Rheinland-Pfälzischer Landtag

Rheinland-Pfälzischer Landtag
Haupteingang zum Landtag Rheinland-Pfalz

Der Rheinland-Pfälzische Landtag ist das Landesparlament des deutschen Landes Rheinland-Pfalz.

Inhaltsverzeichnis

Legitimation und Aufgaben

Nach Artikel 79 Abs. 1 der Landesverfassung ist der Landtag „das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung“. „Er vertritt das Volk, wählt den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung, beschließt die Gesetze und den Landeshaushalt, kontrolliert die vollziehende Gewalt und wirkt an der Willensbildung des Landes mit in der der Behandlung öffentlicher Angelegenheiten, in europapolitischen Fragen und nach Maßgabe von Vereinbarungen zwischen Landtag und Landesregierung.“

Sitz

Das Deutschhaus von der Rheinseite

Sowohl die Beratende Landesversammlung 1946 als auch der erste Landtag ab 1947 tagten zunächst in Koblenz, weil die Landeshauptstadt Mainz schwer zerstört war. 1950 beschloss der Landtag das Deutschhaus in Mainz wiederaufzubauen. Seit 1951 tagt in ihm der rheinland-pfälzische Landtag. 1999 wurde das sogenannte Abgeordnetenhaus errichtet, das die Büros der Abgeordneten und die Fraktionsgeschäftsstellen vereint. Ein Teil des Gebäudes wird von der Landesregierung genutzt. Die beiden Komplexe sind durch eine Baufuge getrennt, die die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive symbolisiert.

Wahl

Die Wahl der 101 Landtagsmitglieder findet alle fünf Jahre statt und ist allgemein, frei, geheim, gleich und unmittelbar. Die Wahl wird nach den Grundsätzen einer mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl durchgeführt. Stimmberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben.

Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Die erste Stimme, die Wahlkreisstimme, dient der Wahl eines Abgeordneten in einer der 51 Wahlkreise. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit auf sich vereinen kann. Da die Fünf-Prozent-Klausel bei den Wahlkreisbewerbern nicht zum Zuge kommt, können auch Einzelbewerber in den Landtag gewählt werden.

Mit der zweiten Stimme, der Landesstimme, wird eine Landes- oder Bezirksliste gewählt. Sie entscheidet über die Zusammensetzung des Landtages. Jede Partei, die mehr als fünf Prozent der Stimmen erhalten hat, bekommt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren so viele Sitze, wie ihr im Verhältnis der Zweitstimmen zustehen. Die Zahl der Wahlkreismandate wird abgezogen und die übrigen Sitze mit den Listenbewerbern besetzt. Überhangmandate werden durch Ausgleichsmandate ausgeglichen, was zu einer Vergrößerung des Landtages führen kann.

Zusammensetzung

Bei den Landtagswahlen zum 15. Landtag ergab sich am 26. März 2006 folgendes Ergebnis (vorläufiges amtliches Endergebnis):

  1. SPD 45,6 % – 53 Sitze (799.216 Stimmen)
  2. CDU 32,8 % – 38 Sitze (574.464 Stimmen)
  3. FDP 8,0 % – 10 Sitze (140.824 Stimmen)
  4. GRÜNE 4,6 % (81.456 Stimmen)
  5. WASG 2,5 % (44.661 Stimmen)
  6. REP 1,7 % (29.923 Stimmen)
  7. FWG 1,6 % (27.675 Stimmen)
  8. NPD 1,2 % (21.056 Stimmen)
  9. Tierschutz 0,7 % (12.829 Stimmen)
  10. GRAUE 0,3 % (5.719 Stimmen)
  11. PBC 0,3 % (4.973 Stimmen)
  12. ödp 0,2 % (3.854 Stimmen)
  13. DSP 0,2 % (3.357 Stimmen)
  14. AGFG 0,1 % (1.886 Stimmen)
  15. AUFBRUCH 0,1 % (1.138 Stimmen)

Landtagspräsident ist Joachim Mertes (SPD). Seine Vizepräsidenten sind Hannelore Klamm (SPD), Heinz-Hermann Schnabel (CDU) und Hans-Artur Bauckhage (FDP).

Liste der Mitglieder des Rheinland-Pfälzischen Landtages (15. Wahlperiode)

Geschichte

Nachdem es zuvor eine von der französischen Besatzungsmacht auf Vorschlag der Städte und Kreise bestellte Beratende Landesversammlung gegeben hatte, trat 1947 erstmals ein frei gewählter Landtag zusammen.

