Rentenpfennig

Rentenpfennig
1 Rentenpfennig von 1923
2 Reichspfennig von 1924
Anstehen vor der Ausgabestelle von Rentenmarknoten in der Oberwallstraße in Berlin
Staatliche Vernichtung des Papiergeldes

Die Rentenmark war von 1923 bis 1948 eine grundschuldgestützte Übergangswährung in Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

Ursprung

Die Deutsche Inflation 1914 bis 1923 versetzte die Bürger in Unruhe. Im Sommer 1923 wurde mit sog. "wertstabilem Papiernotgeld" - auch Schatzanweisung genannt - mit aufgedrucktem Goldmark- und Golddollar-Bezug versucht, die Inflation einzudämmen, was jedoch gescheitert war.

Auf der Grundlage der gesetzlichen Verordnung über die Errichtung der Deutschen Rentenbank vom 15. Oktober 1923 (RGBl. I. S. 963) wurde im Oktober 1923 die Deutsche Rentenbank gegründet. Sie gab ab dem 15. November 1923 die Rentenmark in Münzen und kleinen Scheinen an die Bevölkerung parallel zu den umlaufenden hohen Milliarden- und Billionen-Papiermark-Nominalen und den in geringerer Anzahl kursierenden wertbeständigen Notgeldbanknoten aus. Die Abkürzung der neuen Währung war „Rent.M".

„Sie ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern Inhaberschuldverschreibung der Rentenbank." (lt. Büsch)

Der Wechselkurs zur Papiermark wurde mit 1:1 Billion festgesetzt, und zwar genau zu einem Zeitpunkt um den 15. November 1923, als der Devisenkurs 4,2 Billionen Papiermark = 1 US-Dollar war, was der Vorkriegs-Goldmarkparität zum Golddollar entsprach. Die Einführung der Rentenmark wurde mit durch den Umstand erzwungen, dass ab Herbst 1923 landwirtschaftliche und industrielle Produzenten zunehmend keine Waren mehr gegen die immer schneller wertlos werdende Papiermark abgaben.

Allerdings wurden damit nicht nur 12 Nullen auf den Scheinen gestrichen - die Rentenmark war wieder durch einen Gegenwert gedeckt, der aus Rentenpapieren über Sachwerte von 3,2 Milliarden Goldmark bestand; diese waren durch Hypotheken und Schuldverschreibungen auf Immobilien der Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe durch zu verzinsende Rentenbankbriefe ab 500 Goldmark bzw. deren vielfachen gesichert.

Die Rentenmark war kein gesetzliches Zahlungsmittel, und so bestand kein Zwang, sie als Zahlungsmittel anzunehmen. Sie wurde aber von der Bevölkerung akzeptiert, und damit war die Inflation schlagartig gestoppt. Man sprach vom Wunder der Rentenmark.

Geschichte

Am 30. August 1924 wurde die Reichsmark zusätzlich zur Rentenmark eingeführt. Sie galt zur Rentenmark im Verhältnis 1:1. Die Reichsmark hat nicht, wie fälschlicherweise in vielen Literaturquellen und Dokumenten angegeben, die Rentenmark ersetzt. Vielmehr konnte weiterhin mit beiden Währungen bezahlt werden. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Währungen bestand in ihrer unterschiedlich ausgestalteten Deckung: Die Rentenmark wurde durch die sogenannte „Grundschuld“ gestützt, d.h., jeder Unternehmer, Fabrikbesitzer, Grundstücks- und/oder Immobilienbesitzer musste 6 % seines Grundbesitzes an den Staat übertragen. Die Reichsmark hingegen wurde durch materielle Güter des Staates - wie Kohle oder Gold - wieder auf klassische Art gestützt. Für den praktischen Geldumgang mit beiden Zahlungsmitteln hatten diese juristischen Unterschiede keine Bedeutung. Mit Einführung der Reichsmark wurde allerdings die Anwendung der Bezeichnung „Rentenmark“ - trotz des Umlaufs beider Geldzeichenarten - in allen amtlichen Dokumenten durch Gesetz verboten.

Die Rentenbank bestand über das Jahr 1924 hinaus fort, und die ausgegebenen Rentenmark- und Rentenpfennignominale blieben im Umlauf. Die letzten Rentenmarkscheine zu 1- und 2-Rentenmark, die vom 30. Januar 1937 datieren, wurden am 5. September 1939 ausgegeben und waren bis 1948 gültig. Ursprünglich sollte die Rentenmark bis spätestens 1934 vollständig gegen die Reichsmark ersetzt werden.

Da Rentenmark und Reichsmark vom Namen her praktisch dieselbe Abkürzung „RM“ hatten, bestand auch kein Anlass, die Rentenmark konsequent zugunsten der Reichsmark abzuschaffen und einzuziehen. Man scheute sich offenbar auch davor, erneute Unruhe in der Bevölkerung zu erzeugen, die die Hyperinflation von 1918−1923 noch allzu gut in Erinnerung hatte.

Alternative Ansätze

Ein theoretischer, nie realisierter Vorläufer der Rentenmark zum Aufhalten der Hyperinflation war die so genannte „Roggenmark“, die ihre Deckung nach Karl Helfferich in Roggen haben sollte. Deutschland hatte aufgrund des Versailler Vertrages fast keine Goldbestände mehr. Ein anderer Gedankenansatz war Kalisalz. Ein weiterer Gedanke war die Schaffung einer "Bodenmark" nach dem Vorschlag von Hans Luther, die jedoch weitgehend mit der dann neu geschaffenen Rentenmark identisch war. Alle diese Gedanken wurden aber verworfen. Letztendlich wurden ab November 1923 die ersten physischen Rentenmarkscheine und Rentenpfennigmünzen in Umlauf gebracht. Für den praktischen Erfolg der Rentenmark, war neben dem Anhalten der Banknotendruckerpresse, das Vertrauen des Volkes sowie ein anfänglich ausgeglichener Staatshaushalt maßgeblich.

Literatur

  • C. Schaeffer, Dr. H. Brode: Allgemeine Volkswirtschaftslehre, Verlag C. L. Hirschfeld, Leipzig 1927
  • Quante, Heinrich u. a.: Büsch Handels = Lexikon, Buchverlag des Gewerkschaftsbundes der Angestellten Berlin / Hamburg / Leipzig 1925
  • Gustav Stolper: Deutsche Wirtschaft 1870 - 1940, Franz Mittelbach Verlag Stuttgart 1950

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