Resolution 242 des UN-Sicherheitsrates

Resolution 242 des UN-Sicherheitsrates

Die UN-Resolution 242 vom 22. November 1967 fordert den Rückzug Israels „aus (den) besetzten Gebieten, die während des jüngsten Konfliktes besetzt wurden” im Gegenzug für eine Anerkennung Israels und die Respektierung seiner Sicherheit „frei von Bedrohung und Gewalt”.

Die Resolution lautet:[1]

Der Sicherheitsrat, mit dem Ausdruck seiner anhaltenden Besorgnis über die ernste Situation im Nahen Osten, unter Betonung der Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Krieg und der Notwendigkeit, auf einen gerechten und dauerhaften Frieden hinzuarbeiten, in dem jeder Staat der Region in Sicherheit leben kann, ferner unter Betonung dessen, dass alle Mitgliedstaaten mit der Annahme der Charta der Vereinten Nationen die Verpflichtung eingegangen sind, in Übereinstimmung mit Artikel 2 der Charta zu handeln,

1. erklärt, dass die Verwirklichung der Grundsätze der Charta die Schaffung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten verlangt, der die Anwendung der beiden folgenden Grundsätze einschließen sollte:

i) Rückzug der israelischen Streitkräfte aus (den)* Gebieten, die während des jüngsten Konflikts besetzt wurden;
ii) Beendigung jeder Geltendmachung des Kriegszustands beziehungsweise jedes Kriegszustands sowie Achtung und Anerkennung der Souveränität, territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in der Region und seines Rechts, innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen frei von Androhungen oder Akten der Gewalt in Frieden zu leben;

2. erklärt ferner, dass es notwendig ist,

a) die Freiheit der Schifffahrt auf den internationalen Wasserwegen in der Region zu garantieren;
b) eine gerechte Regelung des Flüchtlingsproblems herbeizuführen;
c) die territoriale Unverletzlichkeit und politische Unabhängigkeit eines jeden Staates der Region durch Maßnahmen zu garantieren, die auch die Schaffung entmilitarisierter Zonen einschließen;

3. ersucht den Generalsekretär, einen Sonderbeauftragten zu ernennen, der sich in den Nahen Osten begeben soll, um mit den beteiligten Staaten Verbindung aufzunehmen und zu unterhalten, mit dem Ziel, eine Einigung zu fördern und die Bemühungen zur Herbeiführung einer friedlichen und akzeptierten Regelung im Einklang mit den Bestimmungen und Grundsätzen dieser Resolution zu unterstützen;

4. ersucht den Generalsekretär, dem Sicherheitsrat baldmöglichst über den Stand der Bemühungen des Sonderbeauftragten Bericht zu erstatten.

Auf der 1382. Sitzung des Sicherheitsrats einstimmig verabschiedet.

* E: from territories; F: des territoires (Anm. d. Übers.).

Nach der Interpretation des Verfassers, des Briten Lord Caradon, wurde bewusst kein bedingungsloser Rückzug Israels gefordert. Der englische Original- und Arbeitsentwurf enthielt keinen bestimmten Artikel. Der Versuch der Sowjetunion, das Wort „alle” einzufügen, scheiterte in den Verhandlungen. Unstimmigkeiten ergaben sich zur französischen Fassung, die vom Rückzug „aus den Gebieten“ spricht. In der spanischen Version hieß es zwischenzeitlich ebenfalls „aus den Gebieten”, sie wurde aber der englischen Version angeglichen. Von anderer Seite wurde angeführt, dass in der Präambel ausdrücklich von „der Unzulässigkeit, Gebiete durch Krieg zu erwerben” die Rede ist. Israel bezog diesen Satz jedoch auf Offensivkriege und betonte, Eroberungen im Gefolge eines Verteidigungskrieges zu verbieten würde jeden Aggressor gerade zum Krieg einladen.

Dieser Artikel existiert auch als Audiodatei.

Siehe auch

Weblinks

Einzelbelege

  1. Originalübersetzung der UN-Website

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