Wahlrecht

Von 1947 bis 1987 wurden Verhältniswahlen durchgeführt, bei der jeder Wähler eine Stimme hatte. Seit 1991 gibt es ein personalisiertes Verhältniswahlsystem mit zwei Stimmen, einer für den Wahlkreiskandidat und einer für die Landes- oder Bezirksliste.

Bei der ersten Wahl 1947 gab es keine Sperrklausel. Seit 1951 müssen die Parteien landesweit fünf Prozent erreichen, um in den Landtag zu gelangen.

Der erste Landtag war auf 100 Abgeordnete ausgelegt. Durch die Rückgliederung von 61 Gemeinden zu Rheinland-Pfalz in den Kreisen Saaburg und Trier-Land kam es noch 1947 zu einer Nachwahl und die Zahl der Abgeordneten erhöhte sich auf 101. Von 1951 bis 1987 gab es dann je 100 Abgeordnete. Seit 1991 hat der Landtag 101 Mitglieder.

Das aktive Wahlrecht lag von 1947 bis 1967 bei 21 Jahren, bis es 1971 auf 18 Jahre festgesetzt wurde.

Das passive Wahlrecht lag von 1947 bis 1967 bei 25 Jahren, ehe es 1971 auf 21 Jahre gesenkt wurde. Seit 1979 liegt die Grenze bei 18 Jahren.

Die Zuteilung der Mandate errechnete sich von 1947 bis 1971 nach dem Wahlschlüsselverfahren. Es wurde 1972 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, woraufhin die Sitzverteilung der Wahl von 1971 nachträglich korrigiert werden musste. Von 1975 bis 1987 war das D’Hondt-Verfahren gültig. Seit 1991 wird das Hare-Niemeyer-Verfahren angewandt.

Die Legislaturperioden dauerten von 1947 bis 1987 vier Jahre. Seit 1991 wird alle fünf Jahre gewählt.

Zusammensetzung

Die Zusammensetzung der Landtage war bisher wie folgt:

  • 1. Landtag 1947–1951: CDU 48, SPD 34, FDP 11, KPD 8
  • 2. Landtag 1951–1955: CDU 43, SPD 38, FDP 19
  • 3. Landtag 1955–1959: CDU 51, SPD 36, FDP 13
  • 4. Landtag 1959–1963: CDU 52, SPD 37, FDP 10, DRP 1
  • 5. Landtag 1963–1967: CDU 46, SPD 43, FDP 11
  • 6. Landtag 1967–1971: CDU 49, SPD 39, FDP 8, NPD 4
  • 7. Landtag 1971–1975: CDU 52, SPD 42, FDP 6
  • 8. Landtag 1975–1979: CDU 55, SPD 40, FDP 5
  • 9. Landtag 1979–1983: CDU 51, SPD 43, FDP 6
  • 10. Landtag 1983–1987: CDU 57, SPD 43
  • 11. Landtag 1987–1991: CDU 48, SPD 40, FDP 7, Grüne 5
  • 12. Landtag 1991–1996: SPD 47, CDU 40, FDP 7, Grüne 7
  • 13. Landtag 1996–2001: SPD 43, CDU 41, FDP 10, Grüne 7
  • 14. Landtag 2001–2006: SPD 49, CDU 38, FDP 8, Grüne 6
  • 15. Landtag 2006–2011: SPD 53, CDU 38, FDP 10

Wahlen in Rheinland-Pfalz

Landtagspräsidenten

Bisherige Landtagspräsidenten waren:

Wahl 2001

Bei den Landtagswahlen ergab sich im März 2001 das folgende Ergebnis:

  1. SPD 44,7 % – 49 Sitze
  2. CDU 35,3 % – 38 Sitze
  3. FDP 7,8 % – 8 Sitze
  4. GRÜNE 5,2 % – 6 Sitze
  5. FWG 2,5 %
  6. REP 2,4 %
  7. Die Tierschutzpartei 0,9 %
  8. Übrige 1,2 %

Liste der Mitglieder des Rheinland-Pfälzischen Landtages (14. Wahlperiode)

Literatur

  • Markus Schäfer: Datenhandbuch zur Geschichte des Landtags Rheinland-Pfalz 1947–2003. Mainz 2005, ISBN 3-7758-1405-3 (formal falsche ISBN)
  • Michael Kißener: Kleine Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz 1945–2005. Leinfelden-Echterdingen 2006, ISBN 3-7650-8345-3

Weblinks


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