Rettungstransportwagen

Rettungstransportwagen
Fahrzeugdaten RTW
Besatzung: Deutschland:
Beifahrer/Transportführer: Rettungsassistent,
Fahrer/Maschinist: zum Teil nur eine „geeignete Person“ (z. B. in BW) im Normalfall (mindestens) Rettungssanitäter

Österreich:
Rettungssanitäter (Fahrer und Beifahrer)
Schweiz:
dipl. Rettungssanitäter (Fahrer), Beifahrer

Einsatzindikation: akute Notfälle, Krankentransport
Ausstattung: DIN EN 1789 Typ C: Mobile Intensive Care Unit

Rettungswagen (RTW) sind Fahrzeuge des Rettungsdienstes für die Notfallrettung. Sie werden benutzt, um Notfallpatienten zu versorgen und in eine geeignete Klinik zu transportieren. Eine frühere veraltete Bezeichnung hierfür ist auch die Abkürzung Sanka von Sanitätskraftwagen.

Vom RTW zu unterscheiden ist einerseits der Krankentransportwagen (KTW), der für den notfallmedizinisch in der Regel unkritischen Krankentransport vorgesehen ist, der Notarztwagen (NAW), der im Gegensatz zum Rettungswagen zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist, sowie der Intensivtransportwagen (ITW), der hauptsächlich zu Verlegung von Patienten mit kritischem Gesundheitsstatus zwischen Krankenhäusern gedacht ist.

In Österreich sind Notfallkrankenwagen (NKTW) weit verbreitet, die sowohl im Rettungsdienst als auch im Krankentransport eingesetzt werden. Sie entsprechen meist der DIN EN 1789 Typ B (Emergency Ambulance) und sind daher nicht so umfangreich für den Notfalleinsatz ausgerüstet wie ein RTW (DIN EN 1789 Typ C: Mobile Intensive Care Unit).

In Deutschland werden ebenfalls Notfallkrankenwagen eingesetzt, die am ehesten einem RTW mit Zusatzaustattung für den Krankentransport und dabei meist geringeren Innenmaßen entsprechen. Da diese Fahrzeuge im Mehrzweckfahrzeugsystem eingesetzt werden, werden sie oft einfach auch als Mehrzweckfahrzeug bezeichnet. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Normbezeichnung, sondern um einen im Rettungsdienst umgangssprachlichen Begriff. Nähere Informationen hierzu liefert der Artikel Notfallkrankenwagen.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

RTW und NEF

Aufgaben des Rettungswagens sind:

Der Rettungswagen kommt bei allen Notfällen zum Einsatz, um Rettungsfachpersonal vor Ort zu bringen, das mit der Ausstattung aus dem Fahrzeug und seinen Kenntnissen schwere gesundheitliche Schäden abwenden oder lebensnotwendige Funktionen wiederherstellen bzw. aufrechterhalten soll.

Für Rückholdienste kommt er zum Einsatz, wenn der Transport die Ausstattung eines RTW erfordert, üblicherweise wird diese Art Transporte durch KTW abgedeckt.

Besatzung

Deutschland

Die personelle Besetzung der Rettungswagen ist im Landesrettungsdienstgesetz des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. Sie besteht immer aus zwei Personen, davon ein Rettungsassistent und in der Regel ein Rettungssanitäter.

Österreich

Ein Rettungswagen in Österreich muss mindestens von zwei Rettungssanitätern besetzt werden, wobei immer häufiger mindestens ein Besatzungsmitglied die erweiterte Ausbildung zum Notfallsanitäter abgeschlossen hat.

Schweiz

In der Schweiz besteht die Besatzung aus mindestens einem diplomierten Rettungssanitäter sowie einem weiteren Mitarbeiter mit einer Rettungsdienst-Zusatzausbildung (ein sogenannter Transport-Sanitäter).

Technik

Rettungswagen nehmen in Deutschland, wenn es der Zustand des Patienten verlangt, für ihre Einsätze häufig Sonderrechte und Wegerechte nach §§ 35 und 38 Straßenverkehrsordnung in Anspruch und sind entsprechend mit Sondersignalen (blaue Rundumkennleuchte und Folgetonhorn) ausgestattet.

Aufgrund des hohen Stromverbrauchs der Sondersignalanlage und der eventuell vorhandenen Klimaanlage verfügen viele Rettungswagen über eine Motorweiterlaufschaltung.

