Rubrum

Rubrum

Das Rubrum (Plur. Rubra oder auch Rubren) ist die einem Schriftstück vorangestellte kurze Zusammenfassung seines Inhalts, im einfachsten Fall eine Betreffzeile. Ein Rubrum dient ganz allgemein dazu, den nach ihm folgenden Inhalt schon am Anfang richtig einordnen zu können (in die richtige Rubrik). Bei amtlichen Gebührenbescheiden oder Rechnungen ist im Rubrum neben dem Betreff auch die Rechtsgrundlage aufgeführt.

Die Bezeichnung leitet sich aus dem lateinischen Wort "rubrum" für "rot" ab, da dieser Teil des Schriftstücks früher mit roter Tinte geschrieben wurde.

Bei Gericht bezeichnet der Begriff Rubrum das Deckblatt von Urteilen oder juristischen Schriftsätzen wie etwa Klagen oder den Titel/Betreff, unter dem Beträge auf Konten gebucht worden sind. Im Prozessrecht sind im Rubrum formelle Inhalte (wie zum Beispiel Anschriften der Prozessbeteiligten, Aktenzeichen und ähnliches) des folgenden Schriftsatzes zusammengefasst.

Ebenfalls gebräuchlich sind die Bezeichnungen Aktivrubrum für den Teil, der den Kläger (den Aktiven) näher bezeichnet und Passivrubrum für die nähere Bezeichnung des Beklagten (des Passiven, der beklagt wird).

Jeder Rechtsweg kennt in seiner Prozessordnung Vorschriften zum Rubrum (z. B. § 275 StPO, § 313 Abs. 1 Nrn. 1, 2 ZPO, § § 117 VwGO usw.).

Das Rubrum eines Urteils beginnt beispielsweise mit der Eingangsformel „Im Namen des Volkes“. Weiterhin erscheint das Gericht, das Aktenzeichen, der Spruchkörper, die Namen der/s Richter(s) mit dessen Funktion, der Tag der letzten mündlichen Verhandlung, die Parteien, deren Prozessbevollmächtigten, mit Name, Beruf (oder Stand), Wohnort und Verfahrensstellung. Im Strafverfahren wird abweichend davon der Angeklagte, der Verkündungstag des Urteils, der Verteidiger, der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, und der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle genannt.

An das Rubrum schließt sich der Urteilstenor an.

Siehe auch

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  • rubrum — see PRONTOSIL RUBRUM …   Medical dictionary

  • Rubrum — (lat.), 1) das Rothe; 2) der Titel, die Überschrift eines Buches, vgl. Rubrica 3) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Rūbrum — (lat., »das Rote«), kurze Inhaltsangabe als Aufschrift (bei Aktenstücken etc.); die an die Spitze eines amtlichen Schriftstückes, einer Eingabe etc. gestellte Bezeichnung der Sache (vgl. Rubrik). Rubrikat, der im R. Genannte …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rubrum — (lat., »das Rote«), die (früher rot geschriebene) Aufschrift eines Aktenstücks …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Rubrum — Rubrum, lat., das Rothe, ehemals die rothe Aufschrift eines Aktenstücks, während der Inhalt mit schwarzer Dinte geschrieben wurde (nigrum); daher Rubrik, Ueberschrift, Abtheilung; rubriciren, mit Ueberschriften versehen, eintheilen …   Herders Conversations-Lexikon

  • Rubrum — Ru|brum auch: Rub|rum 〈n.; s, Ru|bra od. Ru|bren; geh.〉 Aktenaufschrift, kurze Inhaltsangabe [lat., „das Rote“; → Rubrik] * * * Ru|b|rum, das; s, Rubra u. Rubren [lat. rubrum = das Rote, subst. Neutr. von: ruber = rot] (bes. Fachspr.): 1. a)… …   Universal-Lexikon

  • Rubrum — Ru|brum* das; s, Plur. ...bra u. ...bren <aus lat. rubrum, eigtl. »das rot Geschriebene«, substantiviertes Neutrum von ruber »rot (gefärbt)«> kurze Inhaltsangabe als Aufschrift (bei Aktenstücken o. Ä.), an die Spitze eines Schriftstücks… …   Das große Fremdwörterbuch

  • RUBRUM Mare — alias Erythraeum, Uranlo vetustissimo Scriptori, apud Stephanum περὶ πόλεων, a montium rubentium et imbrium inde in mare decurrentium colore, nomen habet. Ned colorem negant Veteres alii, quamvis in causa haereant. Ex recentioribus Alfonsus… …   Hofmann J. Lexicon universale

  • Rubrum mare — (lat.), das Rothe Meer …   Pierer's Universal-Lexikon

  • rubrum lily — /rooh breuhm/ either of two cultivated lilies, Lilium auratum rubrum or L. speciosum rubrum, having showy red flowers. * * * …   Universalium

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