Richtlinie 2001/14/EG

Richtlinie 2001/14/EG

Die Richtlinie 2001/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung regelt gemäß deren Artikel 1 „die Grundsätze und Verfahren für die Festlegung und Berechnung von Wegeentgelten im Eisenbahnverkehr und die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn“ für die Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft.

In einer ersten Änderung haben Europaparlament und Rat 2004 beschlossen, die Netzöffnung für den grenzüberschreitenden Frachtverkehr zum 1. Januar 2006 und für den nationalen Frachtverkehr zum 1. Januar 2007 einzuführen. Allerdings gibt es Übergangsregelungen für Polen und Ungarn. Zudem verzögern einige Mitgliedstaaten die Umsetzung. Für die Netzöffnung für den grenzüberschreitenden Personenverkehr hat das Gesetzgebungsverfahren gerade begonnen.

Verfahrensstand – 1. Lesung im Europäischen Parlament

Lückenhaft In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Dieser Abschnitt ist nicht mehr aktuell. --Bigbug21 20:42, 7. Mär. 2008 (CET)

Du kannst Wikipedia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst.

Im Rahmen der Ersten Lesung des Europaparlaments hat der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr am 19. April 2005 zu den vier Vorschlägen mit den Berichten Georg Jarzembowskis zur Liberalisierung − Änderung der Richtlinie 2001/14/EG, Giles Savarys zum Eisenbahnfahrzeugführerschein, Dirk Sterckxs zu den Fahrgastrechten und Roberts Zile zu den Qualitätsanforderungen im Frachtverkehr Stellung genommen.

Die vier Berichte sind auf der Plenartagung vom 26. bis zum 29. September 2005 debattiert und angenommen worden.

Zu den Inhalten des Vorschlags:

  • Vorziehen der Öffnung der nationalen Netze für grenzüberschreitenden Personenverkehr vom 1. Januar 2010 auf den 1. Januar 2008;
  • Einführen der Öffnung der nationalen Netze für alle weiteren Arten des Personenverkehrs spätestens zum 1. Januar 2012;
  • Striktere Formulierung der Ausschlussklausel für die Netzöffnung auf die wirtschaftliche Lebensfähigkeit des einzelnen gemeinwirtschaftlichen Dienstes – hierzu erforderlich eindeutige Rechtslage durch Neufassung des ÖPNV-Rechts, siehe Revision der Verordnung 1191/69.

Siehe auch

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Richtlinie 2001/83/EG — Basisdaten der EG Richtlinie 2001/83/EG Titel: Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel Kurztitel: (nicht amtlich) …   Deutsch Wikipedia

  • Richtlinie 2001/95/EG — Die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit ist eine Europäische Richtlinie. Die darin enthaltenen Vorschriften sollen sicherstellen, dass im Europäischen Raum in… …   Deutsch Wikipedia

  • Richtlinie 2001/19/EG — Die Richtlinie 93/16/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise regelt die gegenseitige Anerkennung der… …   Deutsch Wikipedia

  • Richtlinie 2001/18/EG — Die EU Freisetzungsrichtlinie, vollständig Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie… …   Deutsch Wikipedia

  • Richtlinie 2001/29/EG — Die Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (Urheberrechtsrichtlinie UrhRil, im Engl. auch: European Union Copyright Directive EUCD oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Richtlinie 2001/20/EG — Die Richtlinie 2001/20/EG zur Angleichung der Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung der guten klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln ist eine der Richtlinien des… …   Deutsch Wikipedia

  • Richtlinie 2001/83/EG (Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel) — Basisdaten der EG Richtlinie 2001/83/EG Titel: Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel Kurztitel: (nicht amtlich) …   Deutsch Wikipedia

  • Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit — Basisdaten der Richtlinie Titel: Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit Kurztitel: (nicht amtlich) …   Deutsch Wikipedia

  • Richtlinie 2001/29/EG (Urheberrechtsrichtlinie) — Basisdaten der Richtlinie 2001/29/EG Titel: Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft …   Deutsch Wikipedia

  • Richtlinie 2001/18/EG (Freisetzungsrichtlinie) — Die EU Freisetzungsrichtlinie, vollständig Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”