Verwendete Fahrzeugtypen

Weit verbreitet sind im Rettungsdienst Fahrzeuge mit geräumigen Kofferaufbauten aus Alu-Sandwich-Platten, Aluminium-Gitterrahmenkonstruktionen oder Glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK). Das Fahrgestell liefern Lieferwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 t und 4,6 t. Überwiegend werden der Mercedes-Benz Sprinter oder das fast baugleiche VW LT-Modell (jetzt VW Crafter), sowie andere in diese Klasse fallende Fahrzeuge, wie der Iveco Daily, der Ford Transit, der Fiat Ducato und diverse Opel/Renault/Nissan-Fahrgestelle mit Kofferaufbau verwendet. Dieser Kofferaufbau wird meist über Drittanbieter für Sonderfahrzeuge vorgenommen, welcher das gewählte Fahrzeug nach Vorgaben des Rettungsdienstes mit dem gewünschten Equipment ausstattet und den Ausbau vornimmt, unabhängig vom zuvor ausgewählten Fahrzeughersteller.

Kaum noch genutzt wurde für einige Zeit der MB Vario welcher nun wieder häufiger als Kasten- oder selten auch als Kofferversion verkauft wird. Der VW Transporter kann wegen seiner – der Norm nicht mehr entsprechenden – Innenmaße nicht mehr als RTW verwendet werden.

Normung

Rettungswagen sind so ausgelegt, dass ein Patient optimal versorgt werden kann. Ihre Abmessungen (sowohl Innenraum als auch außen) und die Ausstattung regelt DIN EN 1789 Typ C: „Mobile Intensive Care Unit (MICU)“.

Farbgebung

Als Grundfarben für Rettungsdienst-Fahrzeuge weit verbreitet sind weiß, rot und elfenbein (RAL 1014) sowie Schwefel- bzw. Eurogelb (RAL 1016). Für die rote Farbe werden dabei verschiedene Farbtöne verwendet, feuerrot (RAL 3000) oder tagesleuchtrot (RAL 3024). Die Fahrzeuge sind zumeist eindeutig dem Rettungsdienst zugehörig gekennzeichnet, durch eine entsprechende Aufschrift, etwa Rettungsdienst oder Rettungswagen. Nicht selten wird die Grundfarbe durch umlaufende andersfarbige Streifen oder andersfarbige Folien-Beklebung ergänzt. Reflexmaterial oder auch Konturmarkierungen ergänzen die passive Sicherheit. Manche Fahrzeuge sind mit einer stilisierten EKG-Linie „verziert“.

In Deutschland ist es bisher nicht gelungen, auch kaum innerhalb einzelner Bundesländer, die RTW einheitlich zu gestalten. Eine europaweit einheitliche Grundfarbe, wie Schwefel- oder Eurogelb, wird immer wieder diskutiert.

Es ist üblich, Rettungswagen so zu beschriften (z. B. auf den Türen), dass eine einwandfreie Zuordnung des Fahrzeugs zu seinem Eigner und seiner Besatzung auch unabhängig vom Kfz-Kennzeichen erfolgen kann.

Geschichte

Räderbahre aus dem Jahre 1900
Rettungskutsche um 1900
Phänomen Granit 30 als Sanitätskraftwagen der Wehrmacht

Der Rettungswagen in seiner heutigen Form ist eine Fahrzeugart, deren Ursprünge in der späten zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu finden sind. Nach der Gründung ziviler Samaritervereine, die auf die Anregung von Friedrich von Esmarch ab 1882 entstanden, von Sanitätskolonnen des Roten Kreuzes und anderer karitativer Vereine sowie der Übernahme von Krankenbeförderungen durch Feuerwehren kam es vermehrt dazu, dass Rädertragen, Kutschen und andere Gefährte planmäßig zum eiligen Transport verletzter oder schwer erkrankter Personen in Hospitäler oder zum Arzt genutzt wurden. Ende des 19. Jahrhunderts waren in allen deutschen Großstädten planmäßige Krankenbeförderungsdienste eingerichtet. Maßgebliche Aufgabe war dabei wohlgemerkt der Transport, nicht jedoch die heute nicht mehr wegzudenkende medizinische Hilfeleistung vor Ort zur Stabilisierung des Zustands vor dem Transport. Bereits aber auf dem 1. Internationalen Kongress für Rettungswesen 1908 in Frankfurt am Main formulierte der Leipziger Arzt Dr. Paul Streffer die Forderung nach einer allgemeinen ärztlichen Begleitung von Krankentransporten und des Einsatzes von Rettungsärzten zur medizinischen Erstversorgung vor Ort und während des Transportes.

