbaren Lobbyliste der beim Deutschen Bundestag registrierten Verbände eingetragen. Im März 2008 hatte der RTA 61.000 Mitglieder in 18 angeschlossenen Organisationen (laut Lobbyliste des Deutschen Bundestages vom 12. Dezember 2008).
Kritik
Der RTA dient als Lobbyverband lediglich der gemeinsamen Lobbyarbeit der in ihm vertretenen Amateurfunkverbände gegenüber Politik und Behörden. Er ist nicht Ansprechpartner der einzelnen Funkamateure und gibt daher auch selbst keine Informationen über seine Arbeit oder Mitglieder an die Öffentlichkeit.
Es obliegt den einzelnen Mitgliedsverbänden ihre Mitglieder über die Arbeit und die Ergebnisse des RTA zu informieren. Dies tut der DARC zum Beispiel regelmäßig in seinen Vorstandsinformationen, in denen aber nur teilweise der Schriftwechsel des RTA veröffentlicht wird.
Siehe auch
Portal:Amateurfunkdienst – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Amateurfunkdienst
Weblinks
- Deutschlandrundspruch Nr. 23/94 mit Bericht über die Gründung des RTA
- Aktuelle Lobbyliste des Deutschen Bundestages (PDF; 5,61 MB)
- Anleitung zur Durchführung der Anzeige ... zur Begrenzung elektromagnetischer Felder mit Erwähnung von RTA und anderen Amateurfunkverbänden (PDF-Datei; 143 kB)
Einzelnachweise
- ↑ a b Deutscher Bundestag (28. Januar 2011): Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern (de) (PDF) S. 542. Abgerufen am 6. Februar 2011. „1659 Runder Tisch Amateurfunk (RTA)“
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