RettAssG

RettAssG

Das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) ist ein deutsches Bundesgesetz über den Beruf "Rettungsassistent". Es gibt den Rahmen für die Berufsausbildung zum Rettungsassistenten vor und schützt die Berufsbezeichnung "Rettungsassistentin / Rettungsassistent" an sich, denn das Führen dieses Titels bedarf gemäß § 1 RettAssG der Erlaubnis. Jemand, der sich ohne Erlaubnis ("staatliche Anerkennung zum Rettungsassistenten") Rettungsassistent nennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann.

Basisdaten
Titel: Gesetz über den Beruf
der Rettungsassistentin und des
Rettungsassistenten
Kurztitel: Rettungsassistentengesetz
Abkürzung: RettAssG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: 2124-16
Datum des Gesetzes: 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384)
Inkrafttreten am: 15. Juli 1989
Letzte Änderung durch: Art. 46 VO vom 31. Oktober 2006
(BGBl. I S. 2407, 2412)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
8. November 2006
(Art. 559 VO vom 31. Oktober 2006)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.


Derzeit ist eine Novellierung des RettAssG geplant, genaue Angaben über den Inhalt der Ausbildung oder eine genaue neue Berufsbezeichnung sind aber noch nicht getroffen worden. Deswegen gilt immer noch das RettAssG in seiner Fassung vom 10. Juli 1989 (zuletzt geändert durch Artikel 46 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) und überarbeitet nach Änderung durch Art. 19 G v. 2. Dezember 2007 I 2686.

Inhaltsübersicht

  1. Abschnitt: Erlaubnis, §§ 1-2
  2. Abschnitt: Ausbildung, §§ 3-10
  3. Abschnitt: Zuständigkeiten, § 11
  4. Abschnitt: Bußgeldvorschriften, § 12
  5. Abschnitt: Übergangsvorschriften, § 13
  6. Abschnitt: Schlussvorschriften, §§ 14-15

Literatur

  • H.P. Hündorf, R. Lipp (Hrsg.) [S+K]: Der Lehrrettungsassistent, 2003, ISBN 3-932750-79-9

Weblinks

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