Die weitreichende Etablierung motorisierter Kraftfahrzeuge vor allem nach Ende des Ersten Weltkrieges führte einerseits zur Indienststellung vieler motorisierter „Krankenkraftwagen“ in den Städten und schließlich auch auf dem flachen Land, andererseits auch zu den ersten schweren Verkehrsunfällen. An der Maxime des schnellen Patiententransports zum (Unfall-) Arzt änderte sich bis weit in die 1960er Jahre nichts.

Erst ab 1954 begannen in Heidelberg Chirurgen mit der Entwicklung von so genannten „Operationswagen“. Diesen lag die im Zweiten Weltkrieg gewonnene Erfahrung zu Grunde, dass eine frühest mögliche Versorgung die Überlebenschancen von Verletzten deutlich erhöhte. In diesem Sinne ist auch die Aussage des oft zum geistigen Vater des Rettungsdienstes stilisierten Heidelberger Professors für Chirurgie, Martin Kirschner, auf der Tagung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie 1938 zu verstehen: "Der Arzt müsse zum Verletzten und nicht der Verletzte zum Arzt kommen. Kirschner sprach nie vom zivilen Patienten, sondern von verwundeten Soldaten, wie sein für die Front konzipierter Operationswagen beweist.[1]

Kirschners Nachfolger auf dem Heidelberger Lehrstuhl, Karl Heinrich Bauer, übernahm diese wehrmedizinische Idee in den Bereich des Zivilen, als er 1957 sein „Klinomobil“ in einem Heidelberger Modellversuch auf die Straße brachte. Dieses schwerfällige Omnibusgefährt blieb aber der Militärmedizin zu sehr verhaftet und war für eine großstädtische Unfallversorgung auf Dauer zu kostspielig. Ein zeitgleich von Kölner Chirurgen entwickeltes Modell, der „Notfallarztwagen“, konnte sich letztlich durchsetzen. Auf Grund fehlender gesetzlicher Regelungen blieb der Rettungsdienst aber noch bis in die 1970er Jahre von reiner Transporttätigkeit geprägt. [2]

Entsprechend blieb es auch in dem nicht ärztlich unterstützten üblichen Krankentransportwesen bei der „Rückspiegelrettung“: Diese umgangssprachliche Bezeichnung meint die Beobachtung des Zustands des Patienten im hinteren Fahrzeugteil mittels des Rückspiegels durch den Fahrer des Krankenwagens – weil niemand sonst zur Besatzung zählte. Eine eventuell für den Fahrer sichtbare Verschlechterung des Zustandes führte denn auch nicht zu einer sofortigen Behandlung, sondern vielmehr zu einer Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit zwecks schnellen Erreichens der Klinik.

Die modernen Vordenker des heutigen präklinischen Rettungswesens kamen aus den Hilfsorganisationen, Kliniken und auch sich bildenden Organisationen wie etwa der Björn-Steiger-Stiftung. Bei dem Versuch, eine bessere Ausrüstung der Krankenkraftfahrzeuge zu erreichen, stießen sie zunächst vielerorts auf taube Ohren.

VW Typ 2B Krankenwagen

Die ersten Innovationen, darunter die Einführung von Fahrzeugfunk, einer Zwei-Mann-Besatzung mit Sanitäter-Ausbildung, die Möglichkeit der Heranziehung eines Notarztes zur Einsatzstelle und die Maxime der Erstversorgung zur Herstellung einer sicheren Transportfähigkeit fielen zumeist in die 1970er Jahre.

Die einsetzende rapide Entwicklung der Notfallmedizin beschleunigte die großen Erfolge in der Verringerung der Patientenletalität vor allem bis zum Eintreffen im Krankenhaus. In diesem Zuge wurden dann auch die Standards der Ausrüstung entwickelt, mit denen unter Berücksichtigung des begrenzten Platzangebots im Fahrzeug bestmögliche Erstversorgungen durchführbar waren. Insbesondere die Möglichkeit der Mitführung und Applikation von Medikamenten, die Ausstattung mit EKG und externen Defibrillatoren, die Möglichkeit der differenzierten und hygienischen Beatmung durch Beatmungsgeräte sowie die Ausrichtung der Fahrzeuge auf möglichst schonenden Patiententransport sind als Meilensteine in der Entwicklung heutiger Rettungswagen-Standards zu nennen.

An der Entwicklung der technischen Auslegung und Ausstattung dieser Fahrzeugart zum Transport von Notfallpatienten lässt sich so erkennen, welche bedeutsamen Entwicklungen der Notfallmedizin zu grundlegenden taktischen Änderungen im präklinischen Rettungsdienst geführt haben.

Im Jahre 2006 wurden allein für gesetzlich Krankenversicherte Patienten 8.656.294 Rettungs- bzw. Krankentransportfahrten unternommen. Davon entfällt ein Großteil der Transporte in Deutschland auf Krankentransportwagen (4.333.093 Fälle), Rettungswägen (2.689.601 Fälle) und Notarztwägen (1.570.190 Fälle).[3]

Medizinische Ausstattung

EKG mit Defibrillator
Notfallrucksack
Intubationsbesteck

Der Rettungsdienst in der Bundesrepublik Deutschland obliegt gemäß der föderalen Staatsordnung den Bundesländern. So gibt es in Deutschland 16 verschiedene Rettungsdienstgesetze, -verordnungen, Ausführungsbestimmungen und Musterdienstanweisungen. In Österreich fällt der Rettungsdienst ebenfalls in den Kompetenzbereich der Bundesländer und ist daher regional höchst unterschiedlichen Regelungen und Vorschriften unterworfen.

Eine allgemein gültige Beschreibung eines Rettungswagens ist trotz einheitlicher Normung nicht möglich, verschiedene Rettungsdienstbetreiber statten ihre Fahrzeuge unterschiedlich aus, teils zusätzlich zum in der Norm geforderten. Dieser Eintrag versucht dennoch, trotz dieser Einschränkung so allgemeingültig wie möglich zu sein.

In einem Rettungswagen werden alle Medikamente und Geräte vorgehalten, die zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und zum Abwenden schwerer gesundheitlicher Schäden bis zum Erreichen der Klinik notwendig sind. Ebenso werden Schmerzmittel auf einem Rettungswagen vorgehalten.

Zur leichteren Versorgung des Patienten direkt am Notfallort ist ein Teil der medizinischen Ausrüstung transportabel im gesondert genormten Notfallkoffer bzw. -rucksack untergebracht.

Beispielhafte Innenansicht eines Rettungswagen (Blick zu Fahrerkabine):
1: EKG mit Defibrillator; 2: Spritzenpumpen; 3: Absaugpumpe; 4: spezielles Beatmungsgerät; 5, 6, Medikamentenschrank; 7, 8: Schränke und schubfächer für weitere Ausstattung (Medikamente, Ge-, Verbrauchsmaterial; 9: Einmalhandschuhe; 10: Krankentrage; 12: Beatmungsgerät; 13: Notfallkoffer
Diagnose 
Stethoskop, Blutdruckmessgerät, Pupillenleuchte, Reflexhammer, Blutzuckermessgerät bzw. -messstreifen, (digitales) Fieberthermometer, Pulsoximeter, Kapnometer
Kreislauf 
Infusionslösungen, Geräte und Material für die Zufuhr sowie zum Aufwärmen von Infusionen, Spritzenpumpe, EKG-Gerät mit Defibrillator- und Herzschrittmacher-Funktion
Atmung 
Sauerstoffflaschen, Beatmungsgerät mit Sauerstoffinhalationsfunktion, Intubationsbesteck, Tuben, Beatmungsbeutel, Absaugpumpe
Sonstiges 
Medikamente, Set für Vergiftungsnotfälle, Verbandmaterial, Set zur Brandwundenversorgung, notfallchirurgisches Besteck, Schienen zur Ruhigstellung der Gliedmaßen, Vakuummatratze oder Spineboard zur Ganzkörper-Immobilisation, Rettungskorsett, HWS-Schienen zur Ruhigstellung der Halswirbelsäule, Material zur Amputatversorgung, Koniotomieset, Schaufeltrage, Trage mit Fahrgestell, Tragestuhl. Außerdem ist nach der Norm DIN EN 1789 ein Multifunktionswerkzeug auf Rettungswagen vorgeschrieben.

Literatur

  • DIN (Hrsg.): Rettungsdienst: Normen – DIN-Taschenbuch 257. 2. Auflage, Beuth, Berlin, Wien, Zürich 2000, ISBN 3-410-14558-3
  • DIN (Hrsg.): Rettungsdienst: Normen – DIN-Taschenbuch 257. Beuth, Berlin, Wien, Zürich 2004, ISBN 3-410-15843-X (CD-ROM)

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kirschner, M.: Die fahrbare chirurgische Klinik, in: Der Chirurg, 10. Jg., 1938, H. 20, S. 713–715.
  2. Nils Kessel: Geschichte des Rettungsdienstes 1945–1990. Vom „Volk von Lebensrettern“ zum Berufsbild „Rettungsassistent/in“, Frankfurt: Peter Lang Verlag 2008. ISBN 978-3-631-56910-8, S. 65–72.
  3. Kosten des Gesundheitswesens 2006 [1]

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